Sanierung/Neubau Liegenschaft Barbarastr. 1, 50735 Köln

1) Gibt es bereits eine Entscheidung oder eine Bewertung, ob eher eine Sanierung oder ein Abriss mit neuer Bebauung in Frage kommt?
2) Unabhängig von dem Ergebnis der ersten Frage: wird eine Umstellung der Gebäudeheizung von Gas auf Fernwärme für dieses Gebäude in Erwägung gezogen? Falls es bereits eine Bewertung dazu gab, wie fiel das Ergebnis aus?
3) Inwiefern finden Bewertungen wie in der Frage 2 für Liegenschaften des Bundes statt, die nicht angemietet sind?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. August 2022
  • Frist
    7. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Gibt es bereit…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanierung/Neubau Liegenschaft Barbarastr. 1, 50735 Köln [#256457]
Datum
5. August 2022 18:47
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Gibt es bereits eine Entscheidung oder eine Bewertung, ob eher eine Sanierung oder ein Abriss mit neuer Bebauung in Frage kommt? 2) Unabhängig von dem Ergebnis der ersten Frage: wird eine Umstellung der Gebäudeheizung von Gas auf Fernwärme für dieses Gebäude in Erwägung gezogen? Falls es bereits eine Bewertung dazu gab, wie fiel das Ergebnis aus? 3) Inwiefern finden Bewertungen wie in der Frage 2 für Liegenschaften des Bundes statt, die nicht angemietet sind?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256457/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihr IFG-/UIG-Antrag bzgl. Barbarastr. 1, 50735 Köln und weiteren Liegenschaften, VORE.O1018-35/22 Sehr << An…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihr IFG-/UIG-Antrag bzgl. Barbarastr. 1, 50735 Köln und weiteren Liegenschaften, VORE.O1018-35/22
Datum
19. August 2022 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der o. g. Angelegenheit erhalten Sie beigefügt mein heutiges Schreiben nur per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen