Künftige Corona Schutzmaßnahmen

In der Presse werden aktuell Pläne zu künftigen (ab Herbst) Corona Schutzmaßnahmen publiziert. Diesbezüglich ergeben sich für mich nachfolgende Fragestellungen, um deren Klarstellung gebeten wird:
A: Künftig ist von kürzlich erfolgten Impfungen die Rede, in den Medien wird hierzu ein Zeitraum von ca. 3 Monaten kommuniziert.
1. Gibt es eine neue Impfempfehlung (oder Absichten dazu), die der Bevölkerung noch nicht zugänglich ist? Ich wäre begeistert, wenn ich eine 4. Impfung erhalten könnte, jedoch bin ich zu jung und zu gesund um nach den derzeitig geltenden Empfehlungen dazu berechtig zu sein.
2. Kann sichergestellt werden, dass sowohl organisatorisch, als auch logistisch jeder Impfwillige Bundesbürger jeweils alle 3 Monate eine Impfung erhalten kann und sind hinreichend Impfstoffe vorrätig?
3. wie ist die Finanzierung einer derartigen Impfkampagne kalkuliert und wie soll diese haushalterisch Abgebildet werden?

B. Hinsichtlich der sonstigen Schutzmaßnahmen werden sehr wenige niedrigschwellige Maßnahmen nicht in den Medien erwähnt.
4. Besteht die Absicht, weiterhin niedrigschwellige Massnahmen wie Alltagsmasken, verkürzte / vereinfachte Krankschreibungen, freiverfügbare Tests etc. anzubieten? Falls Ja: Wie sollen diese haushalterisch abgebildet werden?

C. Ausblick / Zusammenleben in Deutschland
5. Wie beabsichtig ihr Haus Schäden in den Bereichen psychische Gesundheit, intersoziales Zusammenleben und volkswirtschaftliche Folgekosten zu minimieren bzw. Zu kompensieren?
6. Aktuell wurde ich mehrfach 7-9 Tage nach Kontakt durch die Corona WarnApp benachrichtig, Eiweiß 3-4 Tage nachdem mich die Betroffenen persönlich über ihr positives Testergebnis informiert haben und dieses auch in der App registriert wurde. Gibt es Bestrebungen in einem künftigen Update diese Time-Late wieder zu reduzieren?

Ich freue mich über Ihre Antworten oder eine Konzeptskizze, welche einen Ausblick mit Perspektivrahmen >1 Jahr bietet.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. August 2022
  • Frist
    7. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Presse wer…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Künftige Corona Schutzmaßnahmen [#256459]
Datum
5. August 2022 18:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Presse werden aktuell Pläne zu künftigen (ab Herbst) Corona Schutzmaßnahmen publiziert. Diesbezüglich ergeben sich für mich nachfolgende Fragestellungen, um deren Klarstellung gebeten wird: A: Künftig ist von kürzlich erfolgten Impfungen die Rede, in den Medien wird hierzu ein Zeitraum von ca. 3 Monaten kommuniziert. 1. Gibt es eine neue Impfempfehlung (oder Absichten dazu), die der Bevölkerung noch nicht zugänglich ist? Ich wäre begeistert, wenn ich eine 4. Impfung erhalten könnte, jedoch bin ich zu jung und zu gesund um nach den derzeitig geltenden Empfehlungen dazu berechtig zu sein. 2. Kann sichergestellt werden, dass sowohl organisatorisch, als auch logistisch jeder Impfwillige Bundesbürger jeweils alle 3 Monate eine Impfung erhalten kann und sind hinreichend Impfstoffe vorrätig? 3. wie ist die Finanzierung einer derartigen Impfkampagne kalkuliert und wie soll diese haushalterisch Abgebildet werden? B. Hinsichtlich der sonstigen Schutzmaßnahmen werden sehr wenige niedrigschwellige Maßnahmen nicht in den Medien erwähnt. 4. Besteht die Absicht, weiterhin niedrigschwellige Massnahmen wie Alltagsmasken, verkürzte / vereinfachte Krankschreibungen, freiverfügbare Tests etc. anzubieten? Falls Ja: Wie sollen diese haushalterisch abgebildet werden? C. Ausblick / Zusammenleben in Deutschland 5. Wie beabsichtig ihr Haus Schäden in den Bereichen psychische Gesundheit, intersoziales Zusammenleben und volkswirtschaftliche Folgekosten zu minimieren bzw. Zu kompensieren? 6. Aktuell wurde ich mehrfach 7-9 Tage nach Kontakt durch die Corona WarnApp benachrichtig, Eiweiß 3-4 Tage nachdem mich die Betroffenen persönlich über ihr positives Testergebnis informiert haben und dieses auch in der App registriert wurde. Gibt es Bestrebungen in einem künftigen Update diese Time-Late wieder zu reduzieren? Ich freue mich über Ihre Antworten oder eine Konzeptskizze, welche einen Ausblick mit Perspektivrahmen >1 Jahr bietet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256459/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Künftige Corona Schutzmaßnahmen [#256459]
Datum
8. August 2022 14:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Mail vom 5. August 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr << Antragsteller:in >> ich …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Mail vom 5. August 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
11. August 2022 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende E-Mail vom 5. August 2022. Zunächst bitte ich um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl an hier eingehenden Schreiben nicht alle Aspekte Ihrer E-Mail berücksichtigt werden können. Außerdem weise ich darauf hin, dass Auskünfte zu in Rede stehenden Vorhaben nicht möglich sind. Informationen zur Pandemievorsorge für Herbst und Winter finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsminister.... In Deutschland steht genügend Impfstoff für alle bereit. Hinsichtlich der Impfstoffstrategie für Herbst und wird auf die Aussagen von Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach verwiesen: https://www.bundesregierung.de/breg-d.... Zu nationalen Fragen in Zusammenhang mit der Pandemie wird auf die Ausführungen und Stellungnahmen des ExpertInnenrats der Bundesregierung verwiesen. Diese finden Sie unter https://www.bundesregierung.de/breg-d.... Mit freundlichen Grüßen