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Unterlagen zur Organisation der Gesellschaft

Die BGE ist eine GmbH, Alleingesellschafter ist das BMUB. Im Sinne des Prinzips "check and balances" und aufgrund der nach EU-Recht notwendigen Trennung von operator und regulator bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle ist es wichtig, Transparenz über die Abhängigkeit der BGE vom BMUB herzustellen. Die notwendige Unabhängigkeit sollte im Gesellschaftsvertrag geregelt sein. Bitte übermitteln Sie mir den Gesellschaftsvertrag und alle im Handelsregister gemachten Eintragungen, weiterhin die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen.

Auf der Grundlage des im StandAG festgelegten Transparenzgebotes bitte ich Sie zusätzlich, diese Informationen auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. November 2017
  • Frist
    29. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die BGE ist eine…
An Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Organisation der Gesellschaft [#25451]
Datum
26. November 2017 20:43
An
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die BGE ist eine GmbH, Alleingesellschafter ist das BMUB. Im Sinne des Prinzips "check and balances" und aufgrund der nach EU-Recht notwendigen Trennung von operator und regulator bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle ist es wichtig, Transparenz über die Abhängigkeit der BGE vom BMUB herzustellen. Die notwendige Unabhängigkeit sollte im Gesellschaftsvertrag geregelt sein. Bitte übermitteln Sie mir den Gesellschaftsvertrag und alle im Handelsregister gemachten Eintragungen, weiterhin die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen. Auf der Grundlage des im StandAG festgelegten Transparenzgebotes bitte ich Sie zusätzlich, diese Informationen auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Ihr Antrag vom 26. November 2017 - "Unterlagen zur Organisation der Gesellschaft"
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 26. November 2017 - "Unterlagen zur Organisation der Gesellschaft"
Datum
19. Dezember 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
61,0 KB