Verkehrsknoten B1/B102 inkl. Brücke 20. Jahrestag bzw. Altstadtbahnhof 07/2022

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr << Antragsteller:in >>

bitte senden Sie mir Folgende Informationen zum Ersatzneubau des Verkehrsknotens B1/B102 inkl. Brücke 20. Jahrestag bzw. Altstadtbahnhof:

1. a. Planungsvariantenübersichten bzw. Variantenuntersuchung Straßenverkehrsanlagen insbesondere als Lang- und Kurzfassungen vgl. Ersatzneubau der Quenzbrücke im Zuge der Bundesstraße B1 - Variantenuntersuchung Straßenverkehrsanlagen seitens WSA/Dorsch-Gruppe [1]

1. b. Verkehrstechnische Untersuchungen von 2020 und neuer

2. a. Verkehrssicherheitsaudit inkl. Bewertungskatalog mit Aufgabenlisten bzw. Defizitlisten

2. b. Liste der zertifizierten Planungs- und Bestandsauditoren für den Landesbetrieb Straßenwesen für die Durchführung von Verkehrssicherheitsaudit

3. Aktuellen Zeitplan für Planung, Genehmigung und Realisierung inkl. Kostenrahmen, da nach Auskunft des MIL (Abt. 45.4) vom Juli 2022 weitere Verzögerungen sichtbar sind. [2] U.a. wird frühestens im Juli 2022 ein Antrag auf Durchführung eines Planrechtsverfahrens bei der Anhörungsbehörde des Landes Brandenburg folgen. [3]

[1] https://fragdenstaat.de/a/236944
[2] https://fragdenstaat.de/anfrage/neubau-kreuzungsbereich-b1b102-otto-sidow-strwilhelmsdorfer-str-in-brandenburghavel/570084/anhang/15a_Brandenburg10.12.20202.pdf
[3] https://www.maz-online.de/lokales/brandenburg-havel/drei-jahre-bauzeit-neue-altstadt-bruecke-in-brandenburg-an-der-havel-erst-2026-fertig-2HPHPVMMUAGWWTHCG4EX7UQOX4.html

Ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist.

Es wird um eine zeitgemäße Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden.
Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, s…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsknoten B1/B102 inkl. Brücke 20. Jahrestag bzw. Altstadtbahnhof 07/2022 [#255071]
Datum
23. Juli 2022 15:39
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgende Informationen zum Ersatzneubau des Verkehrsknotens B1/B102 inkl. Brücke 20. Jahrestag bzw. Altstadtbahnhof: 1. a. Planungsvariantenübersichten bzw. Variantenuntersuchung Straßenverkehrsanlagen insbesondere als Lang- und Kurzfassungen vgl. Ersatzneubau der Quenzbrücke im Zuge der Bundesstraße B1 - Variantenuntersuchung Straßenverkehrsanlagen seitens WSA/Dorsch-Gruppe [1] 1. b. Verkehrstechnische Untersuchungen von 2020 und neuer 2. a. Verkehrssicherheitsaudit inkl. Bewertungskatalog mit Aufgabenlisten bzw. Defizitlisten 2. b. Liste der zertifizierten Planungs- und Bestandsauditoren für den Landesbetrieb Straßenwesen für die Durchführung von Verkehrssicherheitsaudit 3. Aktuellen Zeitplan für Planung, Genehmigung und Realisierung inkl. Kostenrahmen, da nach Auskunft des MIL (Abt. 45.4) vom Juli 2022 weitere Verzögerungen sichtbar sind. [2] U.a. wird frühestens im Juli 2022 ein Antrag auf Durchführung eines Planrechtsverfahrens bei der Anhörungsbehörde des Landes Brandenburg folgen. [3] [1] https://fragdenstaat.de/a/236944 [2] https://fragdenstaat.de/anfrage/neubau-kreuzungsbereich-b1b102-otto-sidow-strwilhelmsdorfer-str-in-brandenburghavel/570084/anhang/15a_Brandenburg10.12.20202.pdf [3] https://www.maz-online.de/lokales/brandenburg-havel/drei-jahre-bauzeit-neue-altstadt-bruecke-in-brandenburg-an-der-havel-erst-2026-fertig-2HPHPVMMUAGWWTHCG4EX7UQOX4.html Ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist. Es wird um eine zeitgemäße Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 255071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255071/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Straßenwesen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Juli 2022 15:39
Status
Warte auf Antwort

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Landesbetrieb Straßenwesen
Eingangsbestätigung und Hinweise zum Ihrem Antrag vom 23.07.2022, Anfragenummer 255071 Ihr Antrag auf Akteneinsich…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Eingangsbestätigung und Hinweise zum Ihrem Antrag vom 23.07.2022, Anfragenummer 255071
