Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Ich bitte um Antwort auf folgende Fragen:

Frage 1:
Kennt das Standesamt Kiel seine Pflicht einem Kind „unverzüglich“ eine Geburtsurkunde auszustellen? Vgl. den Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK).
Frage 2:
Wird dem Anzeigenden (gem. § 7 Absatz 2 (2) PStV) auf Antrag eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass der Personenstandsfall angezeigt wurde, aber noch nicht beurkundet werden konnte?
Frage 3:
In den Fällen, in denen die umgehende Ausstellung einer Geburtsurkunde aus zwingenden Gründen zunächst nicht möglich ist, muss übergangsweise „unverzüglich“ ein beglaubigter Registerausdruck i.S.d. § 35 PStV ausgestellt werden. Dies muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von oder Anzeige der Geburt erfolgen. Wie lange dauert die Ausstellung des beglaubigten Registerausdrucks Ausstellung in Kiel?
Frage 4:
Welche Stellen dürfen das Standesamt anweisen eine Geburtsurkunde auszustellen? Ich bitte um eine Vollständige Listung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Antw…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden [#256670]
Datum
8. August 2022 17:33
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Antwort auf folgende Fragen: Frage 1: Kennt das Standesamt Kiel seine Pflicht einem Kind „unverzüglich“ eine Geburtsurkunde auszustellen? Vgl. den Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Frage 2: Wird dem Anzeigenden (gem. § 7 Absatz 2 (2) PStV) auf Antrag eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass der Personenstandsfall angezeigt wurde, aber noch nicht beurkundet werden konnte? Frage 3: In den Fällen, in denen die umgehende Ausstellung einer Geburtsurkunde aus zwingenden Gründen zunächst nicht möglich ist, muss übergangsweise „unverzüglich“ ein beglaubigter Registerausdruck i.S.d. § 35 PStV ausgestellt werden. Dies muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von oder Anzeige der Geburt erfolgen. Wie lange dauert die Ausstellung des beglaubigten Registerausdrucks Ausstellung in Kiel? Frage 4: Welche Stellen dürfen das Standesamt anweisen eine Geburtsurkunde auszustellen? Ich bitte um eine Vollständige Listung.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256670/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Ge…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden [#256670]
Datum
11. September 2022 09:55
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden“ vom 08.08.2022 (#256670) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Ge…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden [#256670]
Datum
11. September 2022 09:56
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden“ vom 08.08.2022 (#256670) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrte/r << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, ich habe Ihre Anfrage an di…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: AW: Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden [#256670]
Datum
11. Oktober 2022 08:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, ich habe Ihre Anfrage an die zuständige, beantwortende Stelle weitergeleitet. Aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen benötigt die Beantwortung Ihrer Anfrage allerdings mehr Zeit als üblich. Wir bitten um Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Ge…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden [#256670]
Datum
15. Oktober 2022 09:49
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden“ vom 08.08.2022 (#256670) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeshauptstadt Kiel
Sehr << Antragsteller:in >> die Bearbeitungsdauer Ihrer Anträge dauert zurzeit 2-3 Wochen. In besonde…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Automatische Antwort: AW: AW: Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden [#256670]
Datum
15. Oktober 2022 09:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Bearbeitungsdauer Ihrer Anträge dauert zurzeit 2-3 Wochen. In besonders dringlichen Fällen bitten wir Sie, die Eilbedürftigkeit zu begründen. Wir möchten Sie bitten, von Sachstandsfragen und Doppelanträgen abzusehen. Aufgrund der momentanen Corona-Situation können wir Ihnen folgendes mitteilen: Das Standesamt hat bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Sie können Ihre Urkunden aber gern über unser Online-Formular unter dem folgenden Link beantragen. https://pdf.form-solutions.net/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6214fe0bc2c1e375d48289b7 Sie finden unser Online-Formular auch auf unserer Internetseite unter: www.kiel.de<https://kiel.de/>; . Wenn Sie in der Suchzeile bspw. „Urkunden“ suchen, wird Ihnen unser Online-Formular angezeigt. Nach erfolgter Bearbeitung wird Ihnen die Urkunde postalisch zugesendet. