Schirmherrschaft über Charta der Vielfalt e.V./Urkundengegenzeichnungen des Bundeskanzleramts

Für die folgende Anfrage hat das Bundeskanzleramt mit Schreiben vom 16.11. Ihre Zuständigkeit erklärt. Daher richte ich sie nun an Sie:

Das Bundeskanzleramt hat die Schirmherrschaft über die Aktivitäten des Charta der Vielfalt e.V. inne und zeichnet über die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, die Charta-Unterzeichnungen von Unternehmen und weiteren Organisationen gegen. Laut des Vereins verpflichten diese sich zu Maßnahmen der Förderung von Vielfalt entlang der in der Charta der Vielfalt genannten Standards. Gleichwohl überprüft der gleichnamige Verein die Umsetzung nicht, Pflicht ist lediglich die Zahlung einer Verwaltungspauschaule für die Unterzeichnung der Charta. Bitte stellen Sie Informationen gemäß der folgenden Fragen zur Verfügung: Nach welchen Kriterien zeichnet das Bundeskanzleramt (bzw. zeichnen Sie) die Charta-Urkunden der teilnehmenden Unternehmen gegen? Gibt es im Bundeskanzleramt (bzw. bei Ihnen) eine Qualitätskontrolle darüber, ob die interne wie öffentliche Positionierung von Charta-Unterzeichnern als solche mit der betrieblichen Realität übereinstimmt. Welche Folgen haben nach Ihren Standards extreme Missachtungen der Charta-Grundsätze wie systematische Unfairness-, Benachteiligungs- und Diskriminierungshandlungen bei Charta-unterzeichnenden Firmen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. November 2017
  • Frist
    28. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
Gress Report
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die folgende…
An Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Details
Von
Gress Report
Betreff
Schirmherrschaft über Charta der Vielfalt e.V./Urkundengegenzeichnungen des Bundeskanzleramts [#25413]
Datum
22. November 2017 22:23
An
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die folgende Anfrage hat das Bundeskanzleramt mit Schreiben vom 16.11. Ihre Zuständigkeit erklärt. Daher richte ich sie nun an Sie: Das Bundeskanzleramt hat die Schirmherrschaft über die Aktivitäten des Charta der Vielfalt e.V. inne und zeichnet über die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, die Charta-Unterzeichnungen von Unternehmen und weiteren Organisationen gegen. Laut des Vereins verpflichten diese sich zu Maßnahmen der Förderung von Vielfalt entlang der in der Charta der Vielfalt genannten Standards. Gleichwohl überprüft der gleichnamige Verein die Umsetzung nicht, Pflicht ist lediglich die Zahlung einer Verwaltungspauschaule für die Unterzeichnung der Charta. Bitte stellen Sie Informationen gemäß der folgenden Fragen zur Verfügung: Nach welchen Kriterien zeichnet das Bundeskanzleramt (bzw. zeichnen Sie) die Charta-Urkunden der teilnehmenden Unternehmen gegen? Gibt es im Bundeskanzleramt (bzw. bei Ihnen) eine Qualitätskontrolle darüber, ob die interne wie öffentliche Positionierung von Charta-Unterzeichnern als solche mit der betrieblichen Realität übereinstimmt. Welche Folgen haben nach Ihren Standards extreme Missachtungen der Charta-Grundsätze wie systematische Unfairness-, Benachteiligungs- und Diskriminierungshandlungen bei Charta-unterzeichnenden Firmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gress Report <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gress Report << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gress Report
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) AZ 1.1.7. BEZUG: Ihre Email vom 22. November 2017 ... "Trä…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
27. November 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
AZ 1.1.7. BEZUG: Ihre Email vom 22. November 2017 ... "Träger der Unternehmensinitiative Charta der Vielfalt ist der gemeinnützige Verein Charta der Vielfalt e.V.. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin im Bundeskanzleramt, zeichnet die Urkunden der Charta der Vielfalt. Hierbei handelt es sich um eine Selbstverpflichtung der unterzeichnenden Unternehmen und Organisationen. Kriterien für diese freiwillige Selbstverpflichtung seitens der unterzeichnenden Unternehmen und Organisationen sind wie folgt: Die Charta der Vielfalt kann von Unternehmen, Verbänden, Vereinen, Stiftungen, Institutionen aus dem öffentlichen Sektor oder anderen Einrichtungen - nicht jedoch von Privatpersonen - unterzeichnet werden. Die jeweilige Organisation muss einen Sitz in Deutschland haben. Voraussetzung zur Unterzeichnung ist ferner das Bekenntnis der Organisation zu den 6 Punkten der Charta der Vielfalt, welches durch die Unterzeichnung seitens der Unternehmen und Organisationen bestätigt wird. Bei der Unterzeichnung durch die Beauftragte handelt es sich um eine symbolische Zeichnung. Daher erfolgt keine sanktionsbewehrte Überprüfung der Einhaltung dieses Bekenntnisses bzw. eine Qualitätskontrolle durch unser Haus. Im Rahmen der Charta verpflichten sich die Unterzeichner über Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft geben." ...
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang ihrer o. g. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Betreff
Schirmherrschaft über Charta der Vielfalt e.V./Urkundengegenzeichnungen des Bundeskanzleramts [#25413]
Datum
27. November 2017 16:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang ihrer o. g. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Gress Report
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Auskunft zu einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG, …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Auskunft zu Anfrage „Schirmherrschaft über Charta der Vielfalt e.V./Urkundengegenzeichnungen des Bundeskanzleramts“ [#25413]
Datum
3. Dezember 2017 17:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Auskunft zu einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25413 Ich habe Grund zu der Annahme, dass die angefragte Behörde mindestens meinen vollen Namen an Dritte außerhalb der Behörde weitergeleitet haben könnte, weil am Tag des Eingangs der Empfangsbestätigung der Behörde eine Mitarbeiterin des u.g. Charta der Vielfalt e.V. (Nicole Knaack) mein Profil auf Xing.de und Linkedin.de betrachtet hat. Wäre es einer Behörde erlaubt, den Namen eines Informationsantragssteller an Dritte weiterzugeben, wenn das für die Antwortrecherche nicht nötig ist? Ich bitte Sie um Stellungnahme, wenn sich der oben beschriebene Vorgang bestätigen sollte. Mit freundlichen Grüßen Gress Report Anfragenr: 25413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Dezember 2017 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
672,2 KB