Datum
3. August 2022 08:00
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Informationserteilung vom 23.07.2022 betreffend den Verkehrsknoten B1/B102, Altstadt Bahnhof, ehemals Brücke 20. Jahrestag in Brandenburg/Havel Anfragenummer: 255071 Mein Az: 21.04_25/2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht vom 23.07.2022 und bestätige Ihnen hiermit den Eingang des Antrages. Hinsichtlich des Ersatzneubaus des Verkehrsknotens B1/B102 inklusive Brücke 20.Jahrestag bzw. Altstadt-Bahnhofs beantragen Sie die Übersendung folgender Unterlagen: 1. a) Planungsvariantenübersichten bzw. Variantenuntersuchung Straßenverkehrsanlagen insbesondere als Lang- und Kurzfassungen (vgl. Ersatzneubau der Quenzbrücke im Zuge der Bundesstraße B1 - Variantenuntersuchung Straßenverkehrsanlagen seitens WSA/Dorsch-Gruppe) 1. b) verkehrstechnische Untersuchungen von 2020 und neuer 2. a) Verkehrssicherheitsaudit inkl. Bewertungskatalog mit Aufgabenlisten bzw. Defizitlisten 2. b) Liste der zertifizierten Planungs- und Bestandsauditoren für den Landes-betrieb Straßenwesen für die Durchführung von Verkehrssicherheitsaudit 3. aktuellen Zeitplan für Planung, Genehmigung und Realisierung inkl. Kostenrahmen, da nach Auskunft des MIL (Abt. 45.4) vom Juli 2022 weitere Verzögerungen sichtbar sind. Sie haben Ihren Antrag auf Akteneinsicht und Informationserteilung zunächst auf die Mitteilung beschränkt, ob die von Ihnen benannten Unterlagen und Dokumente vorhanden sind. Seitens des Fachbereiches wurde mir zu Ihrem Antrag folgendes mitgeteilt: zu 1 a) Planungsvariantenübersichten bzw. Variantenuntersuchung Es gibt diesbezüglich nur eine Machbarkeitsstudie (Stand 2018). Eine sogenannte Kurzfassung existiert in diesem Sinne nicht. zu 1. b) Verkehrstechnische Untersuchungen von 2020 und neuer Es gibt eine verkehrstechnische Untersuchung mit Stand 2021. zu 2. a) Verkehrssicherheitsaudit inkl. Bewertungskatalog mit Aufgabenlisten bzw. Defizitlisten Der zuständige Fachbereich hat mitgeteilt, dass diese Unterlage elektronisch vorliegt. zu 2. b) Liste der zertifizierten Planungs- und Bestandsauditoren für den Landesbetrieb Straßenwesen für die Durchführung von Verkehrssicherheitsaudits Diese Liste ist öffentlich unter folgendem Link einsehbar. https://www.bast.de/DE/Verkehrstechnik/Fachthemen/v1-sicherheitsaudit/downloads/auditorenliste.html Vor diesem Hintergrund würde Ihr Antrag auf Übersendung dieser Unterlage gemäß § 6 Abs. 4 AIG abgelehnt werden. zu 3. Aktuellen Zeitplan für Planung, Genehmigung und Realisierung inkl. Kostenrahmen Im Juli 2022 hat der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) das Planrechtsverfahren beantragt. Der weitere Zeitplan hängt nunmehr von der Dauer des Planrechtsverfahrens beim LBV ab. Unter Berücksichtigung dieser Hinweise bitte ich um Konkretisierung Ihres Antrages, insbesondere in welche Unterlagen Sie Einsicht wünschen. Bereits jetzt weise ich darauf hin, dass es mir auf Grund meiner Urlaubsabwesenheit und der Urlaubsabwesenheit von Beschäftigten des zuständigen Fachbereiches nicht möglich sein wird, den Antrag binnen der vorgegebenen Monatsfrist zu bescheiden. Ich gehe davon aus, dass eine Entscheidung hinsichtlich Ihres Antrages in der 35. Kalenderwoche erfolgt. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung und Hinweise zum Ihrem Antrag vom 23.07.2022, Anfragenummer 255071 [#255071] Sehr geehrte …
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung und Hinweise zum Ihrem Antrag vom 23.07.2022, Anfragenummer 255071 [#255071]
Datum
3. August 2022 18:44
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung zur Einordnung der vorhanden Daten. Wir bitten auf Grund des frisch angestoßenen Planrechtsverfahren des LBV (Fristablauf 36. KW) um zeitnahe Ausreichung der u.g. Daten in elektrischer Form. Gerne durch ein Urlaubsvertretung oder die betreffende Fachabteilung auch ohne förmliche Bescheide inkl. Postlaufzeit. Wir bitten um Ausreichung der folgenden Daten des Ersatzneubaus des Verkehrsknotens B1/B102 inkl. Brücke 20. Jahrestag bzw. Altstadtbahnhof: 1.a) Machbarkeitsstudie (Stand 2018) 1.b) verkehrstechnische Untersuchung mit Stand 2021 2.a) Verkehrssicherheitsaudit LS Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 255071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255071/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Straßenwesen
