Unterlagen nächtliches Tempo 30 zum Lärmschutz
Mit Blick auf die aktuelle Lärmkartierung der Stadt Hamburg und den zugehörigen Lärmaktionsplan schreibt die Behörde für Umwelt und Energie (http://www.hamburg.de/bue/9965652/2017-11-28-bue-laermkarten/):
"Schon umgesetzt wurden Tempo 30 nachts auf Straßenabschnitten an der Harburger Chaussee, der Winsener Straße und der Moorstraße
Diese Maßnahme kommt auf weiteren zehn ausgewählten Straßenabschnitten nachts, davon sechs voraussichtlich noch in diesem Jahr, vier in 2018."
Diesbezüglich ist rechtlich festgelegt, dass je Straßenabschnitt eine Einzelfallprüfung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfolgen hat.
Dabei gilt: Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs auf einem bestimmten Streckenabschnitt dürfen nur bei einer Gefahrenlage angeordnet werden. Diese Gefahren betreffen insbesondere die Sicherheit des Verkehrs oder den Schutz vor Lärm und Abgasen. Das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung muss jedoch erheblich überstiegen sein.
Bitte übersenden Sie mir die Unterlagen der jeweiligen Einzelfallprüfung für die 13 genannten Straßenabschnitte, dabei zumindest diejenigen, aus denen die Begründung für die Anordnung klar entnehmbar und anhand von Prüfergebnissen belegt ist (z.B. Vermerke, Bescheide o. Ä), zu.
Information nicht vorhanden
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Datum29. November 2017
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3. Januar 2018
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Kosten dieser Information:98,25 Euro
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