Interne Maßnahmen zur Sicherung lokal Beschäftigter / Ortskräfte deutscher Auslandsvertretungen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) betreffend interner, organisatorischer und administrativer Maßnahmen, die zur geordneten, vollständigen und sicheren Ausreise lokal Beschäftigter / Ortskräfte und deren Familien deutscher Auslandsvertretungen in Ländern mit erhöhtem Sicherheitsrisiko innerhalb des AA sich entweder in Planung oder bereits in der Umsetzung befinden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokum…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Maßnahmen zur Sicherung lokal Beschäftigter / Ortskräfte deutscher Auslandsvertretungen [#255351]
Datum
24. Juli 2022 21:46
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) betreffend interner, organisatorischer und administrativer Maßnahmen, die zur geordneten, vollständigen und sicheren Ausreise lokal Beschäftigter / Ortskräfte und deren Familien deutscher Auslandsvertretungen in Ländern mit erhöhtem Sicherheitsrisiko innerhalb des AA sich entweder in Planung oder bereits in der Umsetzung befinden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255351 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255351/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.07.2022 ( Ausreise lokal Beschäftigter aus Ländern…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.07.2022 ( Ausreise lokal Beschäftigter aus Ländern mit erhöhtem Sicherheitsrisiko); Vg. 278-2022
Datum
25. Juli 2022 13:20
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Bitte teilen Sie uns zunächst Ihre zustellungsfähige Anschrift mit, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Das Auswärtige Amt wird sich sodann bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/da...) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.07.2022 ( Ausreise lokal Beschäftigter aus Län…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.07.2022 ( Ausreise lokal Beschäftigter aus Ländern mit erhöhtem Sicherheitsrisiko); Vg. 278-2022 [#255351]
Datum
25. Juli 2022 19:51
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank. Könnten Sie mir erläutern, warum Sie bereits jetzt nach einer Postanschrift fragen wenn einen Abschätzung, ob Gebühren fällig werden noch nicht erfolgt zu sein scheint? Konkret beziehe ich mich auf das Urteil des OVG Münster vom 15. Juni 2022. https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/37_220615/index.php Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255351 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255351/
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.07.2022 ( Ausreise lokal Beschäftigter aus Länder…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.07.2022 ( Ausreise lokal Beschäftigter aus Ländern mit erhöhtem Sicherheitsrisiko); Vg. 278-2022
Datum
1. August 2022 08:47
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu teile ich Ihnen mit, dass das Auswärtige Amt bis zu einer rechtskräftigen höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts an der Maßgabe, von IFG-Antragstellern die Mitteilung der Postanschrift und damit eine eindeutige Identifizierung zu erbitten, festhält. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.07.2022 ( Ausreise lokal Beschäftigter aus Lä…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.07.2022 ( Ausreise lokal Beschäftigter aus Ländern mit erhöhtem Sicherheitsrisiko); Vg. 278-2022 [#255351]
Datum
1. August 2022 19:25
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für die Antwort. Mit angemessenen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255351 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255351/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
11. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
13,7 MB