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 23.07.2022, Anfragenummer 255071 Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Informationsert…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 23.07.2022, Anfragenummer 255071
Datum
30. August 2022 15:57
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Informationserteilung vom 23.07.2022 betreffend den Verkehrsknoten B1/B102, Altstadt Bahnhof, ehemals Brücke 20. Jahrestag in Brandenburg/Havel Anfragenummer: 255071 Mein Az: 21.04_25/2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht vom 23.07.2022 und Ihre E-Mail vom 03.08.2022. Seitens des Fachbereiches wurden mir die Unterlagen, die Sie in Ihrer E-Mail vom 03.08.2022 benannt haben, zur Verfügung gestellt. Diese sind sehr umfangreich und enthalten schutzbedürftige personenbezogene Daten, die von mir zu anonymisieren sind. Dies ist mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden, auch wenn die Anonymisierung zwischenzeitlich elektronisch möglich ist. Gemäß § 10 Abs. 1 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) sind für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Kosten gemäß der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) zu erheben. Nach dem Gebührentarif der AIGGebO besteht für die Gewährung von Akteneinsicht in einem einfachen Fall ein Gebührenrahmen von 0-100,00 EUR. Auf Grund Ihrer Bitte über mögliche Kosten vorab zu informieren, möchte ich darauf hinweisen, dass ich beabsichtige, vorliegend für die Gewährung der Akteneinsicht durch Übersendung von Unterlagen eine Gebühr in Höhe von 40,00 EUR zu erheben. Folgende Unterlagen liegen vor. 1a) Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018. Diese besteht aus dem Erläuterungsbericht vom 12.12.2012 (ca. 20 Seiten), und 4 Anlagen. Es handelt sich hierbei um: · die Anlage 1, bestehend aus 5 größeren Lageplänen. Bei den Lageplänen sind die Namen der Bearbeiter zu anonymisieren, da diese nicht von Beschäftigten des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg gefertigt wurden. · die Anlage 2, die verkehrstechnische Untersuchung vom 20.08.2018. Der Bericht umfasst 27 Seiten, bei denen auf 2 Seiten Anonymisierungen erforderlich sind und viele Anlagen (Seite 28- 211), bei denen die Namen der Bearbeiter zu anonymisieren sind. · die Anlage 3, die 3 Varianten zu Kostenrahmen enthält und · die Anlage 4, die Baugrundunterlagen, insgesamt 8 Dokumente, enthält. Es handelt sich hierbei um einen geotechnischen Bericht (15 Seiten, 2 Seiten sind zu anonymisieren) und mehrere Pläne, Übersichten und Lichtbilder. Bei einem Dokument (Körnungslinie DIN 18196, Bestimmung Wassergehalt), insgesamt 22 Seiten, sind die Namen der Bearbeiter zu anonymisieren. 1b) die aktualisierte verkehrstechnische Untersuchung vom 05.05.2021: Es handelt sich hierbei um die aktualisierte Version der verkehrstechnischen Untersuchung vom 20.08.2018, die der Machbarkeitsstudie beigefügt ist. Der Bericht umfasst 21 Seiten, bei denen auf 2 Seiten Anonymisierungen erforderlich sind und viele Anlagen (Seite 22- 126), bei denen zum Teil die Namen der Bearbeiter zu anonymisieren sind. 2a) Verkehrssicherheitsaudit LS Hierzu liegt ein Auditbericht mit 13 Seiten vor, bei dem auf einer Seite Anonymisierungen erforderlich sind. Zudem gibt es eine Synopse vom 04.08.2021 (3 Seiten) zum Auditbericht vom 28.07.2021, wobei auf jeder Seite Anonymisierungen erforderlich sind. Insgesamt wären mindestens ca. 130 Seiten zu anonymisieren. Ich gehe derzeit von einem Zeitaufwand von mindestens 45 min aus, da verschiedene Dokumente betroffen sind. Angesichts dessen halte ich in diesem Fall eine Gebühr von 40,00 EUR für angemessen. Ich bitte vor diesem Hintergrund um Mitteilung, ob Ihnen diese Unterlagen dennoch alle zugesandt werden sollen, bzw. ob Sie den Antrag derart begrenzen, dass Sie auf die Zusendung der Anlagen verzichten oder zumindest auf die Zusendung der verkehrstechnischen Untersuchung aus dem Jahr 2018. Sofern weniger Anonymisierungen von mir vorzunehmen sind, reduzieren sich auch die Gebühren. Sobald Ihre Rückäußerung vorliegt, werde ich den Antrag bescheiden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 23.07.2022, Anfragenummer 255071 [#255071] Sehr geehrte Damen und Herren, Seh…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 23.07.2022, Anfragenummer 255071 [#255071]
