Unterlagen zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne

alle Unterlagen sowie die interne wie externe Kommunikation bzgl. der Förderung des ZLM (Zentrum Liberale Moderne).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen s…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne [#256611]
Datum
7. August 2022 20:48
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen sowie die interne wie externe Kommunikation bzgl. der Förderung des ZLM (Zentrum Liberale Moderne).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256611/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG. Dieser …
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Unterlagen zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne [#256611]
Datum
24. August 2022 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG. Dieser wird derzeit bearbeitet. Freundliche Grüße
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter Berufung auf das Informationsfreihei…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Unterlagen zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne [#256611]
Datum
15. September 2022 15:08
Status
Warte auf Antwort
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4,2 KB
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6,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragen Sie folgenden Informationszugang: "Alle Unterlagen sowie die interne wie externe Kommunikation bzgl. der Förderung des ZLM (Zentrum Liberale Moderne)." Eine erste Prüfung hat ergeben, dass Ihr Antrag schutzwürdige Interessen Dritter berührt, insbesondere personenbezogene Daten (§ 5 IFG) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 IFG). Für diesen Fall sieht das IFG in § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG vor, dass der Antragsteller seinen Antrag begründen muss. Zudem ist gemäß § 8 IFG ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, in dessen Rahmen dem betroffenen Dritten die Identität des Antragstellers mitgeteilt wird. Das Drittbeteiligungsverfahren ist mit einem entsprechenden Verwaltungs- und Zeitaufwand verbunden. Die Bearbeitung Ihres Antrags geht über die Erteilung einer einfachen Auskunft hinaus. Damit ist die Bearbeitung Ihres IFG-Antrags - für den Fall einer zumindest teilweisen Stattgabe - mit Gebühren verbunden. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Gebühren anfallen, kann jedoch erst mit dem endgültigen Abschluss der Prüfung und Bearbeitung ermittelt werden. Im Falle einer zumindest teilweisen Stattgabe Ihres Antrages wären nach § 10 Absatz 3 IFG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und Teil A der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV Gebühren von bis zu 500 Euro möglich. Ich bitte Sie daher zunächst um Mitteilung, ob Sie an Ihrem Antrag trotz der möglichen Entstehung von Gebühren festhalten. Sollte ich bis zum 29. September 2022 keine Antwort von Ihnen erhalten haben, gehe ich davon aus, dass die weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist und Sie an Ihrem Antrag nicht länger festhalten. Falls Sie an Ihrem Antrag festhalten, bitte ich zugleich um Übersendung einer Begründung gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an meinem Antrag fest und führe zur Begründung an, dass ich an einem Pre…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne [#256611]
Datum
16. September 2022 15:56
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an meinem Antrag fest und führe zur Begründung an, dass ich an einem Presseartikel sowie einer Fallstudie über die Förderung politisch agierender Organisationen (neudeutsch: Thinktank) auf Bundesebene arbeite und dafür auf die Hintergrundinformationen zu einzelnen Förderprojekten sowie der Kommunikation mit den Behörden angewiesen bin. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256611/
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr << Antragsteller:in >> mit dieser Nachricht möchte ich Sie über den Bearbeitungstand Ihres IFG-…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag "Unterlagen zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne [#256611]"
Datum
4. November 2022 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit dieser Nachricht möchte ich Sie über den Bearbeitungstand Ihres IFG-Antrags "alle Unterlagen sowie die interne wie externe Kommunikation bzgl. der Förderung des ZLM (Zentrum Liberale Moderne)" informieren. Wir haben die im Sinne Ihrer Anfrage im BPA vorhandenen amtlichen Informationen gesichtet und zusammengestellt. Diese übersenden wir nun im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Drittbeteiligungsverfahrens an das Zentrum für liberale Moderne. Wie bereits mitgeteilt, berührt Ihr Antrag schutzwürdige Interessen Dritter, insbesondere personenbezogene Daten (§ 5 IFG) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 IFG). Das Zentrum für liberale Moderne hat gemäß § 8 Abs. 1 IFG Gelegenheit, hierzu innerhalb eines Monats schriftlich Stellung zu nehmen. Da von Ihrer Anfrage über 300 Dokumente betroffen sind, kommt es zu einer erhöhten Bearbeitungszeit. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Wir werden Sie nach Abschluss des Drittbeteiligungsverfahrens weiter über den Stand der Bearbeitung informieren. Freundliche Grüße
