Zentrale Prüfungen in NRW

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen (inkl. Nachschreibprüfungen) der
a) zentralen Abitur-Prüfungen (Gymnasium, Gesamtschule)
b) zentralen Abitur-Prüfungen (Berufskolleg, alle Bildungsgänge)
c) zentralen Abschlussprüfungen (Klasse 10)
d) Zentralklausuren (Deutsch + Mathe Einführungsphase)

für NRW für das Jahr 2022.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zentrale Prüfungen in NRW [#256784]
Datum
10. August 2022 07:55
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen (inkl. Nachschreibprüfungen) der a) zentralen Abitur-Prüfungen (Gymnasium, Gesamtschule) b) zentralen Abitur-Prüfungen (Berufskolleg, alle Bildungsgänge) c) zentralen Abschlussprüfungen (Klasse 10) d) Zentralklausuren (Deutsch + Mathe Einführungsphase) für NRW für das Jahr 2022.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256784/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
10. August 2022 07:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreihei…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) auf Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren; Abitur ??? 2022, ZKE D, M, 2022, 18.08.2022
Datum
18. August 2022 08:42
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren. Die Aufgaben der zentralgestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Leider schreiben Sie in Ihrem Antrag nicht, in welchen Fächern Sie Zugang zu den Abiturklausuren erhalten möchten. Ich bitte sie, dies noch zu präzisieren. Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden. Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse sowie Ihre Postanschrift mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mitzuteilen oder per Post an das: Ministerium für Schule und Bildung NRW Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Auch sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag auf Informationszugang inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So muss die Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Zudem handelt es sich bei der Beantwortung Ihres Antrags um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG) ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Die Bekanntgabe des verfahrensbeendenden Bescheids muss verlässlich und nachweisbar sein. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Bei einer E-Mail-Nachricht an ein öffentliches Internetportal ist dieser Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheits-gesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfre…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) auf Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren; Abitur ??? 2022, ZKE D, M, 2022, 18.08.2022 [#2567
Datum
18. August 2022 10:19
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. In der Vergangenheit wurden mir die Informationen über einen Download-Link mit Zugangspasswort zugestellt. Das Passwort kann ich - sofern ich die erhaltene Dokumente freigebe - gern schwärzen. Ansonsten sieht das IFG für NRW keine personenbezogen Angaben meinerseits vor. Die Anfrage kann auf folgende Fächer reduziert werden: Mathe, Englisch, Deutsch Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256784/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreihei…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) auf Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren; Abitur 2022, ZKE D, M, 2022, 22.08.2022
Datum
22. August 2022 13:09
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> bei der Beantwortung von Anträgen bzgl. der Zuleitung von Abituraufgaben muss das Ministerium für Schule und Bildung NRW die Wahrung des Urheberrechts sicherstellen. Der Zugang zu der erbetenen Information kann daher nur der antragstellenden Person gewährt werden, die Veröffentlichung der Antwort inclusive der Informationen zum Zugang den erbetenen Aufgaben über das Portal fragdenstaat.de scheidet somit aus. Nur zu diesem Zweck, um also dem IFG-Antrag überhaupt entsprechen zu können, wird die Angabe Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse und Postanschrift benötigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zentrale Prüfungen in NRW“ [#256784]
Datum
22. August 2022 14:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/256784/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde auf Übersendung meiner personenbezogenen Daten drängt. Da in der Vergangenheit ähnlichen Anträgen entsprochen wurde und mir keine Änderung im IFG NRW bekannt sind, welche die Argumente der Behörde stützen, bitte ich Sie um Vermittlung bzw. Hilfe beim weiteren Vorgehen. Die angefragten Aufgaben werden nicht veröffentlicht und dienen dem privaten Gebrauch. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 256784.pdf - 2022-08-18_1-image001.png - 2022-08-18_1-image002.png - 2022-08-18_1-image003.png - 2022-08-18_1-image004.png - 2022-08-22_1-image001.png - 2022-08-22_1-image002.png - 2022-08-22_1-image003.png - 2022-08-22_1-image004.png Anfragenr: 256784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256784/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Unterlagen an <<E-Mail-Adresse>> zu. Mit fre…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.6-6000/22 Informationszugang; Vermittlung bei der Anfrage „Zentrale Prüfungen in NRW“#256784 [#256784]
Datum
22. September 2022 07:45
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Unterlagen an <<E-Mail-Adresse>> zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256784/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#256784] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Im…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#256784]
Datum
3. Oktober 2022 07:10
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Im Fach Mathematik ist sind die Abituraufgaben fehlerhafterweise doppelt verlinkt, die Zentralklausur der Einführungsphase fehlt somit. Werden die übrigen Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt (Punkte b und c der Anfrage)? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256784/