Abstand Windräder Naturschutzgebiete

Sehr geehrte Damen und Herren

lt. Auskunft der UBA ist ihre Behörde für diese Anfrage der richtige Ansprechpartner.
Wir möchten gerne folgende Information:
Wie nah darf ein Windrad in die Nähe von einem offiziell eingestuften FFH Naturschutzgebiet aufgestellt werden, welches unter besonderem Schutz steht?

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2022
  • Frist
    31. August 2022
  • 0 Follower:innen
Helga Wagner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Helga Wagner
Betreff
Abstand Windräder Naturschutzgebiete [#255868]
Datum
29. Juli 2022 07:18
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren lt. Auskunft der UBA ist ihre Behörde für diese Anfrage der richtige Ansprechpartner. Wir möchten gerne folgende Information: Wie nah darf ein Windrad in die Nähe von einem offiziell eingestuften FFH Naturschutzgebiet aufgestellt werden, welches unter besonderem Schutz steht? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner Anfragenr: 255868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255868/
Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner
Untere Naturschutzbehörde Köln
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Juli 2022 07:19
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrte Frau Wagner, mit Mail vom 29.07.2022 an das Umweltamt der Stadt Köln fragen Sie an, wie nah ein Wind…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW Abstand Windräder Naturschutzgebiete (#255868)
Datum
24. August 2022 14:37
Status
image002.png
5,4 KB


Sehr geehrte Frau Wagner, mit Mail vom 29.07.2022 an das Umweltamt der Stadt Köln fragen Sie an, wie nah ein Windrad in die Nähe von einem offiziell eingestuften FFH- / Naturschutzgebiet aufgestellt werden darf. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass die Abstandsempfehlungen bzw. Vorgaben zur Errichtung von Windenergieanlagen derzeitig länderspezifisch voneinander abweichen; d. h., die einzelnen Bundesländer haben diesbezüglich (noch) unterschiedliche Rahmenbedingungen, wobei eine Vergleichbarkeit der Vorgaben aufgrund struktureller Unterschiede in den Ländern erschwert ist. Davon ausgehend, dass sich Ihre Anfrage auf den "Standort NRW" bezieht, so gilt hier, dass bei der Ausweisung von Windenergiegebieten grundsätzlich eine Einzelfallprüfung vorzunehmen ist; hierbei ist zu Naturschutzgebieten (mit europäisch geschützten Arten) bzw. zu FFH-Gebieten i. d. R. ein Abstand von mind. 300 m einzuhalten. Hinweis: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz haben sich im April 2022 auf Eckpunkte für den naturverträglichen Ausbau der Windenergie geeinigt, die Veränderungen im Natur- und Artenschutzrecht sowie der Kriterien zur Flächenausweisung für Windenergie beinhalten. Hieraus sollen noch im Jahr 2022 konkrete Gesetzesentwürfe entwickelt werden, die. u. a. eine "Standardisierung der Signifikanzprüfung" anstreben. Zukünftig sollen im Bundesnaturschutzgesetz bundeseinheitliche Standards zur Prüfung bzw. Genehmigung der Errichtung einer Windenergieanlage eingeführt werden. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (Name / Adresse) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Mit freundlichen Grüßen