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Fall Carrie

ausführliche Informationen aus der Sitzung des Stadtrates vom 06.02.2017 zum Fall Carrie.
Tagesordnungspunkt 32 . Mitteilungen / 4 .
Das große öffentliche Interesse rechtfertigen die Veröffentlichung der Chronologie der Geschehnisse nach dem Tod des Kindes.

Leider wurde dieses " Thema " erst vor dem Eintritt in die Tagesordnung beantragt. Somit hatten interessierte Bürger nicht die Möglichkeit gehabt bei der Sitzung dabei zu sein.
Bitte um transparente Veröffentlichung der Arbeit von verantwortlichem ASD.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. November 2017
  • Frist
    28. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ausführliche I…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fall Carrie [#25394]
Datum
22. November 2017 05:06
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ausführliche Informationen aus der Sitzung des Stadtrates vom 06.02.2017 zum Fall Carrie. Tagesordnungspunkt 32 . Mitteilungen / 4 . Das große öffentliche Interesse rechtfertigen die Veröffentlichung der Chronologie der Geschehnisse nach dem Tod des Kindes. Leider wurde dieses " Thema " erst vor dem Eintritt in die Tagesordnung beantragt. Somit hatten interessierte Bürger nicht die Möglichkeit gehabt bei der Sitzung dabei zu sein. Bitte um transparente Veröffentlichung der Arbeit von verantwortlichem ASD.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Sehr geehrte Antragsteller/in Antragsteller/in, nach § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität der Antr…
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Betreff
Antwort: Fall Carrie [#25394]
Datum
22. November 2017 17:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragsteller/in Antragsteller/in, nach § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Um weitere Schritte einleiten zu können, teilen Sie uns bitte zunächst ihre Identität mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ... um weitere Schritte einleiten zu können, teilen ich Ihnen wunschgemäß ( § 11 A…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Fall Carrie [#25394]
Datum
23. November 2017 22:56
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ... um weitere Schritte einleiten zu können, teilen ich Ihnen wunschgemäß ( § 11 Abs. 2 L Transp G) meine Identität mit: Mit freundlichen Grüßen "Antragsteller/in Antragsteller/in" Anfragenr: 25394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Sehr geehrte Anfragestellerin, ihre Identität lässt sich für uns weiterhin nicht hinreichend erkennen. Gerne g…
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Betreff
AW: Antwort: Fall Carrie [#25394]
Datum
24. November 2017 14:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Anfragestellerin, ihre Identität lässt sich für uns weiterhin nicht hinreichend erkennen. Gerne geben wir ihr Anliegen an das entsprechende Fachreferat weiter . Dazu benötigen wir ihren vollständigen Namen mit Wohnsitz und eine private Email-Adresse oder ihre Wohnanschrift . Eine fachliche Antwort über das Portal wird nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Hiermit übersende ich Ihnen die gewünschte…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antwort: Fall Carrie [#25394]
Datum
29. November 2017 23:51
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Hiermit übersende ich Ihnen die gewünschte Informationen und bitte nach wie vor um umfangreiche Beantwortung meines Anliegens im Fall Carrie. Entfernt Adresse entfernt Private Email Adresse : <<E-Mail-Adresse>> Ich bedanke mich herzlich und verbleibe... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fall Carrie“ vom 22.11.2017 (#25394) wurde von…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Antwort: Fall Carrie [#25394]
Datum
28. Dezember 2017 02:37
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fall Carrie“ vom 22.11.2017 (#25394) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Beantwortungsfrist von meine Informationsf…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Antwort: Fall Carrie [#25394]
Datum
8. Januar 2018 07:01
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Beantwortungsfrist von meine Informationsfreiheitsanfrage mittlerweile seit 12 Tagen abgelaufen ist. Ich habe hierauf leider bislang keine Nachricht von Ihnen erhalten und bitte um umgehende Beantwortung meiner Anfrage von 22. November 2017 im "FALL CARRIE" Ggf. bitte ich um Information über die Hinderungsgründe und bis wann mit einer Beantwortung zu rechnen ist. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fall Carrie“ [#25394]
Datum
21. Januar 2018 00:03
