Land Freie Hansestadt Bremen - Geschlossene Einrichtungen (§ 1631b BGB)

Liste der Einrichtungen im Bereich der Heimunterbringung für geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB mit Anzahl von Plätzen für männliche und weibliche Minderjährige und tatsächlicher Belegung, und Mindestalter.
Was ist das Alter des jüngsten Kindes, dass nach § 1631b BGB in einer geschlossenen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht ist.
Wie oft wurden hier freiheitsbeschränkende Maßnahmen im Kalenderjahr 2020 und 2021 vorgenommen, ausgeschlüsselt nach Häusern?
Welche Kostensätze haben diese Einrichtungen?
Wieviele Mitarbeiter absolut und im Betreuungsbereich (also Personalschlüssel).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
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Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
Land Freie Hansestadt Bremen - Geschlossene Einrichtungen (§ 1631b BGB) [#256292]
Datum
4. August 2022 02:31
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste der Einrichtungen im Bereich der Heimunterbringung für geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB mit Anzahl von Plätzen für männliche und weibliche Minderjährige und tatsächlicher Belegung, und Mindestalter. Was ist das Alter des jüngsten Kindes, dass nach § 1631b BGB in einer geschlossenen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht ist. Wie oft wurden hier freiheitsbeschränkende Maßnahmen im Kalenderjahr 2020 und 2021 vorgenommen, ausgeschlüsselt nach Häusern? Welche Kostensätze haben diese Einrichtungen? Wieviele Mitarbeiter absolut und im Betreuungsbereich (also Personalschlüssel).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs Anfragenr: 256292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256292/ Postanschrift Bernd Rohlfs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigk…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
4. August 2022 02:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Guten Tag [geschwärzt], die unten stehende E-Mail leite ich zuständigkeitshalber an Sie weiter. Mit freundlichen…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
WG: [EXTERN]- Land Freie Hansestadt Bremen - Geschlossene Einrichtungen (§ 1631b BGB) [#256292]
Datum
5. August 2022 13:55
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag [geschwärzt], die unten stehende E-Mail leite ich zuständigkeitshalber an Sie weiter. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Sehr geehrter Herr Rohlfs, hiermit teile ich Ihnen bezgl. Ihrer unten stehenden Anfrage mit, dass Bremen keine J…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
WG: [EXTERN]- Land Freie Hansestadt Bremen - Geschlossene Einrichtungen (§ 1631b BGB) [#256292]
Datum
11. August 2022 12:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rohlfs, hiermit teile ich Ihnen bezgl. Ihrer unten stehenden Anfrage mit, dass Bremen keine Jugendhilfeeinrichtung betreibt, die Kinder- und Jugendliche in Form einer geschlossenen Unterbringung gem. §1631 b BGB aufnehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Sehr << Anrede >> ich habe noch eine kleine Rückfrage: Es sind also weder Einrichtungen mit der Mögli…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
AW: WG: [EXTERN]- Land Freie Hansestadt Bremen - Geschlossene Einrichtungen (§ 1631b BGB) [#256292]
Datum
13. August 2022 07:47
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe noch eine kleine Rückfrage: Es sind also weder Einrichtungen mit der Möglichkeit der Unterbringung nach § 1631b BGB in öffentlicher Trägerschaft, noch in privater Trägerschaft durch sonstige Betreiber vorhanden? Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs Anfragenr: 256292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256292/ Postanschrift Bernd Rohlfs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Sehr geehrter Herr Rohlfs, in Bremen sind keinerlei Plätze gem. §1631b BGB in privater oder in öffentlicher Träg…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: WG: [EXTERN]- Land Freie Hansestadt Bremen - Geschlossene Einrichtungen (§ 1631b BGB) [#256292]
Datum
15. August 2022 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rohlfs, in Bremen sind keinerlei Plätze gem. §1631b BGB in privater oder in öffentlicher Trägerschaft in Einrichtungen der Jugendhilfe vorgehalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefahrdung Kinder- und Jugendliche in einer geschlossenen Station der Kinder- und Jugendpsychiatrie Bremen Ost gegen ihren Willen unterzubringen. Eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist gem. §1631b BGB nur mit Genehmigung des Familiengerichts zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen. Das Gericht hat die Genehmigung zurückzunehmen, wenn das Wohl des Kindes die Unterbringung nicht mehr erfordert. Ich hoffe, dass ich ihre Frage damit beantworten konnte. Mit freundlichen Grüßen