Abrechnungszahlen für Impfungen und Mitgliederzahlen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ergänzend zur Anfrage FragDenStaat-242003 vom 27. Februar möchte ich Sie bitten, mir noch folgende Daten zuzusenden:

1. Die TK-Mitgliederzahlen zum Beginn jedes Quartals ab 2019.
2. Die Anzahl aller bei der TK abgerechneten Impfungen für jedes Quartal ab 2019.
3. Die Anzahl aller bei der TK abgerechneten Covid-19-Impfungen für jedes Quartal ab 2019.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Ergänzend zur Anfrage FragDenStaat-242003 vom 27. Feb…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abrechnungszahlen für Impfungen und Mitgliederzahlen [#255848]
Datum
28. Juli 2022 17:40
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Ergänzend zur Anfrage FragDenStaat-242003 vom 27. Februar möchte ich Sie bitten, mir noch folgende Daten zuzusenden: 1. Die TK-Mitgliederzahlen zum Beginn jedes Quartals ab 2019. 2. Die Anzahl aller bei der TK abgerechneten Impfungen für jedes Quartal ab 2019. 3. Die Anzahl aller bei der TK abgerechneten Covid-19-Impfungen für jedes Quartal ab 2019. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255848/
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
28. Juli 2022 17:40
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abrechnungszahlen für Grippeimpfungen [#255848] Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch ergänzen: Bitt…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abrechnungszahlen für Grippeimpfungen [#255848]
Datum
28. Juli 2022 18:10
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch ergänzen: Bitte senden Sie mir auch zu: 4. Die Anzahl aller bei der TK abgerechneten Grippe/Influenza-Impfungen für jedes Quartal ab 2019. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255848/
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
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Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
28. Juli 2022 18:10
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abrechnungszahlen für Impfungen [#255848] Sehr geehrte Damen und Herren! In Ihrem Schreiben vom 15. März 2022…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abrechnungszahlen für Impfungen [#255848]
Datum
7. August 2022 12:39
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren! In Ihrem Schreiben vom 15. März 2022 an mich erklären Sie, dass die Corona-Impfungen nicht über die gesetzliche Krankenkasse sondern über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) abgerechnet werden. Aber man muss doch zur Impfung seine Gesundheitskarte mitnehmen? Gibt es einen anderen Weg, an die Zahl der an TK-Mitgliedern vorgenommenen Corona-Impfungen zu kommen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255848/
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
7. August 2022 12:39
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
FragDenStaat 255848 Uns ist nicht bekannt, dass zur Impfung zwingend die Gesundheitskarte (eGK) mitgebracht werde…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
FragDenStaat 255848
Datum
17. August 2022 12:06
Status
Warte auf Antwort
Uns ist nicht bekannt, dass zur Impfung zwingend die Gesundheitskarte (eGK) mitgebracht werden musste. Es ist eventuell aber für Arztpraxen und vermutlich auch in den Impfzentren, sofern sie technisch in der Lage waren, von Vorteil gewesen mit Hilfe der eGK die Versichertendaten zu erfassen. Die Abrechnung erfolgt durch den Arzt/das Impfzentrum an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung und von dort an das BAS. Eine Impfung müsste jederzeit auch ohne eGK mit einem anderen eindeutigem Ausweisdokument möglich gewesen sein. In Arztpraxen kann es natürlich dazu kommen, dass neben der Impfung, aber unabhängig von dieser, noch eine ärztliche Behandlung durchgeführt wurde. Diese ist dann ganz normal über die Gesundheitskarte abzurechnen. Corona-Impfungen wurden bisher nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet und sind daher in unseren Abrechnungsdaten nicht enthalten. Gibt es einen anderen Weg an die Zahl der an TK-Mitglieder vorgenommenen Corona-Impfungen zu kommen? Es wäre möglich, alle KVen zu den abgerechneten Impfungen anzufragen. Wir vermuten aber, dass diese keine umfassenden Informationen haben, welcher Krankenkasse die geimpften Personen angehören, da dies schlicht keine abrechnungsrelevante Information war.
