Anbieter von Identitätsprüfungen

Im Rahmen von Identitätsprüfung bin ich auf IDnow und WebID aufmerksam geworden. Einer der Auftraggeber von IDnow schreibt in einer Mail "Eine rechtssichere und vertrauenswürdige Legitimationsprüfung muss höchste Anforderungen erfüllen und zusätzlich für den Anwender so „einfach“ wie möglich erfolgen. Deshalb arbeiten wir hier mit IDnow (idnow.de), einem der führenden BaFin akzeptierten Videoidentifizierungsunternehmen zusammen.

Was sind die Kritierien, damit die BaFin einen Anbieter akzeptiert? Und spielt dabei Gesetzestreue eine Rolle? Ich sehe in der Tatsache dass IDnow eine Zustimmung vom Anwender einfordert einen Verstoß gegen Artikel 6, 7, und 28 X DSGVO, und in der Tatsache dass der Personalausweis fotographiert oder gefilmt wird, ohne dass ich eine Chance habe ihn zu schwärzen einen Verstoß gegen §20 Personalausweisgesetz.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
  • Ein:e Follower:in
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen von Ide…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Anbieter von Identitätsprüfungen [#256135]
Datum
2. August 2022 11:29
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen von Identitätsprüfung bin ich auf IDnow und WebID aufmerksam geworden. Einer der Auftraggeber von IDnow schreibt in einer Mail "Eine rechtssichere und vertrauenswürdige Legitimationsprüfung muss höchste Anforderungen erfüllen und zusätzlich für den Anwender so „einfach“ wie möglich erfolgen. Deshalb arbeiten wir hier mit IDnow (idnow.de), einem der führenden BaFin akzeptierten Videoidentifizierungsunternehmen zusammen. Was sind die Kritierien, damit die BaFin einen Anbieter akzeptiert? Und spielt dabei Gesetzestreue eine Rolle? Ich sehe in der Tatsache dass IDnow eine Zustimmung vom Anwender einfordert einen Verstoß gegen Artikel 6, 7, und 28 X DSGVO, und in der Tatsache dass der Personalausweis fotographiert oder gefilmt wird, ohne dass ich eine Chance habe ihn zu schwärzen einen Verstoß gegen §20 Personalausweisgesetz.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 256135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256135/ Postanschrift Joachim Lindenberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr geehrter Herr Lindenberg, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 02.08.2022 auf Informationserteilung nach dem…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Anbieter von Identitätsprüfungen [#256135]
Datum
15. August 2022 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 02.08.2022 auf Informationserteilung nach dem IFG. Das Verwaltungsverfahren zu Ihrem Antrag auf Informationszugang gemäß § 1 Abs. 1 IFG führe ich unter folgendem Aktenzeichen GW 11-FR 6180-2022/0002. Ich bitte Sie, dieses Aktenzeichen im zukünftigen Schriftverkehr mit mir anzugeben. Ich möchte Sie ergänzend kurz auf folgende Informationen hinweisen: Seitens der BaFin werden weder Produkte, noch Anbieter von Identifizierungsdienstleistungen zertifiziert. Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 GwG können zur Erfüllung ihrer Identifizierungspflichten gemäß § 17 Abs. 5 GwG auf Dritte zurückgreifen. Unberührt bleiben dabei die zu erfüllenden Pflichten gemäß § 10 ff. GwG. Die Letztverantwortung zur Erfüllung aller Pflichten verbleibt beim Verpflichteten. Dazu gehören auch die Pflichten, die aus der DSGVO resultieren. Die Geldwäscherechtlichen Regelungen erlauben die Anfertigung von Kopien zum Zwecke der Identifizierung. Bitte teilen Sie mir mit, ob ihrem Informationsbegehren damit bereits genüge getan ist. Ich teile Ihnen mit, dass für eine weitergehende Information eventuell eine Gebühr nach § 10 IFG i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (im Folgenden: IFGGebV) und der Anlage zum IFGGebV erhoben werden kann. Ob Gebühren anfallen werden und auch zur Höhe der Gebühren kann ich zu diesem Verfahrensstand noch nicht abschließend bewerten. Ich werde vor dem Erlass eines Bescheids bezüglich der Gebührenhöhe erneut mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung Informationen zum Datenschutz und zu der Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf der Internetpräsenz der BaFin unter https://www.bafin.de/dok/11142484. Recht, den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen Gemäß § 12 IFG haben Sie das Recht, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihre Rechte nach dem IFG als verletzt ansehen sollten. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für diese ersten Erklärungen. Mit anderen Worten, wenn der Verantwortli…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Anbieter von Identitätsprüfungen [#256135]
