Kontrollbericht zu Asia Imbiss, Freiburg im Breisgau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Asia Imbiss
Sankt Georgener Straße 2
<< Adresse entfernt >> im Breisgau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
  • 4 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Asia Imbiss, Freiburg im Breisgau [#256299]
Datum
4. August 2022 10:25
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Asia Imbiss Sankt Georgener Straße 2 79111 Freiburg im Breisgau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256299/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.08.2022. Ihre Anfrage ist am 04.08.2…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Asia Imbiss, Freiburg im Breisgau [#256299]
Datum
5. August 2022 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.08.2022. Ihre Anfrage ist am 04.08.2022 bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Freundliche Grüße
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz #256299 Freiburg, den 19.08.2022 Eingangsbestätigung Ihres Antrags …
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz #256299
Datum
19. August 2022 07:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

image001.png
1,5 KB


Freiburg, den 19.08.2022 Eingangsbestätigung Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.08.2022. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz #256299 [#256299] Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage is…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz #256299 [#256299]
Datum
29. August 2022 09:19
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage ist noch offen. Bisher habe ich keine Antwort bekommen. Können Sie mir die Antwort per Mail zuschicken? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256299/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz #256299 [#256299] Sehr << Antragsteller:in >> am 19…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz #256299 [#256299]
Datum
31. August 2022 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> am 19.08.2022 haben wir Sie postalisch darüber informiert, dass der Betreiber der Gaststätte bezüglich Ihres Antrags informiert wird und Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Seine Frist zur Stellungnahme ist noch nicht abgelaufen. Sobald die Frist abgelaufen ist, wird das Verfahren weiterlaufen. Haben Sie unser Schreiben vom 19.08.2022 nicht erhalten? Freundliche Grüße