Vorzeitiges Ende von Zügen/Teilausfall

Anfrage an: DB Netz AG

Eine Zusammenstellung jedes in Rheinland-Pfalz verkehrenden Regionalzuges, der den geplanten Endbahnhof nicht erreicht hat und somit vorzeitig endete in den Monaten April 2022, Mai 2022, Juni 2022 und Juli 2022. Bitte Aufschlüsseln nach Zugnummer, geplantem Endbahnhof, tatsächlichem Endbahnhof, Datum, geplante Uhrzeit am Zielbahnhof, Verspätung bei Fahrtende, Grund für das vorzeitige Ende.

Beispiel: RE5, Koblenz Hbf, Sinzig (Rhein), 1.8.22, 17:42 Uhr, 50 Minuten, Verspätung des Zuges.

Bitte die Antwort in Form einer Exel-Tabelle.

Ergebnis der Anfrage

Die DB Netz AG verweigert die Auskunft, weil sie keine Behörde sei. Aus meiner Sicht muss die DB Netz AG die Auskunft erteilen, da sie zu 100% im Besitz des Bundes ist. Das Landgericht München hat allerdings 2006 geurteilt, dass Firmen die dem Staat gehören Auskunftspflichtig sind. Das erwarte ich auch von der Bahn. http://www.nachgehakt-online.de/s138.php

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
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Constantin Pläcking
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Zusammenstel…
An DB Netz AG Details
Von
Constantin Pläcking
Betreff
Vorzeitiges Ende von Zügen/Teilausfall [#256117]
Datum
1. August 2022 23:01
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Zusammenstellung jedes in Rheinland-Pfalz verkehrenden Regionalzuges, der den geplanten Endbahnhof nicht erreicht hat und somit vorzeitig endete in den Monaten April 2022, Mai 2022, Juni 2022 und Juli 2022. Bitte Aufschlüsseln nach Zugnummer, geplantem Endbahnhof, tatsächlichem Endbahnhof, Datum, geplante Uhrzeit am Zielbahnhof, Verspätung bei Fahrtende, Grund für das vorzeitige Ende. Beispiel: RE5, Koblenz Hbf, Sinzig (Rhein), 1.8.22, 17:42 Uhr, 50 Minuten, Verspätung des Zuges. Bitte die Antwort in Form einer Exel-Tabelle.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Constantin Pläcking Anfragenr: 256117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256117/ Postanschrift Constantin Pläcking << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constantin Pläcking

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DB Netz AG
Sehr geehrter Herr Pläcking, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.08.2022, mit der Sie folgendes Informationsersuch…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Vorzeitiges Ende von Zügen/Teilausfall [#256117]
Datum
5. September 2022 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pläcking, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.08.2022, mit der Sie folgendes Informationsersuchen an uns gerichtet haben: ******************************************** Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Zusammenstellung jedes in Rheinland-Pfalz verkehrenden Regionalzuges, der den geplanten Endbahnhof nicht erreicht hat und somit vorzeitig endete in den Monaten April 2022, Mai 2022, Juni 2022 und Juli 2022. Bitte Aufschlüsseln nach Zugnummer, geplantem Endbahnhof, tatsächlichem Endbahnhof, Datum, geplante Uhrzeit am Zielbahnhof, Verspätung bei Fahrtende, Grund für das vorzeitige Ende. Beispiel: RE5, Koblenz Hbf, Sinzig (Rhein), 1.8.22, 17:42 Uhr, 50 Minuten, Verspätung des Zuges. Bitte die Antwort in Form einer Exel-Tabelle. ********************************************* Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Deutsche Bahn keine auskunftspflichtige Stelle nach dem IFG/VIG ist. Ein Auskunftsanspruch nach dem IFG/VIG besteht allein gegenüber der zuständigen Behörde des Bundes. Auch ein Anspruch nach dem UIG besteht nicht, da selbst bei weiter Auslegung kein Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG begehrt wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen daher nicht zur Verfügung stellen können. Freundliche Grüße