Datum
17. August 2022 19:28
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für diese ersten Erklärungen. Mit anderen Worten, wenn der Verantwortliche schreibt "einem der führenden BaFin akzeptierten Videoidentifizierungsunternehmen zusammen.", dann entbehrt das der Wahrheit, denn - wenn ich Sie richtig verstehe, die BaFin zertifiziert und akrediert nicht, sondern verlässt sich auf die Sorgfalt der Verpflichteten. Da der CCC - https://www.ccc.de/updates/2022/chaos-computer-club-hackt-video-ident - erfolgreiche sechs dieser Dienstleister ausgetrickst hat, die allesamt künstliche Dummheit verwendet haben. Auch heise hat beriechtet - https://www.heise.de/news/eHealth-Chaos-Computer-Club-hackt-Videoident-Verfahren-7216044.html?wt_mc=nl.red.security.security-nl.2022-08-11.link.link. Insbesondere schreibt heise "Als erste Organisation hat die für die Digitalisierung zuständige Gematik GmbH reagiert und den Krankenkassen die Nutzung von Videoident-Verfahren vorläufig untersagt." Beabsichtigt die BaFin ein ähnliches Verbot für künstliche Dummheit auszusprechen, oder hat sie das bereits getan? Ich bin seit vorgestern Mitglied im Deutschen Fachjournalisten-Verband und damit Teil der Presse. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 256135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256135/
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr geehrte Damen und Herren, darf ich fragen, was Sie davon abhält meine bitte um Auskunft zu erfüllen? Muss ic…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Anbieter von Identitätsprüfungen [#256135]
Datum
6. September 2022 15:17
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, darf ich fragen, was Sie davon abhält meine bitte um Auskunft zu erfüllen? Muss ich erst auf die Suche nach dem Behördenleiter gehen? Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr geehrter Herr Lindenberg, ich darf Sie freundlich auf die Antwort meines Kollegen vom 15. August 2022 hinwe…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
AW: GW 11-FR 6180-2022/0002 | WG: Anbieter von Identitätsprüfungen [#256135]
Datum
12. September 2022 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, ich darf Sie freundlich auf die Antwort meines Kollegen vom 15. August 2022 hinweisen. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anbieter von Identitätsprüfungen“ vom 02.08.2022 (#256135) wurde v…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: GW 11-FR 6180-2022/0002 | WG: Anbieter von Identitätsprüfungen [#256135]
Datum
1. Februar 2023 11:21
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anbieter von Identitätsprüfungen“ vom 02.08.2022 (#256135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr geehrter Herr Lindenberg, mein Kollege, Herr Henneberg, hatte Ihnen mit E-Mail vom 15.08.2022 auf Ihren Ant…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
AW: GW 11-FR 6180-2022/0002 | WG: Anbieter von Identitätsprüfungen [#256135]
Datum
6. Februar 2023 09:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, mein Kollege, Herr Henneberg, hatte Ihnen mit E-Mail vom 15.08.2022 auf Ihren Antrag geantwortet. Auf diese Antwort hatte Sie Herr Tautz erneut am 12.09.2022 freundlich hingewiesen. Wir sind davon ausgegangen, dass sich Ihre Anfrage damit erledigt hatte. Bitte teilen Sie uns mit, welche Fragen aus Ihrer Sicht unbeantwortet geblieben sind. Wir werden im Anschluss daran prüfen, in wie fern wir Ihrem Anliegen nachkommen können. Mit freundlichen Grüßen