"Miese Stimmung in der Bundesagentur für Arbeit"

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. November 2017
  • Frist
    28. Dezember 2017
  • 0 Follower:innen
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Führungskräfteun…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
"Miese Stimmung in der Bundesagentur für Arbeit" [#25408]
Datum
22. November 2017 22:00
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey
Bundesagentur für Arbeit
AW: WG: Anfrage nach dem IFG Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfre…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem IFG
Datum
7. Dezember 2017 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22.11.2017. Um Ihnen einen rechtsmittelfähigen Bescheid zustellen zu können, werden Sie gebeten, zunächst Ihre Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
AW: AW: WG: Anfrage nach dem IFG [#25408] Sehr geehrte Damen und Herren, die Antwort an meine Email Adresse ist a…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: AW: WG: Anfrage nach dem IFG [#25408]
Datum
8. Dezember 2017 09:59
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Antwort an meine Email Adresse ist ausreichend. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 25408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Bundesagentur für Arbeit
AW: Anfrage nach dem IFG [#25408] Sehr geehrter Herr Al Sharkey, nach Prüfung der Sach- und Rechtslage ist beabsi…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG [#25408]
Datum
11. Dezember 2017 11:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, nach Prüfung der Sach- und Rechtslage ist beabsichtigt, Ihren Antrag auf Informationszugang (Führungskräfteuntersuchung) abzulehnen. Vor diesem Hintergrund ist die Mitteilung einer zustellfähigen Postanschrift Voraussetzung für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags. Auf die entsprechenden Ausführungen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in ihrem 5.Tätigkeitsbericht (hier: Ziffer 2.2.2.) wird vorsorglich hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „"Miese Stimmung in der Bundesagentur für Arbeit"“ [#25408]
Datum
11. Dezember 2017 22:28
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25408 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso der Antrag auf Zugang abgelehnt werden soll. Es handelt sich hier um eine offizielle Untersuchung und es sind keine Gründe ersichtlich, wieso einer der Ausnahmegründe einschlägig sein soll. Bitte senden Sie mir die Stellungnahme und Ihren gesamten Vorgang mit zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 25408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Dezember 2017 14:26
Status
Warte auf Antwort

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Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrt<< Anrede >> gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 IFG unterliegen Gutachten, um welche es sich hier hand…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „"Miese Stimmung in der Bundesagentur für Arbeit"“ [#25408]
Datum
30. Dezember 2017 12:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 IFG unterliegen Gutachten, um welche es sich hier handelt, der Herausgabeverpflichtung. Auch hat die Bundesagentur die Verpflichtung mitzuteilen, wann mit einem Informationszugang gerechnet werden kann (§ 9 Abs. 2 IFG) Ich bitte daher, Ihren Amtspflichten nachzukommen und nicht einfach die Stellungnahme der Bundesagentur wiederzugeben. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 25408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Januar 2018 15:31
Status
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