Vergütungsschema der Konsulate

Anfrage an: Auswärtiges Amt

die Vergütungsschemata der deutschen Konsulate und Botschaften für lokal eingestelltes Personal. Falls die Auskunft sehr umfangreich und zudem kostenpflichtig ist, bitte ich hilfsweise um die Zusendung der Vergütungsschemata der Konsulate und der Botschaft in der Türkei. Ferner bitte ich darum diese Angaben grundsätzlich auf den Webseiten der Auslandsvertretungen zu veröffentlichen, damit sich Bewerber im Vorfeld einen Überblick verschaffen können. Dies erhöht zudem die Attraktivität des AA als Arbeitgeber. Ähnliches ist auch für Deutsche Schulen und weitere Einrichtungen sinnvoll. Da die Bezahlung von Tarifbeschäftigten und Beamten öffentlich einsehbar ist, gehe ich nicht davon aus, dass Hindernisse im Sinne von §3 IFG vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    24. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Vergütungssch…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergütungsschema der Konsulate [#254025]
Datum
22. Juli 2022 16:45
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Vergütungsschemata der deutschen Konsulate und Botschaften für lokal eingestelltes Personal. Falls die Auskunft sehr umfangreich und zudem kostenpflichtig ist, bitte ich hilfsweise um die Zusendung der Vergütungsschemata der Konsulate und der Botschaft in der Türkei. Ferner bitte ich darum diese Angaben grundsätzlich auf den Webseiten der Auslandsvertretungen zu veröffentlichen, damit sich Bewerber im Vorfeld einen Überblick verschaffen können. Dies erhöht zudem die Attraktivität des AA als Arbeitgeber. Ähnliches ist auch für Deutsche Schulen und weitere Einrichtungen sinnvoll. Da die Bezahlung von Tarifbeschäftigten und Beamten öffentlich einsehbar ist, gehe ich nicht davon aus, dass Hindernisse im Sinne von §3 IFG vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254025/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.07.2022 ( Vergütungsschema lokal Beschäftigter); V…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.07.2022 ( Vergütungsschema lokal Beschäftigter); Vg. 276-2022
Datum
25. Juli 2022 12:34
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/da...) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz Vergütungsschema lokal Beschäftigter Aufgrund von §3 Nr.2 IFG Bekanntwerden der Inform…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz Vergütungsschema lokal Beschäftigter
Datum
2. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,7 MB
Aufgrund von §3 Nr.2 IFG Bekanntwerden der Information gefährdet die öffentliche Sicherheit wurde die Anfrage vollständig abgelehnt.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz Vergütungsschema lokal Beschäftigter [#254025] Sehr geehrte Damen und Herren, hie…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz Vergütungsschema lokal Beschäftigter [#254025]
Datum
2. September 2022 13:49
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Widerspruch gegen den ergangenen Bescheid vom 2. August 2022 einlegen. Die von Ihnen angeführten Gründe sind nicht einschlägig, um eine Ablehnung des Antrages zu begründen. Denn die öffentliche Sicherheit umfasst: die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der grundlegenden Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates sowie die Unversehrtheit von Gesundheit, Ehre, Freiheit, Eigentum und sonstigen Rechtsgütern der Bürger. Diese möchte ich weder durch meine Anfrage gefährden, noch tritt diese Gefährdung durch eine Veröffentlichung der Gehaltsschemata ein. Denn dann wäre bereits die Gefahr durch die öffentlich einsehbaren Besoldungstabellen der Beamten und Tarifverträge der Tarifbeschäftigten eingetreten. Zudem gibt es keinen Grund davon auszugehen, dass eine erhöhte Korruptionsgefährdung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch öffentliche Gehaltsschemata eintritt. Vielmehr ist zu erwarten, dass durch öffentliche Gehälter der Druck steigt, die Gehälter zu erhöhen und damit die Korruptionsgefährdung nachhaltig sinkt. Daher bitte ich um eine nochmalige Prüfung, ob die angefragten Informationen zur Verfügung gestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254025/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
AW: Informationsfreiheitsgesetz Vergütungsschema lokal Beschäftigter [#254025] Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz Vergütungsschema lokal Beschäftigter [#254025]
Datum
2. September 2022 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom heutigen Tage. Sie möchten Widerspruch gegen den Bescheid vom 02.08.2022, Gz.: 505-511.E-IFG 276-2022, im Sinne von § 9 Abs. 4 IFG in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einlegen. Ein Widerspruch muss allerdings innerhalb der gem. § 70 Abs. 1 VwGO vorgegebenen Frist schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden (§ 70 Abs. 1 VwGO), wozu auch die Übersendung eines Faxes genügt. Eine E-Mail genügt diesem Formerfordernis nicht; ein Widerspruch gilt mithin bisher als nicht eingelegt. Bitte beachten Sie, dass das Widerspruchsverfahren unter Umständen kostenpflichtig ist. Die Gebühr bei ganzer oder teilweiser Zurückweisung eines Widerspruchs bemisst sich an der Höhe der für den angefochtenen Verwaltungsakt erhobenen Gebühr, beträgt jedoch mindestens 30,00 Euro. Die genaue Gebührenregelung entnehmen Sie bitte der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV, im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Mit freundlichen Grüßen