Katastrophenschutz und präventive Schadensabwehr (Feuer)

In den letzten Wochen sind zahlreiche Waldbrandereignisse medienwirksam auf deutschem Staatsgebiet aufgetreten.
Dabei wurde mehrfach deutlich, dass es keine eigenen luftgestützen hochmobilen Assets gibt, um Waldbrände flächendeckend und agil zu bekämpfen. Ganz im Gegenteil mussten regelmäßig Einheiten der Bundeswehr in Amtshilfe herangezogen werden, um territoriale Schutzaufgaben zu substituieren. Diese stehen in besagten Zeiträumen nicht zur originären Auftragserfüllung zur Verfügung. Zusätzlich wird das eingesetzte Gerät zumeist über das normale Maß belastet, was Wartungsintervalle und Instandsetzungen unplanmäßig vorzieht und so eine nachhaltige Einsatzbereitschaft reduziert. letztlich fallen zudem auszugleichende zeitliche Belastungen außerhalb der EUArbZRichtL an, die in der Regel durch zusätzliche Freistellung des Personals und. Damit reduzierter Einsatzbereitschaft einhergehen.
1. Besteht die Absicht, künftig Bundes- oder Landeseigene Assets und Besatzungen für Grosschadensereignisse vorzuhalten bzw. aufzustellen?
2. Besteht die Absicht, die seit einigen Jahrzehnten entfallenen Fähigkeiten zu Brandabwehr aus der Luft - insbesondere Löschflugzeuge - zu beschaffen?
3. Gibt es Bestrebungen - insbesondere Kosten- und Ausbildungsintensive - Fähigkeiten entgegen der föderalen Zuständigkeiten zentral (auf Bundesebene außerhalb der Streitkräfte) zu zentralisieren / zu poolen, um Kosteneffizienz zu steigern und Synergien zu nutzen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. August 2022
  • Frist
    7. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den letzten Wo…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Katastrophenschutz und präventive Schadensabwehr (Feuer) [#256461]
Datum
5. August 2022 19:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den letzten Wochen sind zahlreiche Waldbrandereignisse medienwirksam auf deutschem Staatsgebiet aufgetreten. Dabei wurde mehrfach deutlich, dass es keine eigenen luftgestützen hochmobilen Assets gibt, um Waldbrände flächendeckend und agil zu bekämpfen. Ganz im Gegenteil mussten regelmäßig Einheiten der Bundeswehr in Amtshilfe herangezogen werden, um territoriale Schutzaufgaben zu substituieren. Diese stehen in besagten Zeiträumen nicht zur originären Auftragserfüllung zur Verfügung. Zusätzlich wird das eingesetzte Gerät zumeist über das normale Maß belastet, was Wartungsintervalle und Instandsetzungen unplanmäßig vorzieht und so eine nachhaltige Einsatzbereitschaft reduziert. letztlich fallen zudem auszugleichende zeitliche Belastungen außerhalb der EUArbZRichtL an, die in der Regel durch zusätzliche Freistellung des Personals und. Damit reduzierter Einsatzbereitschaft einhergehen. 1. Besteht die Absicht, künftig Bundes- oder Landeseigene Assets und Besatzungen für Grosschadensereignisse vorzuhalten bzw. aufzustellen? 2. Besteht die Absicht, die seit einigen Jahrzehnten entfallenen Fähigkeiten zu Brandabwehr aus der Luft - insbesondere Löschflugzeuge - zu beschaffen? 3. Gibt es Bestrebungen - insbesondere Kosten- und Ausbildungsintensive - Fähigkeiten entgegen der föderalen Zuständigkeiten zentral (auf Bundesebene außerhalb der Streitkräfte) zu zentralisieren / zu poolen, um Kosteneffizienz zu steigern und Synergien zu nutzen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256461/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
220808, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Katastrophenschutz und präventive …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
220808, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Katastrophenschutz und präventive Schadensabwehr
Datum
9. August 2022 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4-12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, Jan C.Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 08.08.2022 zum Katastrophenschutz und präventiven Schadensabwehr. Ihre Fragen mochte ich zusammen beantworten. Deutschland hat für die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr traditionell ein vertikal gegliedertes, subsidiäres und maßgeblich auf Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit beruhendes Notfallvorsorge- und Hilfeleistungssystem etabliert, in dem Bund, Länder und Kommunen im Verbund mit den großen Hilfsorganisationen und den Feuerwehren eng zusammenarbeiten. Dabei liegt die Grundzuständigkeit für den Katastrophenschutz bei den Ländern. Sie sind für die Ressourcenvorsorge verantwortlich; ihnen obliegt das operative Krisenmanagement und zwar auch bei solchen Katastrophen, die das Gebiet mehr als eines Landes gefährden. Der Bund hat nur eine thematisch enge Zuständigkeit für den Bevölkerungsschutz in militärischen Lagen (Zivilschutz). Die kommunale Ebene ist für die flächendeckende Vorsorge und die Abwehr von alltäglichen Gefahren - einschließlich der überörtlichen nachbarschaftlichen Hilfe - verantwortlich. Hierfür stehen insbesondere die Feuerwehren mit ihren Aufgaben im Brand- und ABC-Schutz sowie der technischen Hilfeleistung, das THW, der Rettungsdienst mit seinen Aufgaben der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes sowie die Potentiale diverser privater Hilfsorganisationen zur Verfügung. Die Länder verstärken und unterstützen die kommunalen Einrichtungen und Einheiten bei der Vorsorge vor und der Abwehr von Gefahren, vorrangig für den überörtlichen und überregionalen Einsatz, aber auch für die lokale Gefahrenabwehr. Korrekte - weil zuständige - Ansprechpartner für die Bekämpfung von Waldbränden in Deutschland wären dementsprechend die Innenministerien, bzw. die Innensenatsverwaltung, der betroffenen Bundesländer. Daran wird sich auch zukünftig nichts ändern. In einer länderoffenen Arbeitsgruppe «Nationaler Waldbrandschutz» unter Vorsitz des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern, in der das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) Gaststatus hat, sind Konzepte zur Brandbekämpfung aus der Luft im Detail erörtert worden. Die fachlich zuständigen Expertinnen und Experten haben sich dabei deutlich für den Einsatz von Hubschraubern und gegen den Einsatz von Flugzeugen ausgesprochen (s. Link). https://www.regierung-mv.de/Landesreg... Die in Deutschland auftretenden Wald- und Vegetationsbrände haben nicht die gleichen Dimensionen wie etwa in Australien, den USA oder Kanada, wo Löschflugzeuge zur Brandbekämpfung eingesetzt werden. Wo hierzulande eine Unterstützung aus der Luft erforderlich ist, kann ein Hubschrauber besser an bestimmten Stellen Wasser ausbringen. Denn die Befüllung der Wasserbehälter und die Betankung mit Treibstoff kann mobil am Einsatzort erfolgen, während Löschflugzeuge nach Abwurf des Wassers zur erneuten Befüllung zu festen Flugplätzen oder, falls sie dafür technisch ausgerüstet sind und die Distanz nicht zu groß ist, zum Meer zurückkehren müssen. Zudem ist die Beschaffung, Wartung und der Betrieb von Hubschraubern oft kostengünstiger als bei Löschflugzeugen - auch wegen der vielfältigen weiteren Einsatzmöglichkeiten von Hubschraubern. Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen