Investitionskostenanträge - Stromtrasse Vorhaben 6 + Umspannwerk Merzen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Investitionskostenanträge der Beschlusskammer 4 der Vorhaben
- Stromtrasse Conneforde-Cloppenburg-Merzen und
- zum zukünftigen Umspannwerk in Merzen

Ergebnis der Anfrage

Zwischen März und September liefen viele der Nachfragen über Post.
Als Antwort der Bundesnetzagentur habe ich nicht das Anschreiben sondern nur die Investitionskostenanträge veröffentlicht.
Die Seiten wurden schon entsprechend von den Beantragen geschätzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2017
  • Frist
    5. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Investitionskost…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Investitionskostenanträge - Stromtrasse Vorhaben 6 + Umspannwerk Merzen [#25558]
Datum
4. Dezember 2017 14:37
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Investitionskostenanträge der Beschlusskammer 4 der Vorhaben - Stromtrasse Conneforde-Cloppenburg-Merzen und - zum zukünftigen Umspannwerk in Merzen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang zu Investitionskostenanträgen hinsi…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Nachfrage Investitionskostenanträge - Stromtrasse Vorhaben 6 + Umspannwerk Merzen [#25558]
Datum
11. Dezember 2017 15:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang zu Investitionskostenanträgen hinsichtlich der Vorhaben - Stromtrasse Conneforde-Cloppenburg-Merzen und - Umspannwerk in Merzen kann ich Ihnen hiermit gerne bestätigen. Das hierfür eröffnete Verfahren auf Zugang zu Informationen wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Aktenzeichen BK4/IFG-17-005 geführt. Ihrem Antrag auf Informationszugang zu Investitionskostenanträgen entnehme ich, dass Sie die Zusendung der Anträge auf Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Vorhaben BBPl Nr.6 und das Umspannwerk in Merzen begehren. Die Verfahren zur Genehmigung von Investitionsmaßnahmen haben ausschließlich die Refinanzierung der jeweiligen Maßnahme über die Netzentgelte zum Gegenstand. Eine planungsrechtliche Überprüfung erfolgt in diesen Verfahren nicht. Falls Sie jeweils die gesamte Verfahrensakte einsehen möchten, die die Investitionsmaßnahmen zu den Verfahren BBPl Nr. 6 und das Umspannwerk Merzen betrifft (d.h. sowohl die Anträge als Solche als auch Anhörungen und Beschlüsse sowie die weitere Korrespondenz in den jeweiligen Verfahren), bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen. Ansonsten gehe ich davon aus, dass Ihnen die Zurverfügungstellung der jeweiligen Antragsunterlagen, in denen die jeweiligen Netzbetreiber die Projekte beschreiben, genügt. Die Streckenmaßnahme „Conneforde – Cloppenburg – Merzen“ wird von zwei verschiedenen Netzbetreibern durchgeführt. Aus diesem Grund haben bei der Beschlusskammer 4 zwei unterschiedliche Übertragungsnetzbetreiber Anträge auf Genehmigung einer Investitionsmaßnahme gestellt. Auch bezüglich des Umspannwerkes in Merzen liegen uns mehrere Verfahren zu Investitionsmaßnahmen vor. Zum einen hat der Übertragungsnetzbetreiber einen Antrag auf Genehmigung einer Investitionsmaßnahme gestellt, zum anderen hat auch ein Verteilernetzbetreiber für die Anbindung der 110-kV-Schaltanlage einen Investitionsmaßnahmenantrag gestellt. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die von Ihnen gewünschten Unterlagen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bzw. sicherheitsrelevante Daten der Netzbetreiber beinhalten und somit ein schutzwürdiges Interesse der Netzbetreiber besteht, werden die betroffenen Netzbetreiber gemäß § 8 IFG kontaktiert und von mir aufgefordert werden, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sicherheitsrelevante Daten zu schwärzen, da diese Informationen schutzwürdig und somit nicht an Dritte herauszugeben sind. Zu schwärzen sind etwa die Anschaffungs- und Herstellungskosten für die jeweilige Maßnahme. Ferner stellen sich hinsichtlich Ihres Antrages noch Rückfragen, deren Beantwortung die Zurverfügungstellung der gewünschten Informationen beschleunigen kann. Daher möchte ich Sie bitten, zu konkretisieren, ob Sie sowohl den Antrag der Strecke Conneforde bis zur Landkreisgrenze Cloppenburg/Osnabrück (Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH) als auch für die Strecke Landkreisgrenze Cloppenburg/Osnabrück bis Merzen (Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH) benötigen. Des Weiteren möchte ich Sie um eine Konkretisierung bezüglich des Umspannwerkes Merzen bitten. Ist für Sie nur die Planung durch