Seitenumfang zum Vorgang 206.4.6-4834/20, Kalenderdatum des letzten Schreibens u. Ablichtung des Bescheides Ihrer Aufsichtsbehörde zur Eingabe nach DSGVO-EU

Seitenumfang zum Vorgang 206.4.6-4834/20, Kalenderdatum des letzten Schreibens u. Ablichtung des Bescheides Ihrer Aufsichtsbehörde zur Eingabe nach DSGVO-EU sowie Ablichtung des um personenbezogene Daten geschwärzten Schreibens des Kölner Amtsgerichtspräsidenten zur Eingabe nach DSGVO-EU betr. einen Obergerichtsvollzieher, für den sich Ihre Behörde nach DSGVO-EU zuständig erklärt hat.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Seitenumfang zum Vorgang 206.4.6-4834/20, Kalenderdatum des letzten Schreibens u. Ablichtung des Bescheides Ihrer Aufsichtsbehörde zur Eingabe nach DSGVO-EU [#255815]
Datum
28. Juli 2022 12:14
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seitenumfang zum Vorgang 206.4.6-4834/20, Kalenderdatum des letzten Schreibens u. Ablichtung des Bescheides Ihrer Aufsichtsbehörde zur Eingabe nach DSGVO-EU sowie Ablichtung des um personenbezogene Daten geschwärzten Schreibens des Kölner Amtsgerichtspräsidenten zur Eingabe nach DSGVO-EU betr. einen Obergerichtsvollzieher, für den sich Ihre Behörde nach DSGVO-EU zuständig erklärt hat.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255815/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Seitenumfang zum Vorgang 206.4.6-4834/20, Kalenderdatum des letzten Schreibens u. Ablichtung des Bescheides Ihrer Aufsichtsbehörde zur Eingabe nach DSGVO-EU [#255815]
Datum
28. Juli 2022 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 28. Juli 2022 Von: [geschwärzt] An: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 28. Juli 2022
Datum
19. August 2022 16:08
Status
Von: [geschwärzt] An: [geschwärzt] Datum: 19. August 2022 Bearbeitung: [geschwärzt] Durchwahl: [geschwärzt] Aktenzeichen: 206.4.6-5479/22 Betreff: Ihre E-Mail vom 28. Juli 2022 Sehr [geschwärzt], die von Ihnen mit Antrag vom 28. Juli 2022 beantragten Informationen zum unter dem Aktenzeichen 206.4.6-4834/20 bei der LDI NRW geführten Vorgang beinhalten personenbezogene Daten. Gemäß § 9 Abs. 1 a) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit durch das Bekanntwerden der Information personenbezogene Daten offenbart werden, es sei denn, die betroffene Person hat eingewilligt. Ich habe daher die betroffene Person gebeten, mir mitzuteilen, ob sie in die Offenbarung der angefragten Daten einwilligt. Sobald mir bekannt ist, ob das Einverständnis erteilt wird, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 28. Juli 2022 Von: << Antragsteller:in >> An: << Antragsteller:in >> Dat…
Von: << Antragsteller:in >> An: << Antragsteller:in >> Datum: 13. Oktober 2022 Bearbeitung: Herr Hollmann Durchwahl: 0211/38424-207 Aktenzeichen: 206.4.6-5479/22 Betreff: Ihre E-Mail vom 28. Juli 2022 Sehr << Antragsteller:in >> der Bescheid, mit dem ich Ihren Antrag ablehne, wird Ihnen per Post zugehen, da die Ablehnung des beantragten Zugangs zu einer Information schriftlich zu erteilen ist (§ 5 Abs. 2 IFG NRW). Mit freundlichen Grüßen