Datum
30. August 2022 23:45
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
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Nicht-öffentliche Anhänge:
sicherheitsaudit-bericht-lph-3-synopse-04-08-2021.pdf
56,4 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> danke für Ihre Rückmeldung vom 30.08.22. Der Ihrerseits dargelegte Aufwand und die Notwendigkeit der geringfügigen Schwärzungen   kann unsererseits nicht nachvollzogen werden. I. Führten vorhergehende Schwärzungen durch den Landesbetrieb zu einer qualitativen Abstufung der ausgereichten Dokumente, welche dem Antragsteller die Sichtung erschwerten und Menschen mit Handicaps eine Sichtung beinahe unmöglich machten. Für Pläne führt dies oft zum Verlust aller technischen Feature z.B. Skalierbarkeit. II. Unter anderem wurden nach Recherche / Rücksprache mit Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung die folgenden Dokumente bereits vorübergehend bzw. in Teilen öffentlich gemacht: 1a) Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018. Im Ratssystem der Stadt ist nichts diesbezüglich vorzufinden. Zudem wurde u.a. auch die Synopse des Verkehrssicherheitsaudit LS vom 04.08.2021 (3 Seiten) zum Auditbericht vom 28.07.2021 bereits öffentlich ausgereicht und nicht anonymisiert/geschwärzt. (Als Nachweis beigefügt) --> Aus 2a) Verkehrssicherheitsaudit LS kann somit die Ausreichung der Synopse entfallen. III. Das hohe öffentliche Interesse in der Sache (Umfangreiche Medienberichterstattung auch überregional z.B. RBB),der gescheiterte "Plangenehmigungsfreie Anlauf 2021", das parallel angestoßene Plangenehmigungsverfahren unter Auslassung der Verbände VCD von ADFC (Stand 08/22) und der damit gänzlich verbundene Verzicht auf eine öffentliche Beteiligung inkl. Auslegung führen aus Sicht des Antragstellers zur Pflicht der kostenfreien Bereitstellung. https://fragdenstaat.de/a/242989 https://fragdenstaat.de/a/183626 https://fragdenstaat.de/a/202754 IV. Die Veröffentlichung der Namen im dienstlichen Kontext ist abzuwägen. Die pauschale Schwärzung aus Datenschutzgründen ist in diesem Kontext nachrangig für Mitarbeiter bzw. Dienstleister zu bewerten, da diese bei einer Vielzahl von Plangenehmigungs- und Planfeststellungsunterlagen sowie vielen anderen öffentlichen Ereignissen z.B. Brückenforum der Stadt Brandenburg/Havel in Erscheinung getreten sind. Auf der Seite des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) sind eine Vielzahl von Daten der Mitarbeiter aller Dienstleister und Mitarbeiter u.a. als Dokumenteigenschaften einsehbar bzw. verfügbar. vgl. https://www.o-sp.de/lbvbrandenburg/plan/plan_details.php?pid=67330&art=280658 V. Die von Ihnen geschätzten Gebühren i.H.v. 40 € für die Akteneinsicht halten wir für zu hoch. Es handelt sich um einfachste Schwärzungen, die in einem digitalen Dokument leicht und effizient durchgeführt werden können. Mehrheitlich handelt es sich bei den zu entfernenden Daten (u.a. Kopfzeilen/Dokumentenköpfen) der Vornamen, Nachnamen, Telefonnummer und Email-Adresse des Bearbeiters. Datenschutz und die Arbeitsweise des LS (Dokumentenköpfe auf jeder Seite) sind daher im Kontext des AIG fachlich einzuordnen. --> Generell gilt: "Die Gebühr darf nicht vom Informationszugang abschrecken." Eine Gebühr in der von Ihnen kalkulierten Höhe tut dies jedoch. Wir bitten um erneute Würdigung der dargelegten Punkte und positive Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - sicherheitsaudit-bericht-lph-3-synopse-04-08-2021.pdf Anfragenr: 255071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255071/
