Kontrollbericht zu Lidl, Oberteuringen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lidl
Meersburger Straße 35
88094 Oberteuringen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lidl, Oberteuringen [#254796]
Datum
23. Juli 2022 08:41
An
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lidl Meersburger Straße 35 88094 Oberteuringen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254796/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags nach dem…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Betreff
AW: [EXT] Kontrollbericht zu Lidl, Oberteuringen [#254796]
Datum
25. Juli 2022 13:32
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,3 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Grundsätzlich obliegt es dem Antragsteller, über die Art der Informationsgewährung zu bestimmen. Allerdings ist es bei der Zugänglichmachung der von Ihnen beantragten Informationen über das Internet schwerer, die Geheimhaltungsinteressen des Dritten zu gewährleisten. Insofern werden wir Ihren Antrag schriftlich unter der angegebenen Adresse bearbeiten. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes Ihr Name sowie Ihre Anschrift offen zu legen ist. Auf Nachfrage werden Ihr Name und Ihre Anschrift ohne weitere Mitteilung gegenüber dem Betrieb offengelegt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXT] Kontrollbericht zu Lidl, Oberteuringen [#254796]
Datum
26. Juli 2022 16:02
An
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254796/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>