Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bekanntgabe der Verleihung vom 1. August 2011 – Großes Verdienstkreuz mit Stern – Verdienstkreuz am Bande:
Geipel, Ines, Prof., Berlin
https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Berichte/Bekanntgabe-Ordensverleihung/1108-bekanntgabe-der-verleihungen-aug-2011.html
Am 1.8.2011 wurde Frau Prof. Ines Geipel das Verdienstkreuz am Bande vom Bundespräsidenten Christian Wulff überreicht.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Von wem wurde der Antrag eingereicht, dass Frau Prof. Geipel das Bundesverdienstkreuz erhalten soll?
2. Welche Gründe wurden angegeben, dass Frau Prof. Geipel qualifiziert ist, nach den Kriterien des Bundespräsidialamtes diese hohe Auszeichnung zu bekommen?
3. Was waren die Gründe des Bundespräsidenten Christian Wulff, Frau Prof. Ines Geipel für würdig zu erhalten, dass sie die höchste Auszeichnung der BRD bekommen kann?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Johann Weber
Anfragenr: 256556
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/256556/
Postanschrift
Johann Weber
<< Adresse entfernt >>