Verträge zwischen Schulbuchverlagen und dem Regierungspräsidium Stuttgart über den Erwerb von Prüfungsaufgaben

sämtliche Verträge zwischen Schulbuchverlagen und dem Regierungspräsidium Stuttgart über den Erwerb von Prüfungsaufgaben im Zeitraum der letzten 5 Jahre

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Vert…
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge zwischen Schulbuchverlagen und dem Regierungspräsidium Stuttgart über den Erwerb von Prüfungsaufgaben [#255828]
Datum
28. Juli 2022 14:15
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Verträge zwischen Schulbuchverlagen und dem Regierungspräsidium Stuttgart über den Erwerb von Prüfungsaufgaben im Zeitraum der letzten 5 Jahre
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255828/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> Wie im März 2021 schon Herrn Klaus-Dieter Keller von fragdenstaat mitget…
Von
Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: Verträge zwischen Schulbuchverlagen und dem Regierungspräsidium Stuttgart über den Erwerb von Prüfungsaufgaben [#255828]
Datum
29. Juli 2022 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Wie im März 2021 schon Herrn Klaus-Dieter Keller von fragdenstaat mitgeteilt, gilt das LIFG für die Tätigkeit des Verkaufs der Nutzungsrechte nicht. Nach § 2 Abs. 1 gilt das Gesetz nur für Stellen des Landes, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Hieran hat sich auch seither nichts geändert. Der Abschluss von Verträgen zur Weitergabe des Urheberrechts, soweit es dem Land zur Nutzung zusteht, ist keine öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe. Das Urheberrecht unterfällt dem Privatrecht. Unabhängig davon können weder die Vergütung der einzelnen Verträge, noch die Verträge selbst herausgegeben werden, da es sich dabei um personenbezogene Daten handelt (§1 Abs. 1 LIFG). Wir bitten in Zukunft von weiteren diesbezüglichen Nachfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verträge zwischen Schulbuchverlagen und dem Regierungspräsidium Stuttgart über den Erwerb von Prüfungsaufgaben“ [#255828]
Datum
31. Juli 2022 10:39
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/255828/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, da das Regierungspräsidium Stuttgart allgemein öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und somit auskunftspflichtig ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 255828.pdf Anfragenr: 255828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255828/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN Vermittlung bei Anfrage „Verträge zwischen Schulbuchverlagen und dem Regierungspräsidium Stuttgart über den Erwerb von Prüfungsaufgaben“ [#255828]
Datum
31. Juli 2022 10:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 31. Juli 2022, unser Az.: 0221.4-15/362 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 31. Juli 2022, unser Az.: 0221.4-15/362
Datum
9. September 2022 07:50
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1005,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen

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Regierungspräsidium Stuttgart
1. Die Auskunft über sämtliche Verträge zwischen Schulbuchverlagen und dem Regierungspräsidium Stuttgart über den …
Von
Regierungspräsidium Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
1. Die Auskunft über sämtliche Verträge zwischen Schulbuchverlagen und dem Regierungspräsidium Stuttgart über den Erwerb von Prüfungsaufgaben im Zeitraum der letzten fünf Jahre wird Ihnen erteilt. 2. Für diesen Bescheid werden Gebühren in Höhe von 100 EUR erhoben.