Landesbetrieb Straßenwesen
Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Informationserteilung vom 23.07.2022, Anfragenummer: 255071 Ihr Antrag auf Aktene…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Informationserteilung vom 23.07.2022, Anfragenummer: 255071
Datum
2. September 2022 15:44
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Informationserteilung vom 23.07.2022 betreffend den Verkehrsknoten B1/B102, Altstadt Bahnhof, ehemals Brücke 20. Jahrestag in Brandenburg/Havel Anfragenummer: 255071 Mein Az: 21.04_25/2022 Sehr << Antragsteller:in >> auf Grund Ihrer Nachricht vom 31.08.2022 habe ich die Sach- und Rechtslage nochmals überprüft, komme aber zu keinem anderen Ergebnis. Ich möchte darauf hinweisen, dass es durch die erforderlichen Anonymisierungen nicht zu einer qualitativen Abstufung, der zu übersendenden Unterlagen, kommt. Die Unterlagen werden elektronisch anonymisiert und hierdurch ändert sich nicht die Qualität der Unterlagen. Sofern Sie sich darauf berufen, dass die Synopse zum Auditbericht ungeschwärzt vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg herausgegeben wurde, führt dies nicht dazu, dass auch ich Ihnen Unterlagen ungeschwärzt herausgebe. Die Herausgabe der Synopse vom 04.08.2021 zum Auditbericht vom 28.07.2021 erfolgte nicht im Rahmen einer Akteneinsicht. Zudem handelt es sich hierbei um personenbezogene Daten eines Beschäftigten des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, deren Offenbarung gemäß § 5 Abs. 3 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) zulässig ist. Im Rahmen einer Akteneinsicht ist immer § 5 Abs. 1 Nr. 1 AIG zu berücksichtigen, wenn die Unterlagen personenbezogene Daten enthalten. Vorliegend handelt es sich um personenbezogene Daten von Beschäftigten von Auftragnehmern des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg (externe Bearbeiter). Da keine Zustimmung dieser betroffenen Personen hinsichtlich der Offenbarung ihrer personenbezogenen Daten vorliegt, sind die schutzbedürftigen personenbezogenen Daten von mir zu anonymisieren, um Ihnen Akteneinsicht gewähren zu können. Anderenfalls wäre der Antrag abzulehnen. Vor diesem Hintergrund beabsichtige ich, die Namen der jeweiligen externen Bearbeiter zu anonymisieren. Entgegen Ihrer Ansicht begründet auch ein großes öffentliches Interesse an einem Bauvorhaben keine Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung von Unterlagen. Rechtsgrundlage ist vielmehr das AIG. Zudem ist keine Abwägung im Hinblick auf die Offenbarung von personenbezogenen Daten der Bearbeiter gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 AIG vorzunehmen, da ich nicht beabsichtige, den Antrag auf Akteneinsicht abzulehnen. Durch die Anonymisierung der Namen der jeweiligen externen Bearbeiter, besteht kein Ablehnungsgrund gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AIG und zudem wird der Inhalt der Unterlagen durch die Anonymisierung nicht verändert. Auch ist die von mir beabsichtigte Gebührenerhebung in Höhe von 40,00 EUR nicht zu hoch. Selbst eine elektronische Schwärzung / Anonymisierung nimmt einige Zeit in Anspruch. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Anonymisierung mehrere Dokumente betrifft, die hierzu geöffnet werden müssen. Für die Anonymisierung von 76 Seiten in verschiedenen Dokumenten habe ich insgesamt 23 min aufgewandt. Ich habe bisher davon abgesehen, die verkehrstechnische Untersuchung vom 20.08.2018 nebst Anlagen (insgesamt 211 Seiten) zu anonymisieren, weil ich beabsichtige, Ihnen die aktuelle verkehrstechnische Untersuchung vom Mai 2021 herauszugeben. Sofern Sie dennoch auch die Herausgabe der verkehrstechnischen Untersuchung aus dem Jahre 2018 begehren, werde ich diese, soweit erforderlich, teilweise anonymisieren müssen. Hierbei ist mit einem weiteren Zeitaufwand von mindestens 15 min zu rechnen. So dass allein für die Anonymisierung ein Zeitaufwand von ca. 38 min zu berücksichtigen ist. Ich biete Ihnen an, sofern Sie auf die Herausgabe der verkehrstechnischen