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr << Antragsteller:in >> gerne möchten wir Sie wie angekündigt weiter über den Stand der Bearbeitu…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Unterlagen zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne [#256611]
Datum
6. Januar 2023 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gerne möchten wir Sie wie angekündigt weiter über den Stand der Bearbeitung Ihres IFG-Antrags zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne informieren. Das Zentrum Liberale Moderne hat zwischenzeitlich von der Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Drittbeteiligungsverfahrens Gebrauch gemacht. Wir werten die Stellungnahme derzeit aus und werden im Anschluss den Bescheid erlassen. Auch dieser Vorgang wird aufgrund der hohen Anzahl an betroffenen Dokumenten eine erhöhte Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis. Freundliche Grüße
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Ihr IFG-Antrag vom 7. August 2022
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 7. August 2022
Datum
7. März 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Zugang zu Dokumenten zur Förderung des Zentrums für die liberale Moderne gGmbH nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Dokumenten zur Förderung des Zentrums für die liberale Moderne gGmbH nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
27. April 2023
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu Dokumenten zur Förderung des Zentrums für die liberale Moderne gGmbH nach dem Informationsfreiheitsg…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu Dokumenten zur Förderung des Zentrums für die liberale Moderne gGmbH nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#256611]
Datum
19. Mai 2023 18:05
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bzgl. meiner Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne“ vom 07.08.2022 (#256611) baten Sie um Rückmeldung hinsichtlich Zustellung der Dokumente per Kurier. Ich bevorzuge jedoch eine elektronische Zustellung, so wie es gemäß der Digitalisierungstrategie der Bundesregierung für weitgehend alle Antragsverfahren des Staates vorgesehen ist. Ferner bitte ich um Stellungnahme, auf welcher Rechtsgrundlage meine personenbezogenen Daten an das Zentrum für die liberale Moderne gGmbH (LibMod) weitergegeben worden sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
AW: Zugang zu Dokumenten zur Förderung des Zentrums für die liberale Moderne gGmbH nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Zugang zu Dokumenten zur Förderung des Zentrums für die liberale Moderne gGmbH nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#256611]
Datum
13. Juni 2023 15:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. wie sie dem Ihnen bereits zugestellten Bescheid entnehmen können, wurde Ihr Antrag auf Informationszugang teilweise abgelehnt. Sie haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Widerspruch zu erheben, wobei die Widerspruchsfrist einen Monat ab Zugang der Dokumente beträgt. Bei einer elektronischen Bereitstellung kann derzeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, ob und wann Ihnen sämtliche Dokumente vollständig zugegangen sind. Daher ist es erforderlich, Ihnen die Dokumente auf einem Wege zuzustellen, der einen Zugang rechtssicher herbeiführt. Wir fordern Sie daher auf, sich bis spätestens zum 28. Juni 2023 für eine Terminvereinbarung zur Zustellung der Dokumente gegen Empfangsbekenntnis mit uns in Verbindung zu setzen. Die Übermittlung Ihrer Identität an nicht-öffentliche Stellen ist zulässig, wenn der Dritte, an den die Daten übermittelt werden, ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten und der Betroffene demgegenüber kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Dies ist grundsätzlich die Situation des § 8 IFG. Das berechtigte Interesse des Dritten ergibt sich in diesem Fall schon daraus, dass er durch den Antrag auf Informationszugang in seinen durch § 5 bzw. § 6 IFG geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie in Bezug auf die personenbezogenen Daten der betroffenen Dritten berührt ist; zudem wird seine Einwilligung zum Informationszugang erstrebt. Es liegt deshalb ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Person des Antragstellers vor. Gerade beim begehrten Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen ist evident, dass der Berechtigte seine Einwilligung von der Person des Antragstellers abhängig machen kann. Demgegenüber dürfte der Antragsteller regelmäßig kein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung seiner Identität haben, da er Zugang zu Informationen eines Dritten begehrt, die an sich gesetzlich geschützt sind und grundsätzlich nicht preisgegeben werden dürfen (vgl. Schoch in IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG § 8 Rn. 40, Bundestags-Drs. 15/4493, 14). Zudem sieht § 8 Abs. 2 IFG vor, dass der Bescheid auch dem Dritten bekanntzugeben ist. Mit E-Mail vom 15. September 2022 haben wir Ihnen unter anderem mitgeteilt, dass im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens dem betroffenen Dritten die Identität des Antragstellers mitgeteilt wird. Mit E-Mail vom 16. September 2022 antworteten Sie, dass Sie an Ihrem Antrag festhalten würden. Mit freundlichen Grüßen