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25394 Meine Anfrage wird seitens der Stadtverwaltung Kaiserslautern unmissverständlich ignoriert. Trotz geforderten Informationen bezüglich meiner Identität sowie Adresse und Email Kontaktadresse wie auch mehreren Nachfragen bekam ich bis dato keine Antwort, keine Begründung bzw Rückmeldung über die Verzögerung etc. Das große öffentliche Interesse, sowie Empörung in dem Fall rechtfertigen die Veröffentlichung dieser Anfrage. Ich bitte Sie um Vermittlung, Hilfe sowie Unterstützung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Fall Carrie"
Datum
25. Januar 2018 11:04
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 25.01.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.013 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Vermittlung bei Anfrage "Fall Carrie" Ihre E-Mail vom 21.01.2018 Sehr geehrte Antragsteller/in Antragsteller/in, Ihre E-Mail habe ich erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage an die Stadt Kaiserlautern zum "Fall Carrie"
Datum
30. Januar 2018 08:28
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 30.01.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.013 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Vermittlung bei Ihrer Anfrage an die Stadt Kaiserlautern zum "Fall Carrie" Sehr geehrter, ich habe mich mit dem angehängten Schreiben an die Stadt Kaiserlautern gewandt und Sie gebeten Ihrer Anfrage zum "Fall Carrie" zu beantworten. Gerne können Sie sich erneut an mich wenden, wenn Ihre Anfrage nicht zeitnah beantwortet wird. Auch wenn Sie die gewünschten Informationen erhalten, würde ich mich über eine kurze Rückmeldung von Ihnen freuen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ich möchte mich bei Ihnen, für Ihre bisherige Hilfe und Unterstützung sehr bedanken. Mit freundlichen Grüßen An…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage an die Stadt Kaiserlautern zum "Fall Carrie" [#25394]
Datum
3. Februar 2018 20:32
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ich möchte mich bei Ihnen, für Ihre bisherige Hilfe und Unterstützung sehr bedanken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage im „Fall Carrie“ vom 22.11.2017! (#25394) sow…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage an die Stadt Kaiserlautern zum "Fall Carrie" [#25394]
Datum
8. März 2018 16:46
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage im „Fall Carrie“ vom 22.11.2017! (#25394) sowie Ihre Korrespondenz vom 30.01.2018, werden nach wie vor von der Stadtverwaltung Kaiserslautern kontinuierlich ignoriert. Mein Recht auf Informationzugang wird damit unmissverständlich missachtet. Man wird hier einfach das Ungute Gefühl nicht mehr los. Ich möchte gerne wissen wer für die Anfrage, Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage, in der Stadtverwaltung Kaiserslautern verantwortlich ist. Nach wie vor erwarte ich die Beantwortung meiner Anfrage von 22.11.2017. Ich bitte Sie erneut um Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung . Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage an die Stadt Kaiserslautern zum "Fall Carrie"
Datum
14. März 2018 14:00
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 13.03.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.013 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Vermittlung bei Ihrer Anfrage an die Stadt Kaiserslautern zum "Fall Carrie" Sehr geehrte , ich habe mich in Ihrer Angelegenheit telefonisch mit der Stadtverwaltung Kaiserlautern in Verbindung gesetzt, um den Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage zu erfragen. Laut Mitteilung von dort, wurde Ihre Anfrage nicht weiter bearbeitet bzw. an die zuständige Stelle weitergeleitet, da Ihre Email vom 29.11.17 -mit der Konkretisierung Ihrer Identität- nicht vorlag. Ich habe diese nochmals der Stadtverwaltung zukommen lassen und die Stadtverwaltung erneut gebeten, Ihre Informationsanfrage nunmehr zu beantworten. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt durch das Servicecenter/Beschwerdemanagement der Stadt Kaiserslautern (Emailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Tel.:(0631) 365-4050, Homepage: https://www.kaiserslautern.de/serviceportal/dl/020689/index.html.de#anchor_ma_de). Sollte die Stadtverwaltung Kaiserslautern Ihnen die Informationen nunmehr nicht zeitnah zugänglich machen oder sollten Sie eine für Sie nicht nachvollziehbare Ablehnung erhalten, können Sie sich gerne noch einmal an mich wenden. Auch wenn Sie alle Informationen erhalten haben, würde ich mich über eine kurze Rückmeldung von Ihnen freuen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ...erneut bedanke ich mich bei Ihnen , für Ihr Engagement und kann nur hoffen dass…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage an die Stadt Kaiserslautern zum "Fall Carrie" [#25394]