Untersuchung aus dem Jahr 2018 bzw. auf die Herausgabe dieser Anlagen verzichten und ich diese daher nicht anonymisieren muss, werde ich auf Grund der Zeitersparnis die Gebühren reduzieren. Ausgehend von kalkulierten Personalkosten in Höhe von 69,88 EUR pro Stunde und einem Zeitaufwand von 23 min ist eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR angemessen. Zumal hierbei nur der reine Anonymisierungsaufwand berücksichtigt wurde und nicht der Aufwand zur Bearbeitung dieser Angelegenheit und Zusammenstellung der Unterlagen. Eine Gebühr von 25,00 EUR bzw. von 40,00 EUR wirkt nicht abschreckend, da sie sich am unteren Gebührenrahmen der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung orientiert. Das AIG gewährt keinen Anspruch, dass der Informationszugang bzw. die Akteneinsicht kostenfrei zu gewähren ist. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie nach wie vor die Herausgabe der verkehrstechnischen Untersuchung vom 20.08.2018 inklusive Anlagen begehren. Freundliche Grüße
Landesbetrieb Straßenwesen
Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Informationserteilung vom 23.07.2022 betreffend den Verkehrsknoten B1/B102, Altst…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Informationserteilung vom 23.07.2022 betreffend den Verkehrsknoten B1/B102, Altstadt Bahnhof, ehemals Briicke 20. Jahrestag in Brandenburg/Havel Anfragenummer: 255071 Mein Az: 21.04_25/2022
Datum
12. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Bescheid: Ihrem Antrag auf Akteneinsicht und Informationszugang vom 23.07.2022, in Gestalt des konkretisierendes Antrages vom 03.08.2022, betreffend den Ersatzneubau des Verkehrsknotens B1/B102 inklusive Brücke 20. Jahrestag” und Altstadt-Bahnhof nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) wird unter Berücksichtigung von § 5 Abs. 1 AIG derart stattgegeben, dass folgende Unterlagen herausgegeben werden: - Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 bestehend aus dem Erläuterungsbericht vom 12.12.2012 nebst 4 Anlagen - verkehrstechnische Untersuchung vom 05.05.2021 - Auditbericht vom 28.07.2021. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Eine Entscheidung hinsichtlich der zu erhebenden Kosten gemäß § 10 AIG in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AlGGebO) erfolgt nach abschließend gewahrter Akteneinsicht.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Informationserteilung vom 23.07.2022, Anfragenummer: 255071 [#255071]
Sehr ge…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Informationserteilung vom 23.07.2022, Anfragenummer: 255071 [#255071]
Datum
14. September 2022 15:42
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> bitte reduzieren Sie den Umfang der Anfrage auf folgende Unterlagen: - Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 inkl. Anhänge - Verkehrssicherheitsaudit LS ohne Synopse Ich gehe davon aus, dass diese reduzierte einfache Anfrage kostenfrei herausgegeben werden kann. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Straßenwesen
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Informationserteilung vom 23.07.2022, Anfragenummer: 255071 [#255071] Sehr &l…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Informationserteilung vom 23.07.2022, Anfragenummer: 255071 [#255071]
Datum
16. September 2022 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> den Bescheid hinsichtlich Ihres Antrages auf Akteneinsicht habe ich erlassen. Es fehlt die Übersendung der Unterlagen. Mit E-Mail vom 14.09.2022 haben Sie den Antrag begrenzt. In der Anlage übermittle ich Ihnen den Auditbericht vom 28.07.2021. Ich weise darauf hin, dass der Auditbericht ggf. urheberrechtlichen Schutz genießt. Mit Übersendung dieser Unterlagen werden Ihnen vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg keine Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz, wie z.B. das Vervielfältigungsrecht und das Verbreitungsrecht, eingeräumt. Zudem weise ich nochmals darauf hin, dass zur Machbarkeitsstudie mehrere Unterlagen gehören. