Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>>
Amt für Recht und Versicherungen
[rollstuhl-symbol-pos-bitmap] Bertha-von-Suttner-Platz 2-4 53111 Bonn
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr << Antragsteller:in >>
ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 07.08.2022.
Es ergeht folgender
B E S CH E I D
1. Ich gewähre Ihnen Zugang zu den hier vorhandenen Informationen bezüglich des Glascontainereinwurfs an Sonn- und Feiertagen.
2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
B E G R Ü N D U N G
Mit E-Mail vom 07.08.2022 beantragten Sie Informationen hinsichtlich des Glascontainereinwurfs an Sonn- und Feiertagen. Im Einzelnen wollten Sie wissen:
1. In welchem Umfang die Bundesstadt Bonn Kontrollen über die Einhaltung des Verbots an Sonn- und Feiertagen Altglas in Glascontainer einzuwerfen durchführt.
2. Wie viele ordnungsrechtliche Maßnahmen diesbezüglich im laufenden Jahr wegen festgestellter Missachtungen durchgeführt wurden.
3. Ob es Planungen gebe, diesen Umstand durch bauliche Maßnahmen zu mindern, wobei Sie konkret Unterflurcontainer nannten.
Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW haben Sie nach Maßgabe des Gesetzes grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu den bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen amtlichen Informationen. Es bestehen keine spezielleren Anspruchsgrundlagen, die nach der Subsidiaritätsklausel des § 4 Abs. 2 IFG NRW dem hier verfolgten Anspruch vorgehen.
Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Die Bundesstadt Bonn führt keine gezielten Kontrollen zur Einhaltung des Verbots, Altglas an Sonn- und Feiertagen in Glassammelcontainer einzuwerfen, durch. Es sind dem Stadtordnungsdienst, bzw. der Wache GABI keine Einsätze dieser Art bekannt. Sollten jedoch entsprechende Verstöße gemeldet werden, werden entsprechende Ermittlungen aufgenommen.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass kein spezieller Ordnungswidrigkeitentatbestand zum Einwerfen von Altglas zu bestimmten Tageszeiten existiert. Die Hinweise auf den einzelnen Containern zu den Einwurfzeiten sind in keinem gesetzlichen Regelwerk verankert. Es handelt sich formal betrachtet um eine Bitte, möglichst nicht außerhalb der dort angegebenen Zeiten Altglas in die Sammelcontainer zu werfen.
Gehen Beschwerden oder konkrete Anzeigen ein und ist der Verantwortliche bekannt, bzw. kann an dem jeweiligen Container angetroffen werden, können Bußgelder nur wegen nächtlicher Ruhestörung (bei Einwurf nach 22 Uhr) oder nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz NRW verhängt werden.
Frage 2:
Im Jahr 2022 wurden keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen, also beispielsweise Bußgeldverfahren durchgeführt.
Frage 3:
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass alle Glascontainer seitens der Hersteller mit einem Schallschutz aus Gummi an der Einwurföffnung ausgestattet sind, die die Lärmbelastung merklich mindern. Allerdings werden diese Einsätze regelmäßig nach kürzester Zeit von Dritten herausgeschnitten, sodass sie ihre Wirkung nicht mehr entfalten können. Eine wiederholte Kontrolle und Nachrüstung der Container erfolgt nicht, da dies nie von Dauer wäre.
Glas-Unterflurbehälter sind mit schalldämpfendem Material ausgeschäumt und es gibt Modelle, deren Einwurföffnung mit einer selbstschließenden Kunststoffklappe ausgestattet ist. Diese können weniger leicht zerstört werden, wie die üblichen Varianten aus Gummi und bieten somit eine bessere Lärmdämmung. Aktuell werden im Stadtgebiet zwei Altglasstandorte erfolgreich als Unterflureinheiten genutzt. Diese befinden sich an den Grünschnittannahmestellen der bonnorange AöR in Ückesdorf und Mehlem. Aufgrund von im Boden befindlichen Leitungen (z. B. Gas, Strom, Abwasser) sind die Möglichkeiten eines unterirdischen Verbaus von Containern im dicht bebauten Bonner Stadtgebiet jedoch begrenzt.
Im Rahmen von Bauleitplänen und bei Umgestaltungen im öffentlichen Raum wird die Möglichkeit von unterirdischen Glascontainern geprüft, bzw. geplant. Aktuell gibt es Überlegungen zum Beispiel Im Vogelsang, an der Budapester Straße, am Stiftsplatz und in der Kennedyallee. Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass es sich dabei bisher noch nicht um verbindliche Planungen handelt, sondern es hier möglicherweise, zum Beispiel aufgrund von den Ergebnissen der Überprüfung des Baugrundes, noch zu Änderungen kommen kann.
Es gibt keine technische oder bauliche Möglichkeit, einen Einwurf von Altglas außerhalb der Einwurfzeiten zu verhindern.
Sollten Sie weitere Nachfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen