Gutachten bezüglich geeigneter Kreuzungen für Grünpfeile für den Radverkehr

Ergebnis der Prüfung des externes Büros (Gutachten) welche Kreuzungen der Stadt Bonn für Grünpfeile geeignet sind sowie der mit Verwaltung und Polizei abgestimmte Kriterienkataloges (siehe auch Mitteilungsvorlage 200824 https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=5986&refresh=false)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten bezüglich geeigneter Kreuzungen für Grünpfeile für den Radverkehr [#256155]
Datum
2. August 2022 15:33
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ergebnis der Prüfung des externes Büros (Gutachten) welche Kreuzungen der Stadt Bonn für Grünpfeile geeignet sind sowie der mit Verwaltung und Polizei abgestimmte Kriterienkataloges (siehe auch Mitteilungsvorlage 200824 https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=5986&refresh=false)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256155/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre gestrige Anfrage, deren Eingang ich Ihnen hiermit be…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Nachfrage zu Ihrem Antrag - AW: Gutachten bezüglich geeigneter Kreuzungen für Grünpfeile für den Radverkehr [#256155]
Datum
3. August 2022 09:20
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre gestrige Anfrage, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie um Übersendung von Unterlagen zu der Frage bitten, welche Kreuzungen in Bonn für Grünpfeile geeignet sind. Dazu eine Rückfrage: Möchten Sie das gesamte Gutachten oder lediglich einen Auszug aus dem Gutachten mit dem Endergebnis übersandt bekommen? Zunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung und die angefragten Informationen erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung etwaiger Rechte Dritter zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie unaufgefordert vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind beispielsweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen. Solche wären im Fall eines Informationszugangs gem. § 10 IFG NRW zu schwärzen oder abzutrennen oder können zu einer Ablehnung führen. Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Akten Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen. Der Umstand, dass Sie die Information veröffentlichen wollen, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> da das Gutachten meines Erachtens keine sensiblen Daten enthalten dürfte und mit öf…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachfrage zu Ihrem Antrag - AW: Gutachten bezüglich geeigneter Kreuzungen für Grünpfeile für den Radverkehr [#256155]
Datum
3. August 2022 10:06
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da das Gutachten meines Erachtens keine sensiblen Daten enthalten dürfte und mit öffentlichen Haushaltsmitteln finanziertwurde, würde ich mich über das gesamte Gutachten freuen. Eine Information an welchen Kreuzungen in den nächsten Wochen tatsächlich Schilder aufgestellt werden (sowie die Stadt Köln das die Tage verkündet hat), fände ich auch sehr schön. Ich freue mich das man hier demnächst schneller in der Stadt mit dem Rad von A nach B kommt! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256155/
Kommunalverwaltung Bonn
Per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Amt für Recht und Versic…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Gutachten bezüglich geeigneter Kreuzungen für Grünpfeile für den Radverkehr [#256155]
Datum
2. September 2022 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
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Per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Amt für Recht und Versicherungen [rollstuhl-symbol-pos-bitmap] Bertha-von-Suttner-Platz 2-4 53111 Bonn Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Ihr Informationsersuchen vom 02.08.2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 02.08.2022. Es ergeht folgender B E S CH E I D 1. Ich gewähre Ihnen Zugang zu den hier vorhandenen Informationen nämlich dem Gutachten „Grünpfeil für den Radverkehr - Überprüfung der Voraussetzungen an den signalisierten Knotenpunkten in Bonn“. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. B E G R Ü N D U N G Mit E-Mail vom 02.08.2022 beantragten Sie die Übersendung des Gutachtens eines externen Büros zu der Überprüfung, welche Kreuzungen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn für Grünpfeile für den Radverkehr geeignet sind, sowie des zwischen Verwaltung und Polizei abgestimmten Kriterienkatalogs. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW haben Sie nach Maßgabe des Gesetzes grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu den bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen amtlichen Informationen. Eine bereichsspezifische Zugangsregelung, die der Anwendbarkeit des IFG NRW vorginge, ist nicht ersichtlich. Es handelt sich bei den erbetenen Unterlagen um amtliche Informationen, Ausschlussgründe greifen nicht ein. Aufgrund der Größe der Dateien möchte ich Ihnen die Unterlagen in einem digitalen Datenraum zur Verfügung stellen. Aus Sicherheitsgründen übersende ich Ihnen den Zugangslink und ein Passwort gesondert. Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Postanschrift oder eine persönliche E-Mail-Adresse mit, meine Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) finden Sie unten in der Signatur. Bitte beachten Sie Folgendes: Der Kriterienkatalog wird in dem Abschlussbericht erläutert. Die Unterlagen geben lediglich das Ergebnis des externen Büros wieder. Vor der verkehrsrechtlichen Anordnung folgt nun die Überprüfung durch Straßenverkehrsbehörde und Polizei. Hierbei ist es durchaus möglich, dass die Straßenverkehrsbehörde bei einigen Grünpfeil-Standorten ein anderes Fazit zieht, als der Gutachter. Eine positive Bewertung im Gutachten ist also keine Garantie dafür, dass dort auch definitiv ein Grünpfeil für den Radverkehr angeordnet werden kann. Natürlich ist es aber das Ziel so viele Standorte wie möglich umzusetzen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie das Urheberrecht zu beachten haben. Sollten Sie weitere Nachfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für den positiven Bescheid. Ich habe Ihnen meine Kontaktdaten gerade zu…
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Von
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Betreff
AW: Gutachten bezüglich geeigneter Kreuzungen für Grünpfeile für den Radverkehr [#256155]
Datum
3. September 2022 14:27
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für den positiven Bescheid. Ich habe Ihnen meine Kontaktdaten gerade zugeschickt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256155/