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der besonderen Situation momentan nur Anliegen mit besonderer Dringlichkeit vorrangig bearbeitet werden können. Sie können die Urkundenstelle in der Zeit von 07:30 bis 08:30 Uhr unter der Telefonnummer 0431/901-2367 erreichen. Für Kirchenaustritte und Fragen zur Erstbeurkundung von Geburten / Sterbefällen oder Auskünften zu Eheschließungen/Terminen bitten wir Sie Ihr Anliegen an die folgenden Adressen zu richten: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Um die aktuelle Entwicklung der Situation weiter verfolgen zu können, möchten wir Sie bitten, sich auf www.kiel.de zu informieren. Sollten weitere Einschränkungen, eine Verlängerung oder Beendigung der Maßnahmen erfolgen, werden Sie über die Internetseite informiert. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihr Standesamt-Team Kiel *********************************************************************************** Bitte beachten Sie: Zur Zeit können per einfacher E-Mail bei der Landeshauptstadt Kiel noch keine rechtswirksamen Erklärungen abgegeben werden, daher ist der Inhalt dieser E-Mail nicht rechtsverbindlich. Diese E-Mail enthält ggfs. vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort die*den Absender*in und löschen Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass die Kommunikation per E-Mail über das Internet unsicher ist, da für unberechtigte Dritte grundsätzlich die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation besteht. Darüber hinaus können Versand und Empfang von E-Mails aus technischen und betrieblichen Gründen gestört sein. Vertrauliche und wichtige Mitteilungen bitten wir daher per Post/ Kurier/ Telefax oder in elektronischer Form zu versenden. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise zur elektronischen Kommunikation unter www.kiel.de/impressum. Sie können jederzeit Auskunft über die Art, den Umfang und den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten von uns erhalten. Beruht die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung, können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Verwendung der Daten in Gänze oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Da wir Ihre personenbezogenen Daten nicht unbefristet verarbeiten dürfen, werden wir regelmäßig prüfen, ob eine weitere Speicherung Ihrer Daten für den verfolgten Zweck gerechtfertigt ist. Beachten Sie bitte auch unsere ergänzenden Datenschutzhinweise auf www.kiel.de/datenschutz.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden“ [#256670]
Datum
15. Oktober 2022 13:47
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/256670/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nicht alle meine Fragen beantwortet wurden. Einzig meine Frage zur Bearbeitungszeit ist beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 256670.pdf Anfragenr: 256670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256670/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Oktober 2022 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Behörde um Stellungnahme gebeten. Das Schreiben dazu finden …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden“ [#256670]
Datum
28. Oktober 2022 14:48
Status
geschwärzt
1,4 MB
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Behörde um Stellungnahme gebeten. Das Schreiben dazu finden Sie im Anhang. Sobald ich etwas Neues dazu erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrte(r) << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Antwort zu Frage 1: Ja. A…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
WG: AW: Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden [#256670]
Datum
4. November 2022 14:40
Status
Sehr geehrte(r) << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Antwort zu Frage 1: Ja. Antwort zu Frage 2: Ja, diese Bescheinigung wird ausgestellt. Antwort zu Frage 3: Die Ausstellung von beglaubigten Registerausdrücken ist abhängig von der Beibringung der Unterlagen. Zum größten Teil fehlen Unterlagen, die eine kurzfristige Beurkundung leider nicht ermöglichen. Daher kann hier kein regelmäßiges Zeitfenster benannt werden. Sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, werden die beglaubigten Registerauszüge fristgemäß erstellt. Antwort zu Frage 4: Nur Gerichte wie z.B. Amtsgericht, Familiengericht, Oberlandesgericht, dürfen Standesämter anweisen. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, hallo, Sie können den Fall als erledigt ansehen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antrag…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden“ [#256670]
Datum
10. Januar 2024 07:28
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hallo, Sie können den Fall als erledigt ansehen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256670/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>