Statistik über die Anerkennung von Arztdiplomen von ausländischen Ärzten (Berlin)

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung.

Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht:

1) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachprüfung in Berlin?
2) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Berlin?

Die oben genannten Informationen sind von öffentlichem Interesse und sehr wichtig. Viele Länder veröffentlichen detaillierte Statistiken, aber in Deutschland fehlen sie. Daher wissen die Bewerber nicht wirklich, wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, die Prüfungen zu bestehen. Ich würde gerne die Statistik in diesem Bundesland wissen.
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Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ärzte, die aus dem Aus…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik über die Anerkennung von Arztdiplomen von ausländischen Ärzten (Berlin) [#253755]
Datum
21. Juli 2022 07:04
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung. Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht: 1) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachprüfung in Berlin? 2) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Berlin? Die oben genannten Informationen sind von öffentlichem Interesse und sehr wichtig. Viele Länder veröffentlichen detaillierte Statistiken, aber in Deutschland fehlen sie. Daher wissen die Bewerber nicht wirklich, wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, die Prüfungen zu bestehen. Ich würde gerne die Statistik in diesem Bundesland wissen. ----------------- Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253755/
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage habe ich erhalten. Eine Beantwortung erfolgt in den nächsten Tagen. Mi…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Statistik über die Anerkennung von Arztdiplomen von ausländischen Ärzten (Berlin) [#253755]
Datum
21. Juli 2022 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage habe ich erhalten. Eine Beantwortung erfolgt in den nächsten Tagen. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre an die LAGeSo-Poststelle gerichtete Anfrage ist an mich als Leiter d…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Statistik über die Anerkennung von Arztdiplomen von ausländischen Ärzten (Berlin) [#253755]
Datum
21. Juli 2022 12:49
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre an die LAGeSo-Poststelle gerichtete Anfrage ist an mich als Leiter des Landesprüfungsamtes im LAGeSo weitergeleitet worden. Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgende Auskunft geben: 1) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachprüfung in Berlin? Die Fachsprachprüfungen werden durch die Ärztekammer Berlin durchgeführt. Dort wird auch erfasst, wer durch die Prüfung gefallen ist bzw. sie bestanden hat. Die Fachsprachenprüfungen können beliebig oft wiederholt werden. Das LAGeSo fordert seitens der Antragsteller nur den Nachweis des erfolgreich absolvierten Fachsprachentestes an. Aussagen zur Bestehens- bzw. Durchfallquote kann daher nur die Ärztekammer Berlin treffen. 2) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Berlin? Es werden zweimal im Jahr Kenntnisprüfungen für Ärztinnen und Ärzte durchgeführt. Die Durchfallquote in den letzten 3 Prüfungsphasen stellt sich wie folgt dar: Frühjahr 2021 = 23 % Herbst 2021 = 21 % Frühjahre 2022 = 12 % Demzufolge beträgt die durchschnittliche Durchfallquote in den letzten 3 Prüfungsphasen: 18 %. Die Kenntnisprüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Quote der endgültig nicht bestandenen Prüfungen liegt bei etwas unter 2 %. Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen und Ihr Auskunftsbegehren umfassend beantworten. Diese Auskunft ist kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen