alle Katastrophenschutzpläne, die bei nukleare Störfällen angewendet werden könnten
Antrag nach dem SIFG/SUIG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte umgehend um eine Eingangsbestätigung, danke.
Ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF, ausschließlich als Antwort an FragdenStaat.de (d.h. auch im Falle eines Bescheides und postalischer Zusendung ebenfalls um elektronische Antwort):
a) Katastrophenschutzpläne, die im Falle von nuklearen Störfällen angewendet werden könnten,
b) Informationen zu §§ 113,114 Strahlenschutzgesetzes "Schutz von Einsatzkräften bei Notfalleinsätzen", der seit dem 1.10.2017 gilt
c) Informationen zur Abschätzung von Strahlenrisiken für Einsatzkräfte,
d) Informationen zur Bewertung für die Abschätzung der Strahlenbelastung durch aufgenommene radioaktive Partikel,
e) Informationen (erfasst, geschätzt, angesetzt) Prozentsatz der Einsatzkräfte, die sich zu einer höheren Strahlenbelastung bereit erklärt haben oder werden,
f) Informationen zu vorhandenen PSA für nukleare Störfälle und deren Verteilmöglichkeiten für den Einsatzfall,
g) Informationen zu den Personengruppen, die bei nuklearen Störfällen zur Mitwirkung bei der Gefahrenabwehr verpflichtet werden könnten (z.B. auch Erzieher/Lehrer).
Ich möchte auf die Beratungspflicht nach § 25 VwVfG hinweisen und bitte gegebenfalls um frühzeitige Rücksprache.
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel
[1] Der Anträge nach SIFG ist ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung (auch für Auslagen etc) gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von:
1.) einfache Auskünfte i.S.v. 1.1 IFG-gebühren (Saarland)IFG,
2.) vorheriger Berücksichtigung und Verbindlicher Feststellung von (besonderem) öffentlichen Interesses auf Basis von §59 Abs 1 Num 1 Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) in diesem Einzelfall wegen "besonderer Härte" und §5 SIFG. Der Antragsteller beabsichtigt einen (wissenschaftlichen) Vergleich der Katastrophenschutzpläne die bei nuklearern Störfällen (auch in der sogenannten Fernzone) angewendet werden könnten, sowie einer Validierung der praktischen Umsetzung von §§ 113, 114 des neuen Strahlenschutzgesetzes in mehreren Städten und Bundesländern. Hierzu hat der Antragstellers im Rahmen eines Antrages bei der Stadt Düsseldorf umfangreiche fachliche Kommentierung vorgelegt:
https://fragdenstaat.de/a/24958
https://fragdenstaat.de/files/foi/78752/robertmichel_20171123_dusseldorf_ifg_katastrophenschutzplane-fds24958.pdf
3.) Die Vorgabe zur ausschließlichen Bearbeitung bei vollständigen kostenfreiheit dieses Antrages gilt auch wenn (teilweise) andere Gesetzte wie z.B. das UIG oder saarlänsichische UIG vorrangig wären.
Anfrage abgelehnt
-
Datum4. Dezember 2017
-
5. Januar 2018
-
Ein:e Follower:in
- Von
- Robert Michel
- Betreff
- alle Katastrophenschutzpläne, die bei nukleare Störfällen angewendet werden könnten [#25549]
- Datum
- 4. Dezember 2017 09:57
- An
- Landeshauptstadt Saarbrücken
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Robert Michel
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „alle Katastrophenschutzpläne, die bei nukleare Störfällen angewendet werden könnten“ [#25549]
- Datum
- 5. Januar 2018 13:07
- An
- Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „alle Katastrophenschutzpläne, die bei nukleare Störfällen angewendet werden könnten“ [#25549]
- Datum
- 10. Januar 2018 09:30
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Robert Michel
- Betreff
- Eingangsbestägigung Anfrage „alle Katastrophenschutzpläne, die bei nukleare Störfällen angewendet werden könnten“ [#25549]
- Datum
- 10. Januar 2018 11:55
- An
- Landeshauptstadt Saarbrücken
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Robert Michel
- Betreff
- AW: Vermittlung Anfrage „alle Katastrophenschutzpläne, die bei nukleare Störfällen angewendet werden könnten“ [#25549]
- Datum
- 10. Januar 2018 11:59
- An
- Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Landeshauptstadt Saarbrücken
- Betreff
- AW: Eingangsbestägigung Anfrage „alle Katastrophenschutzpläne, die bei nukleare Störfällen angewendet werden könnten“ [#25549]
- Datum
- 12. Januar 2018 11:02
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Robert Michel
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Antwort an die Stadt Saarbrücken, nur Upload als PDF!
- Datum
- 15. Januar 2018
- An
- Landeshauptstadt Saarbrücken
- Status
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Robert Michel
- Betreff
- +eilt+ Re[2]: (SUIG) alle Katastrophenschutzpläne, die bei nukleare Störfällen angewendet werden könnten [#25549]
- Datum
- 15. Januar 2018 13:22
- An
- Landeshauptstadt Saarbrücken
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
- Von
- Landeshauptstadt Saarbrücken
- Betreff
- AW: +eilt+ Re[2]: (SUIG) alle Katastrophenschutzpläne, die bei nukleare Störfällen angewendet werden könnten [#25549]
- Datum
- 17. Januar 2018 10:00
- Status
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Man sollte die Behörde mal fragen, ob sie das auch so handhabt, wie sie es von dem Antragsteller verlangt. Soweit mir Bekannt ist eine Unterschrift immer der volle Name (Vor- und Nachname) siehe BGB §126 und entsprechend in den Verwaltungsverfahrensordnungen.
Kann eine Behörde mehr verlangen, als sie selbst bereit ist zu geben? NEIN.