Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland
2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Vor Einführung müsste die EU-Kommission gemäß Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union über die Umgestaltung informiert werden.
Kommission wurde nicht informiert. Auf Nachfrage antwortete die Kommission, dass es WAHRSCHEINLICH daran liegen könnte, dass der Rundfunkbeitrag keine Umgestaltung darstellt. Aber die Kommission kann dazu keine Information liefern, da nichts vorliegt. Außerdem hat die Kommission mitgeteilt, dass die erste Einschätzung zur Frage "Umgestaltung" - "keine Umgestaltung" beim Mitgliedstaat liegt und somit der Mitgliedstaat diese Entscheidung zur Anmeldung bei der Kommission TREFFEN MUSS.
Es muss also eine Entscheidung der BRD existieren. Da Auswärtiges Amt BRD gegenüber der Kommission vertritt, hat Auswärtiges Amt dieses Dokument und alle Informationen. Fraglich ist, warum dieses Dokument / Entscheidung nicht der Kommission mitgeteilt wurde, sodass Kommission rätselt.
Bitte schicken Sie mir folgende Informationen:
1. Wann genau hat die Bundesrepublik diese Entscheidung getroffen?
2. Bitte schicken Sie mir diese Entscheidung.
Information nicht vorhanden
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Datum28. November 2017
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30. Dezember 2017
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