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf meine E-Mail vom 30.08.2022. Insbesondere die verkehrstechnische Untersuchung (insgesamt 211 Seiten) ist auf Grund Ihrer Anlagen, Seite 44 bis Seite 211, sehr umfangreich. Sämtliche Anlagen enthalten einen Hinweis auf den Bearbeiter, dessen Name von mir anonymisiert werden muss. Auf Grund dieses Zeitaufwandes kommt eine kostenlose Zurverfügungstellung der Unterlagen nicht in Betracht. Bei den weiteren Unterlagen sind 29 Anonymisierungen auf jeweils verschiedenen Dokumenten erforderlich. Ich beabsichtige, Ihnen am Montag die weiteren Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss daran, werde ich abhängig vom Aufwand einen Kostenbescheid fertigen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Informationserteilung vom 23.07.2022, Anfragenummer: 255071 [#255071]
Sehr ge…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Informationserteilung vom 23.07.2022, Anfragenummer: 255071 [#255071]
Datum
18. September 2022 15:50
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> sichtbar kam es durch die Versandform des Bescheides per Post zur Überschneidung mit den parallel geführten E-Mail Verkehr. 1. angekündigte Kosten: Da Sie Gebühren veranschlagen bitten wir gemäß § 2 IFGGebV bzw. AIGGebO um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Zum einen auf Grund des erhöhten öffentlichen Interesses und zum anderen, da die Daten alleinig im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit bei einen Verkehrsverband benötigt werden. (vgl. besondere wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsteller) Das zusätzlich parallel laufende Planfeststellungsverfahren zum "Verkehrsknoten B1/B102 inkl. Brücke 20. Jahrestag bzw. Altstadtbahnhof" und deren rechtliche Beurteilung muss durch die Zugänglichkeit von qualifizierten Daten gewährleistet werden, welche im Besonderen durch das MIL als Grundlage benannt werden. Hierzu stehen Sie mit dem MIL Referat 45 (Herr Deking ggf. Frau Otto und Herr Neumann Abteilungsleitung) im Austausch. 2. Urheberrechtsgesetz Der Hinweis auf das Urheberrechtsgesetz verwerfen wir als gegenstandslos. Hierzu ist bedingt durch Urteile hinreichend der Vorrang des AIG bzw. IFA festgestellt worden. Es gilt kein "Zen­sur­he­ber­recht" bei Ver­öf­f­ent­li­chungen staatlich bezahlter Daten und Gutachten. https://www.lto.de/recht/nachrichten/... https://www.lto.de/recht/nachrichten/... 3. Machbarkeitsstudie mehrere Unterlagen Mit dem Erstantrag beantragten wir: 1. a. Planungsvariantenübersichten bzw. Variantenuntersuchung Straßenverkehrsanlagen insbesondere als Lang- und Kurzfassungen vgl. Ersatzneubau der Quenzbrücke im Zuge der Bundesstraße B1 - Variantenuntersuchung Straßenverkehrsanlagen seitens WSA/Dorsch-Gruppe [https://fragdenstaat.de/a/236944] --> Insoweit ohne die Anhänge eine qualifizierte Beurteilung inkl. Lesbarkeit der Machbarkeitsstudie ermöglicht wird, kann auf die Anhänge verzichtet werden! 4. Abschließend möchten wir erneut darauf hinweisen, dass die seitens des Landesbetrieb durch geführten Arbeiten an den Dokumenten und den damit einher gehenden Kosten bzw. Arbeitsaufwände alleinig dem LS zuzuschreiben sind. Da diese Unterlagen (Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 bestehend aus dem Erläuterungsbericht vom 12.12.2012 nebst 4 Anlagen; verkehrstechnische Untersuchung vom 05.05.2021 und Auditbericht vom 28.07.2021) aus Sicht der Verbände zu mindestens dem initiierten Plangenehmigungsverfahren hätten beigefügt sein müssen. Eine proaktive Transparenz wird nach unserer Kenntnis auch dem LS nicht untersagt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Straßenwesen
Zusendung von Unterlagen zum Bescheid vom 12.09.2022, Anfragenummer 255071 Zusendung der Unterlagen infolge des Be…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Zusendung von Unterlagen zum Bescheid vom 12.09.2022, Anfragenummer 255071
Datum