<< Anfragesteller:in >>
AW: FragDenStaat 255848 [#255848] Sehr << Anrede >> Nach Ihren Ausführungen zur Abrechnung der Covid-…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: FragDenStaat 255848 [#255848]
Datum
17. August 2022 12:17
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Nach Ihren Ausführungen zur Abrechnung der Covid-19-Impfungen möchte ich den Punkt 3 aus meiner Anfrage herausnehmen. Können Sie mir bitte eine Tabelle senden zu meinen Anfrage-Punkten 1, 2 und 4 (Mitgliederanzahl, Anzahl abgerechnete Impfungen, Anzahl abgerechnete Grippe/Influenza-Impfungen)? Vielen Dank << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255848/
Techniker Krankenkasse
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28.07., ergänzt 07.08. (#255848) Sehr &…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28.07., ergänzt 07.08. (#255848)
Datum
30. August 2022 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 28. Juli 2022 (Anfragenummer 255848) sowie Ihrer ergänzender E-Mail vom 07. August 2022 (gleiche Anfragenummer) stellten Sie folgenden Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Mit Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz bitten Sie um Auskunft, über die TK-Mitgliederzahlen zum Beginn jedes Quartals ab 2019, die Anzahl aller Impfungen von TK-Versicherten je Quartal von 2019 bis aktuell 2022. Gemeint sind alle Impfungen gegen jedwede Infektion/jedweden Erreger je Quartal. Sowie Auskunft betreffs Anzahl spezifisch der Grippeimpfungen je Quartal im gleichen Zeitraum Q01/2019 bis Q2/2022 und die Anzahl aller bei der TK abgerechneten Covid-19-Impfungen für jedes Quartal ab 2019. Zu der Anzahl der Covid-19-Impfungen wurde Ihnen bereits mit E-Mail vom 11.08.2022 geantwortet. Hierzu stellten Sie mit E-Mail vom 07.August 2022 die ergänzende Frage, ob es einen anderen Weg gibt, an die Zahl der an TK-Mitgliedern vorgenommenen Corona-Impfungen zu kommen? Die Zahlen liegen weder krankenkassenbezogen bei den Krankenkassen noch an anderer Stelle vor. Die TK-Mitgliederzahlen ab 2019 können Sie den als Mail-Anhängen beigefügten TK-Geschäftsberichten entnehmen. Zu der jeweiligen Anzahl der Impfleistungen inkl. der Grippeschutzimpfungen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihnen diese Informationen gemäß § 3 Nummer 6 des Informationsfreiheitsgesetzes nicht zur Verfügung stellen können, da diese Informationen geeignet sind, wirtschaftliche Interessen der TK nachteilig zu tangieren. Hintergrund ist, dass es sich dabei um wettbewerbsrelevante Informationen handelt, deren allgemeines Bekanntwerden geeignet ist, unsere Verhandlungsposition im Zusammenhang mit dem Abschluss regionaler Impfvereinbarungen gegenüber unseren Mit-Wettbewerbern sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen zu schwächen; gleiches gilt für mögliche Kooperationsvereinbarungen mit der Pharmaindustrie. RECHTSBEHELSBELEHRUNG: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Techniker Krankenkasse, Unternehmenszentrale, Widerspruchsstelle nach dem IFG - H2.23a, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg oder zur Niederschrift in der Unternehmenszentrale der Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg oder in einer der Filialen der Techniker Krankenkasse oder elektronisch in schriftformersetzender Form nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz einzulegen; nähere Informationen dazu sind unter www.tk.de/widerspruch<http://www.tk.de/widerspruch> abrufbar. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abrechnungszahlen für Impfungen und Mitgliederzahlen“ [#255848]
Datum
5. September 2022 00:36
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/255848/ Die Techniker Krankenkasse verweigert die Herausgabe von Abrechnungsdaten mit Verweis auf Nachteile im Wettbewerb. Ich halte das Argument für nicht stichhaltig, denn andere Abrechnungsdaten haben die TK und andere gesetzliche Krankenkassen bereits herausgegeben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 255848.pdf - 2022-08-30_1-image001.png - 2022-08-30_1-tk-gb-2019-finpmred.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2022-08-30_1-tk-geschaeftsbericht2020-barrierefrei.pdf - 2022-08-30_1-tk-geschaftsbericht-2021.pdf Anfragenr: 255848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255848/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/003 II#0572 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Abrechnungszahlen für Impfungen und Mitgliederzahlen“ [#255848] # IFG-721/003 II#0572
Datum
6. September 2022 14:16
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/003 II#0572 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der TK vom 28.07.2022 # IFG-721/003 II#…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der TK vom 28.07.2022 # IFG-721/003 II#0572
Datum
16. September 2022 12:18
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/003 II#0572 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen