Ist die Verkehrsbelastung Grund für die Radwegbenutzungspflicht?

bzgl. der folgenden Streckenabschnitte von Landesstraßen und Kreisstraßen

L46-030
K-RD-90-010
L44-043,0433,0431,0432,052,047
K-RD-19-020
K-RD-24-040,050,060,070

* Informationen über die Verkehrsbelastung (Kfz, Schwerlast, Radverkehr, Fußverkehr)
* Pläne/Richtlinien/Verordnungen/Anweisungen für den regelmäßigen Baum/Knick-Beschnitt entlang der Radwege
* Unterlagen über die Gründe für die Errichtung der Nebenanlagen
* Unterlagen über die Gründe für die Beschilderung der Nebenanlagen als (nicht) benutzungspflichtige straßenbegleitende Radwege

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bzgl. der folgend…
An Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ist die Verkehrsbelastung Grund für die Radwegbenutzungspflicht? [#255497]
Datum
25. Juli 2022 17:42
An
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bzgl. der folgenden Streckenabschnitte von Landesstraßen und Kreisstraßen L46-030 K-RD-90-010 L44-043,0433,0431,0432,052,047 K-RD-19-020 K-RD-24-040,050,060,070 * Informationen über die Verkehrsbelastung (Kfz, Schwerlast, Radverkehr, Fußverkehr) * Pläne/Richtlinien/Verordnungen/Anweisungen für den regelmäßigen Baum/Knick-Beschnitt entlang der Radwege * Unterlagen über die Gründe für die Errichtung der Nebenanlagen * Unterlagen über die Gründe für die Beschilderung der Nebenanlagen als (nicht) benutzungspflichtige straßenbegleitende Radwege
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255497/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Guten Morgen [geschwärzt], Ihre Anfrage zur Radwegebenutzungspflicht der u. g. Straßenabschnitte ist hier eingegan…
Von
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Betreff
WG: [EXTERN] Ist die Verkehrsbelastung Grund für die Radwegbenutzungspflicht? [#255497]
Datum
4. August 2022 07:41
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen [geschwärzt], Ihre Anfrage zur Radwegebenutzungspflicht der u. g. Straßenabschnitte ist hier eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Vorsorglich teile ich Ihnen mit, dass auch andere Abteilungen des LBV.SH und Behörden beteiligt werden müssen. Ich werde Ihnen schnellstmöglich eine Antwort zu kommen lassen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) Kieler Str. 19, 24768 Rendsburg [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] www.lbv-sh.de [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt]? [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt],[geschwärzt],[geschwärzt],[geschwärzt],[geschwärzt],[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt],[geschwärzt],[geschwärzt],[geschwärzt] * [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) * [geschwärzt] * [geschwärzt] * [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ist die Verkehrsbelastung Grund für die Radweg…
An Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ist die Verkehrsbelastung Grund für die Radwegbenutzungspflicht? [#255497]
Datum
8. September 2022 20:52
An
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ist die Verkehrsbelastung Grund für die Radwegbenutzungspflicht?“ vom 25.07.2022 (#255497) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Antwort im Umfang von 132 Seiten Außer den folgenden sind keine Verkehrszählungen zu den genannten Strecken vorhan…
Von
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Antwort im Umfang von 132 Seiten
Datum
26. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Außer den folgenden sind keine Verkehrszählungen zu den genannten Strecken vorhanden: K-RD-90-010 DTV 2000 2919 Kfz/d, 113 SV, 159 RV; 2015 2868 Kfz/d, 50 SV; 2019 3043 Kfz/d, 50 SV K-RD-24-070 441 Kfz/24h, 58 Radfahrer/24h L44-030 1975 175 Kfz/24h L44-052 2015 6425 Kfz/d, 194 SV; 2019 6818 Kfz/d, 195 SV L46-030 2000 1098 Kfz/24h, SV 87, RV 111; 2015 1196 Kfz/d, 40 SV; 2019 1269 Kfz/d, 40 SV Innerorts sind wohl alle Radwegbenutzungspflichten aufzuheben. Ernsthafte Argumente für Radwegbenutzungspflichten werden nicht angeführt, nur Allgemeinplätze. Konkrete Zahlen bzgl. der voraussichtlichen Nutzung der Wege durch Radfahrer oder Fußgänger lagen bei keiner Baumaßnahme vor. Zu Fußgängern wurden nie Daten erhoben, zu Radfahrern nur an weit entfernten Orten. "gefährliche Situationen für Fußgänger und Radfahrer" "Radweg-Querverbindung", "Erhöhung der Verkehrssicherheit" "Wunsch, für die langsamen Verkehrsteilnehmer einen risikolosen Bewegungsstreifen zu schaffen" "nachhaltige Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für die schwächeren Verkehrsteilnehmer" "der Radweg schließt eine Lücke im regionalen Radwegenetz" "Aufgrund der Sichtverhältnisse in Kurvenbereichen können Konflikt-Situation entstehen" "immer wieder gefährliche Verkehrssituationen" "das hohe Gefährdungspotential" "starke Beanspruchung der Strecke" "Radwandertourismus gestärkt" "Der Verkehr wird für Radfahrer und Kraftfahrer sicherer, weil sie getrennte Verkehrsflächen benutzen können." "Erreichung einer sicheren Verkehrsführung für Radfahrer"