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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Januar 2018 07:29
Status
Warte auf Antwort
187,5 KB

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12.01.2018 (Geschäftszeichen 15-735/001 II#0116)…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gress Report
Betreff
AW: Auskunft zu Anfrage »Schirmherrschaft über Charta der Vielfalt e.V./Urkundengegenzeichnungen des Bundeskanzleramts« [#25413] # 15-735/001 II#0116 [#25413]
Datum
15. Januar 2018 07:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12.01.2018 (Geschäftszeichen 15-735/001 II#0116). Ich bin mit der Nennung meines Namens gegeüber der betreffenden Behörde einverstanden, soweit das der Aufklärung und Erstellung einer Stellungnahme zu meiner Anfragen dient. Mit freundlichen Grüßen Gress Report Anfragenr: 25413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gress Report << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gress Report
Aktenzeichen 15-735/001 II#0116 [#25413] Sehr geehrte Damen und Herren, wann kann ich mit einer Antwort auf meine…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gress Report
Betreff
Aktenzeichen 15-735/001 II#0116 [#25413]
Datum
30. März 2018 13:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wann kann ich mit einer Antwort auf meine Eingabe vom 3. Dezember 2017 rechnen? Eine Stellungnahme zum besprochenen Fall ist bislang ausgeblieben. Mit freundlichen Grüßen Gress Report Anfragenr: 25413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gress Report << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. April 2018 15:39
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
533,5 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.