Alle Ihnen bekannten Az. in Kohärenzverfahren zu Eingaben an die zuständige Landesaufsichtsbehörde betr. SBK als Auftraggeber der an Sie gemeldeten Stelle im Prüfvorgang 215.4.-4167/22

Alle Ihnen bekannten Az. in etwaigen Kohärenzverfahren zu Eingaben an die zuständige Landesaufsichtsbehörde betr. SBK als Auftraggeber bzw. gemeinsam Verantwortlichen der an Sie gemeldeten auskunftspflichtigen Stelle im Prüfvorgang 215.4.-4167/22

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Alle Ihnen bekannten Az. in Kohärenzverfahren zu Eingaben an die zuständige Landesaufsichtsbehörde betr. SBK als Auftraggeber der an Sie gemeldeten Stelle im Prüfvorgang 215.4.-4167/22 [#255816]
Datum
28. Juli 2022 12:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Ihnen bekannten Az. in etwaigen Kohärenzverfahren zu Eingaben an die zuständige Landesaufsichtsbehörde betr. SBK als Auftraggeber bzw. gemeinsam Verantwortlichen der an Sie gemeldeten auskunftspflichtigen Stelle im Prüfvorgang 215.4.-4167/22
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255816/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Alle Ihnen bekannten Az. in Kohärenzverfahren zu Eingaben an die zuständige Landesaufsichtsbehörde betr. SBK als Auftraggeber der an Sie gemeldeten Stelle im Prüfvorgang 215.4.-4167/22 [#255816]
Datum
28. Juli 2022 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Von: Referat 2 (<<E-Mail-Adresse>>) An: Herrn << Antragsteller:in >> (<<E-Mail-Adr…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Alle Ihnen bekannten Az. in Kohärenzverfahren zu Eingaben an die zuständige Landesaufsichtsbehörde betr. SBK als Auftraggeber der an Sie gemeldeten Stelle im Prüfvorgang 215.4.-4167/22 [#255816]
Datum
10. August 2022 14:31
Status
Von: Referat 2 (<<E-Mail-Adresse>>) An: Herrn << Antragsteller:in >> (<<E-Mail-Adresse>>) Bearbeitung: Herr Dr. Ortner Durchwahl: 0211/38424-205 Az: 215.4-5474/22 Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 28. Juli 2022 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Sehr << Antragsteller:in >> zur Ihrem o.g. Antrag teile ich Ihnen mit, dass ich Ihren Antrag inhaltlich in keinen Zusammenhang zu dem Vorgang mit unserem Aktenzeichen 215.4-4167/22 zu bringen vermag. Jedenfalls liegen diesbezüglich keine Kohärenzverfahren vor. Da es sich um keine vorhandene Information handelt, kann Sie Ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden. Sofern Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich um Übersendung Ihrer ladungsfähigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, würden Sie bitte Ihren unter dem o. g. Vorgang über das Verwaltungsgericht angegri…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: WG: Alle Ihnen bekannten Az. in Kohärenzverfahren zu Eingaben an die zuständige Landesaufsichtsbehörde betr. SBK als Auftraggeber der an Sie gemeldeten Stelle im Prüfvorgang 215.4.-4167/22 [#255816]
Datum
18. August 2022 10:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, würden Sie bitte Ihren unter dem o. g. Vorgang über das Verwaltungsgericht angegriffenen Bescheid online stellen, damit die Öffentlichkeit über Ihre (variablen) Rechtsauffassungen informiert wird? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255816/