Datum
15. März 2018 17:20
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...erneut bedanke ich mich bei Ihnen , für Ihr Engagement und kann nur hoffen dass endlich Bewegung in die Sache kommt. Dass meine E-Mail versehentlich "verloren" gegangen ist, war bestimmt ein versehen. Dies würde bei mir auf Verständnis stoßen wenn meinerseits und ihrerseits keine weitere Korrespondenz an die Stadtverwaltung Kaiserslautern raus gegangen wäre. Was in dem konkreten Fall, nicht so war. Die Stadtverwaltung Kaiserslautern wurde nach dem 29.11.2017 mehrmals: 28.12.2017 8.01.2018 und 30.01.2018 erinnert und angeschrieben. Sie wurde auch jedes mal gebeten mich über dem Stand der Anfrage zu informieren wie auch " eventuell" darzulegen warum dies nicht "beantworten werden kann". Die drei anfragen wurden leider kontinuierlich ignoriert und stoßen bei mir begründet auf kein Verständnis. Man kann jetzt nur hoffen dass nach monatelangem warten jetzt endlich Bewegung in Sache kommt. Sie erhalten von mir eine Rückmeldung, sobald die Anfrage erfolgreich beantwortet wurde. Ich verbleibe... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fall Carrie“ vom 22.11.2017 (#25394) wurde von…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage an die Stadt Kaiserslautern zum "Fall Carrie" [#25394]
Datum
20. März 2018 19:12
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fall Carrie“ vom 22.11.2017 (#25394) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 83 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage im „Fall Carrie“ vom 22.11.2017 (#25394) wurde …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage an die Stadt Kaiserslautern zum "Fall Carrie" [#25394]
Datum
25. April 2018 16:20
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage im „Fall Carrie“ vom 22.11.2017 (#25394) wurde erneut von der Stadtverwaltung Kaiserslautern nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist wurde mittlerweile um 119 Tage überschritten. Wären Sie so freundlich bei der Verwaltung nachzufragen warum sie die komplette Anfrage dermaßen ignorieren? Ich erwarte von der Stadtverwaltung Kaiserslautern eine schriftliche Begründung. Ansonsten sehe ich mich gezwungen dies einzuklagen . Vielen Dank im voraus für die Vermittlung . Ich verbleibe ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage an die Stadt Kaiserlautern zum "Fall Carrie"
Datum
4. Juni 2018 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 04.06.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.013 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Vermittlung bei Ihrer Anfrage an die Stadt Kaiserlautern zum "Fall Carrie" Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 25.04.2018 und teile Ihnen mit, dass ich mich schriftlich an den Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern gewandt habe und Ihnen gebeten habe, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) über den Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage bis zum 15.06.2018 zu informieren. Ich komme unaufgefordert auf Ihre Eingabe zurück, sobald mir die Antwort der Stadtverwaltung vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Ihr Antrag auf ausführliche Informationen aus der Sitzung des Stadtrates vom 06.02.2017 zum Fall Carrie
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf ausführliche Informationen aus der Sitzung des Stadtrates vom 06.02.2017 zum Fall Carrie
Datum
13. Juni 2018
Status
680,0 KB
680,2 KB
356,5 KB
354,0 KB

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei der Anfrage an die Stadt Kaiserslautern zum "Fall Carrie"
Datum
19. Juni 2018 08:46
Status
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 19.06.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.013 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Vermittlung bei der Anfrage an die Stadt Kaiserslautern zum "Fall Carrie" Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 13.06.2018 übersandte die Stadtverwaltung Kaiserslautern dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) den postalisch am gleichen Tag an Sie übersandten Bescheid bezüglich Ihrer obengenannten Anfrage. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie diesbezüglich noch Rückfragen an mich haben oder, ob der Fall beim LfDI abgeschlossen werden kann. Über eine Rückmeldung Ihrerseits bis zum 06.07.2018 würde ich mich freuen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine Beteiligung des LfDI keine hemmende Wirkung auf die Widerspruchsfrist entfaltet. Sofern Sie in Erwägung ziehen gegen die Entscheidung der Stadtverwaltung Kaiserslautern Widerspruch einzulegen, müssen Sie die im Bescheid genannte Frist wahren. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.