20. September 2022 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Zusendung der Unterlagen infolge des Bescheides vom 12.09.2022 zu dem Antrag auf Akteneinsicht und Informationserteilung vom 23.07.2022 betreffend den Verkehrsknoten B1/B102, in Brandenburg/Havel Anfragenummer: 255071 Mein Az: 21.04_25/2022 Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf meinen Bescheid vom 12.09.2022 übersende ich Ihnen anliegend, nachfolgende benannte Unterlagen. Machbarkeitsstudie 2018 bestehend aus: - Erläuterungsbericht vom 12.12.2018 (20 Seiten) - Anlage 1 - Lagepläne (5 Lagepläne) - Anlage 2 - verkehrstechnische Untersuchung 2018 (Bericht vom 20.08.2018 ohne Anlagen) - Anlage 3 - Kostenrahmen (3 Varianten) - Anlage 4 - Baugrund (geologische Baugrundvoruntersuchung 15 Seiten und 7 weitere Dokumente) Auf Grund der Größe der Anlagen wird es erforderlich sein, mehrere E-Mails zu versenden. Meine Angaben in der E-Mail vom 30.08.2022 und im Bescheid vom 12.09.2022 muss ich leider korrigieren. Ich entschuldige mich hierfür. Es gibt keinen Erläuterungsbericht vom 12.12.2012. Es handelt sich um einen Schreibfehler, gemeint ist der Erläuterungsbericht vom 12.12.2018. Sofern Sie die Anlagen der verkehrstechnischen Untersuchung vom 20.08.2018 für eine qualifizierte Beurteilung benötigen, bitte ich um einen Hinweis. Ich vermag dies nicht zu beurteilen. Hinsichtlich der beigefügten Unterlagen, weise ich nochmals darauf hin, dass diese ggf. urheberrechtlich geschützt sind. Mit Übersendung dieser Unterlagen werden Ihnen vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg keine Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz, wie z.B. das Vervielfältigungsrecht und das Verbreitungsrecht, eingeräumt. Die von Ihnen zitierte Rechtsprechung ist vorliegend nicht anwendbar, da ich nicht beabsichtige, Ihnen die Akteneinsicht unter Berufung auf das Urheberrecht zu verweigern. Da diese Unterlagen von Dritten erstellt wurden, hat der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg selbst keine Urheberrechte an diesen Unterlagen. Vertraglich wurden aber entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt, die es mir ermöglichen, Ihnen diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich der angekündigten Kosten teile ich mit, dass diese gemäß § 2 der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) zu bestimmen sind. Im Rahmen des von mir auszuübenden Ermessens, wird das von Ihnen verfolgte öffentliche Interesse berücksichtigt sowie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, wenn es Angaben dazu gibt. Zudem ist der mit der Akteneinsicht verbundene Aufwand zu berücksichtigen, wie z.B. durch erforderliche Anonymisierungen aber auch der Aufwand für sonstige Handlungen, die gemäß § 10 Abs. 1 AIG zur Gewährung der Akteneinsicht notwendig sind. Um den Aufwand für erforderliche Anonymisierungen zu verringern, werde ich zunächst auf die Übersendung der Anlagen zur verkehrstechnischen Untersuchung vom 20.08.2018 (Seite 42 bis Seite 211) verzichten, da auf diesen Seiten jeweils der Name des Bearbeiters zu anonymisieren wäre. Somit waren bislang nur auf 32 Seiten Anonymisierungen erforderlich (inklusive Auditbericht). Eine Kosten-entscheidung wird erst nach abschließend gewährter Akteneinsicht ergehen. Sofern Sie auf ein parallel laufendes Planfeststellungsverfahren verweisen, erlaube ich mir den Hinweis, dass es auch ein Recht auf Akteneinsicht im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und eines Plangenehmigungsverfahrens gibt. Dieser Antrag ist jedoch an die aktenführende Stelle zu richten. Freundliche Grüße

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Landesbetrieb Straßenwesen
Übersendung Unterlagen zum Bescheid vom 12.09.2022, Anfragenummer 255071 Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Übersendung Unterlagen zum Bescheid vom 12.09.2022, Anfragenummer 255071
Datum
20. September 2022 10:46
Status
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf meinen Bescheid vom 12.09.2022 und meiner E-Mail vom heutigen Tage übersende ich Ihnen nunmehr folgende Unterlagen: Machbarkeitsstudie 2018 bestehend aus: - Anlage 3 - Kostenrahmen (3 Varianten) - Anlage 4 - Baugrund (geologische Baugrundvoruntersuchung 15 Seiten und 7 weitere Dokumente) Freundliche Grüße