Kontrollbericht zu Mars, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mars
Gerichtstraße 35
13347 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2022
  • Frist
    7. September 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Kontrollbericht zu Mars, Berlin [#256468]
Datum
5. August 2022 19:53
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mars Gerichtstraße 35 13347 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256468/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Ihr Antrag vom 05.08.2022 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebs…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 05.08.2022 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb Mars, Berlin-VIG 91/2022
Datum
8. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags am 05.08.2022, auf Zugang zu den hier vorliegenden Informationen in Bezug auf Ergebnisse von durchgeführten Hygienekontrollen bzw. lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen bei dem o. g. Betrieb. Ich prüfe derzeit Ihr Ersuchen nach den Vorgaben des VIG und möchte Sie hiermit auf Folgendes ausdrücklich hinweisen: 1. Eine Zurverfügungstellung der Unterlagen in elektronischer Form ist derzeit mangels der technischen Möglichkeit der verschlüsselten Versendung i. S. d. Art. 32 DS-GVO nicht möglich. Da im jetzigen Verfahrensstadium nicht ausgeschlossen werden kann, dass in den von Ihnen angeforderten Unterlagen Daten mit zumindest indirektem Personenbezug enthalten sind, ist der postalische Übermittlungsweg aus Datenschutzgründen zu wählen. 2. Schließlich bitte ich um Verständnis dafür, dass die weitere Bearbeitung Ihres Antrages etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Nach dem VIG – insbesondere § 5 Abs. 1, Abs. 4 S. 2 – besteht mindestens die Verpflichtung, dem betroffenen Dritten vorab meine Entscheidung bekannt zu geben und diesem einen ausreichenden Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen einzuräumen (§ 5 Abs. 15. 2 Nr. 1, Abs. 4 S. 2 VIG). Die von § 8 5 Abs. 2 VIG vorgegebene Bearbeitungsfrist stellt dabei lediglich eine Regelfrist dar, die in besonderen Fällen überschritten werden kann. Aufgrund der hohen Anzahl ähnlich gelagerter Informationsbegehren ist eine Überschreitung des in § 5 Abs. 2 VIG genannten Zeitraums unvermeidbar. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Online-Plattform „FragDenStaat“ im Rahmen der Kam…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Online-Plattform „FragDenStaat“ im Rahmen der Kampagne „Topf Secret“ vom 05.08.2022
Datum
5. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr <<entfernt>>, am 05.08.2022 stellten Sie über die Online-Plattform „FragDenStaat“ im Rahmen der Kampagne „Topf Secret“ unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des VIG den Antrag auf Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mars Gerichtstraße 35 13347 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichtes an mich. Ihrem Antrag wird gemäß § 5 Abs. 3 VIG a) zu Punkt 1 entsprochen, indem Ihnen mitgeteilt wird, wann die beiden letzten Kontrollen stattgefunden haben. b) zu Punkt 2 insofern entsprochen, dass der von Ihnen begehrte Informationszugang nach dem VIG durch Übersendung von Kopien des/der um die personenbezogenen Daten der bei der Kontrolle anwesenden Personen geschwärzten Kontrollberichte/s nachgekommen wird. Der Zugang zu den Informationen erfolgt 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheids an den zu beteiligenden Dritten — hier das Unternehmen Mars —, wenn nicht bis dahin eine gerichtliche Untersagung des Informationszugangs erfolgt ist. Begründung: Der Anspruch auf Zugang zu den Informationen folgt aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG. Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.08.2019 (Az. BVerwG 7 C 29.17) stehen die vorgebrachten Einwendungen des zu beteiligenden Dritten dem Informationszugang auch nicht entgegen. Allerdings ist im Hinblick auf die Gewährung effektiven Drittrechtsschutzes die Einhaltung der Rechtsmittelfrist gemäß § 5 Abs. 4 VIG zu wahren. Daher erfolgt die Übersendung der Informationen erst nach Ablauf dieser Frist. Die Schwärzung der Berichte um die personenbezogenen Angaben der bei der Kontrolle anwesenden Personen erfolgt im Hinblick auf § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a .VIG. Die Zurverfügungstellung der Unterlagen in elektronischer Form ist mangels der (noch) nicht vorliegenden technischen Möglichkeiten der verschlüsselten Versendung i.S. des Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nicht möglich. Die Übersendung per Post kommt der von Ihnen begehrten Art der Auskunft am Nächsten, sodass die Übersendung in dieser Form erfolgt. Aus diesen Erwägungen folgt ein wichtiger Grund für eine abweichende Art der Informationsgewährung (vgl. § 6 Abs. 15. 2 VIG). ; Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch beim Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen -Ordnungs- amt-, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, mit Sitz in der Beusselstr. 44 n-q, Gebäude 32, 10553 Berlin eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Online-Plattform „FragDenStaat“ im Rahmen der Kam…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Online-Plattform „FragDenStaat“ im Rahmen der Kampagne „Topf Secret“ vom 05.08.2022
Datum
7. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Beiliegend übersende ich die Kopie des geschwärzten Berichts der Kontrolle am 09.02.2022. Bei einer Kontrolle am 17.02.2021 wurden keine Verstöße festgestellt, weshalb dieses Protokoll auch nicht mitübersandt wird. 09.02.2022: u.a. Feststellungen/Mängel/Anordnung gemäß § 39 LFGB und Anhörung § 28 VwViG: Küche: 1. Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Die Schneidbretter waren deutlich verbraucht. Behebungstext: Die Schneidbretter sind abzuhobeln oder ggf. zu erneuern. kontrollierte Bereiche ohne Verstoß: Tresen, Spülküche, Serviceausgabe, Kühlraum hinten, Sozialraum, Barbereich im Keller, Küche Terrassenbewirtschaftung EG Außen, Imbiß-/Grillstand Eingangsportal Gerichtstr. eingeleitete Maßnahmen: Mängel-/ Kontrollbericht, geringfügige Mängel, mündliche Belehrung