Amprion interessant oder darüber hinaus auch der 110-kV-Anschluss durch den Verteilernetzbetreiber? Auch hier handelt es sich um verschiedene Verfahren hinsichtlich der Genehmigung von Investitionsmaßnahmen, deren Zurverfügungstellung zuvor wiederum die Beteiligung mehrerer Netzbetreiber bedingen würde. Vor diesem Hintergrund unterliegt Ihr Antrag gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 IFG einer Begründungspflicht, da der Antrag Daten Dritter im Sinne des § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 IFG betrifft. Daher möchte ich Sie bitten, Ihren Antrag zu begründen. Sie bitten in Ihrem Antrag vom 04.12.2017 außerdem um eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten, falls der Informationszugang gebührenpflichtig sein sollte. Für Amtshandlungen nach dem IFG können grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden (§ 10 IFG). Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV). Leider kann ich zur konkreten Höhe der Gebühren und Auslagen noch keine detaillierten Auskünfte erteilen, da sich die Höhe nach dem Aufwand und der Höhe der Auslagen bemisst. Dies ist demnach auch von Ihrer Konkretisierung des Antrages abhängig. Die Gebühren werden aus diesem Grund zu einem späteren Zeitpunkt von der Außenstelle der Bundesnetzagentur in Leipzig mit gesondertem Bescheid erhoben. Ich weise vorsorglich bereits jetzt darauf hin, dass es sich aufgrund dessen, dass es sich bei Ihrem Antrag vermutlich um die Einsichtnahme in mehrere Verwaltungsverfahren handelt und voraussichtlich mehrere Betroffene beteiligt werden müssen, nicht mehr um eine einfache Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG handeln dürfte. Aus diesen Gründen werden nach heutiger Kenntnis gemäß der IFGGebV Gebühren in Höhe von bis zu 500 € (Anlage (zu § 1 Abs. 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis) anfallen. Zum weiteren Verfahren möchte ich Sie vorsorglich darüber informieren, dass ein Überschreiten der Monatsfrist gemäß § 7 Abs. 5 S. 2 IFG insbesondere aufgrund der zurzeit angenommenen umfangreichen Drittbeteiligung gemäß § 8 IFG bezüglich mehrerer Investitionsmaßnahmeverfahren derzeit nicht ausgeschlossen werden kann. Falls Sie Rückfragen haben, können Sie sich gern bei mir melden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, ich bin bis einschließlich 01.01.2019 nicht im Haus. Ihre Nachricht wird n…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Automatische Antwort: Nachfrage Investitionskostenanträge - Stromtrasse Vorhaben 6 + Umspannwerk Merzen [#25558]
Datum
12. März 2018 19:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, ich bin bis einschließlich 01.01.2019 nicht im Haus. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. Bei dringenden Fragen wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Es geht um die gesamte Verfahrensakten. Für uns wä…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachfrage Investitionskostenanträge - Stromtrasse Vorhaben 6 + Umspannwerk Merzen [#25558]
Datum
12. März 2018 19:41
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Es geht um die gesamte Verfahrensakten. Für uns wäre die Streckenverlauf südlich von Cloppenburg und die Planung des Umspannwerks von Amprion wichtig. Über das Projekt der Stromtrasse und des Umspannwerk gibt es für die Bürger*Innen kaum Informationen. Diese Informationen können uns verdeutlichen wie der Prozess um der Stromtrasse und des Umspannwerks abläuft. Es unterstützt die Entscheidungsfähigkeit der Bürger*Innen , Vereine und Gemeinden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Es geht um die gesamte Verfahrensakten. Für uns …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Nachfrage Investitionskostenanträge - Stromtrasse Vorhaben 6 + Umspannwerk Merzen [#25558]
Datum
12. März 2018 22:05
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Es geht um die gesamte Verfahrensakten. Für uns wäre die Streckenverlauf südlich von Cloppenburg und die Planung des Umspannwerks von Amprion wichtig. Über das Projekt der Stromtrasse und des Umspannwerk gibt es für die Bürger*Innen kaum Informationen. Diese Informationen können uns verdeutlichen wie der Prozess um der Stromtrasse und des Umspannwerks abläuft. Es unterstützt die Entscheidungsfähigkeit der Bürger*Innen , Vereine und Gemeinden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesnetzagentur
Antrag auf Informationenszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationenszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
11. September 2018
Status
Anfrage abgeschlossen