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Salpetersäure Trinkwasser in Dormagen und Neuss

mit Datum des 09.08.2022 berichtet die Neuss-Grevenbroicher Zeitung in der Online-Ausgabe Dormagen über den Verlust von 800 Tonnen Salpetersäure aus einem Großtank.

https://rp-online.de/nrw/staedte/dormagen/chempark-dormagen-800-tonnen-saeure-bei-ineos-ausgelaufen_aid-74365917

Es besteht die Befürchtung das die Salpetersäuere in naher Zukunft die Brunnen der Energieversorgung Dormagen im Mühlenbusch , das von den Kreiswerken Grevenbroich belastet.

Frage 1 : Aus welchen Gründen wird in Chemiebetrieben mit Lagerung von wassergefährdenen Stoffen keine doppelwandige Tanks vorgeschrieben ?
Frage 2 Welche Behörde (Stadt Dormagen/ Bezirksregierung Köln etc. ) hat die Genehmigung für den undichten Tank erteilt ?
Frage 3 : Bei jedem Heizöllager muss zur Vorsorge eine Sperrmauer sowie ein Sperranstrich für den Falle einer undichtigkeit des Öltankes vergesehen werden. Welche Auflagen wurden im Zusamenhang mit dem undichten Tank als Auflage erteilt ?
Frage 4 : Soll die Salpetersäure aus dem Boden entfernt werden ?
Frage 5. Auf welche Weise wird die Salpersäure aus dem Boden des Chempark entfernt ?
Frage 6. Wird von Seiten des Ministeriums eine Strafanzeige wegen besonders schweren Umweltstraftat §330 STGB eingeleitet ?
Frage 7: Wird von Seiten des Ministeriums der undichte Tank als Ordnungswidrigkeit geahndet ?
Frage 8: Wer ist Betreiber / Eigentümer und für die Undichtigkeit des Großtankes verantwortlich ?
Frage 9: Wie oft wird die Dichtigkeit der Behälter kontrolliert und protolliert ?
Frage 10 : Wurden Sensoren verbaut die die Undichtigkeit von Behältern anzeigen ?
Frage 11 : Werden zusätzliche Auflagen auf Grund der Havarie den Betreibern im Chempark Dormagen erteilt ?
Frage 12: Gibt es eine Verpflichtung für die Betreiber von Tanks mit wassergefährdenen Stoffenbeine Haftpflichtversicherung gegen Umweltschäden abzuschließen ?
Frage 13: Hat der Betreiber des Großtankes eine Haftpflichtversicherung gegen Umweltschäden ?
Frage 14 : Ist der Schaden auf Grund Fahrlässigkeit entstanden ?
Frage 15 : Ist der Schaden auf Grund grober Fahrlässigkeit entstanden ?
Frage 16 : Ist der Schaden versichert nach den Versicherungsbedingungen ?
Frage 17 : Dürfen in Dormagen auf Grund der Verunreinigung private Brunnen betrieben werden ?
Frage 18 : Ist eine Verbot der Trinkwasserentnahme für private Brunnen in Dormagen / Neuss geplant oder notwendig ?
Frage 19 : Ist die Trinkwasserversorgung in Dormagen / Neuss gefährdet ?
Frage 20 : Muss der Betreiber des Tankes den Schaden die Sanierung des Grundwasser bezahlen und besteht die entsprechende Solvenz ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • Ein:e Follower:in
Volkmar Ortlepp
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Volkmar Ortlepp
Betreff
Salpetersäure Trinkwasser in Dormagen und Neuss [#256708]
Datum
9. August 2022 17:19
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit Datum des 09.08.2022 berichtet die Neuss-Grevenbroicher Zeitung in der Online-Ausgabe Dormagen über den Verlust von 800 Tonnen Salpetersäure aus einem Großtank. https://rp-online.de/nrw/staedte/dormagen/chempark-dormagen-800-tonnen-saeure-bei-ineos-ausgelaufen_aid-74365917 Es besteht die Befürchtung das die Salpetersäuere in naher Zukunft die Brunnen der Energieversorgung Dormagen im Mühlenbusch , das von den Kreiswerken Grevenbroich belastet. Frage 1 : Aus welchen Gründen wird in Chemiebetrieben mit Lagerung von wassergefährdenen Stoffen keine doppelwandige Tanks vorgeschrieben ? Frage 2 Welche Behörde (Stadt Dormagen/ Bezirksregierung Köln etc. ) hat die Genehmigung für den undichten Tank erteilt ? Frage 3 : Bei jedem Heizöllager muss zur Vorsorge eine Sperrmauer sowie ein Sperranstrich für den Falle einer undichtigkeit des Öltankes vergesehen werden. Welche Auflagen wurden im Zusamenhang mit dem undichten Tank als Auflage erteilt ? Frage 4 : Soll die Salpetersäure aus dem Boden entfernt werden ? Frage 5. Auf welche Weise wird die Salpersäure aus dem Boden des Chempark entfernt ? Frage 6. Wird von Seiten des Ministeriums eine Strafanzeige wegen besonders schweren Umweltstraftat §330 STGB eingeleitet ? Frage 7: Wird von Seiten des Ministeriums der undichte Tank als Ordnungswidrigkeit geahndet ? Frage 8: Wer ist Betreiber / Eigentümer und für die Undichtigkeit des Großtankes verantwortlich ? Frage 9: Wie oft wird die Dichtigkeit der Behälter kontrolliert und protolliert ? Frage 10 : Wurden Sensoren verbaut die die Undichtigkeit von Behältern anzeigen ? Frage 11 : Werden zusätzliche Auflagen auf Grund der Havarie den Betreibern im Chempark Dormagen erteilt ? Frage 12: Gibt es eine Verpflichtung für die Betreiber von Tanks mit wassergefährdenen Stoffenbeine Haftpflichtversicherung gegen Umweltschäden abzuschließen ? Frage 13: Hat der Betreiber des Großtankes eine Haftpflichtversicherung gegen Umweltschäden ? Frage 14 : Ist der Schaden auf Grund Fahrlässigkeit entstanden ? Frage 15 : Ist der Schaden auf Grund grober Fahrlässigkeit entstanden ? Frage 16 : Ist der Schaden versichert nach den Versicherungsbedingungen ? Frage 17 : Dürfen in Dormagen auf Grund der Verunreinigung private Brunnen betrieben werden ? Frage 18 : Ist eine Verbot der Trinkwasserentnahme für private Brunnen in Dormagen / Neuss geplant oder notwendig ? Frage 19 : Ist die Trinkwasserversorgung in Dormagen / Neuss gefährdet ? Frage 20 : Muss der Betreiber des Tankes den Schaden die Sanierung des Grundwasser bezahlen und besteht die entsprechende Solvenz ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Volkmar Ortlepp Anfragenr: 256708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256708/ Postanschrift Volkmar Ortlepp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Volkmar Ortlepp

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