Inspektion des Gefängnisses Jelenovka
Antrag nach dem IFG/UIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
War ein deutscher Militärattaché bei der Inspektion des Gefängnisses Jelenovka am 09.08.2022 mit dabei?
(siehe hierzu z.B. https://www.anti-spiegel.ru/2022/besuch-im-von-der-ukraine-bombardierten-gefaengnis-jelenovka/)
Wenn ja:
Wurde ein Bericht hierüber verfasst?
Sollte dies so sein, bitte ich um eine (anonymisierte) Kopie des Berichtes, möglichst in elektronischer Form.
Wenn nein:
Gab es eine Einladung der Russischen Föderation oder der DVR ggf. auch LVR an die BRD zu einer Inspektion des Gefängnisses Jelenovka?
(zu der am 09.08. oder auch an einem anderen Datum nach dem 29.07.2022)
Wurde eine solche Einladung zu einem anderen Termin (als dem 09.08.2022) angenommen und ein Bericht hierüber verfasst?
Auch in diesem Fall bitte ich um Übersendung einer (anonymisierte) Kopie des Berichtes, möglichst in elektronischer Form.
Soweit im Folgenden das VIG genannt wird, halte ich dieses nicht für einschlägig, dieses wird bei den Vorlagen von fragdenstaat automatisch mit genannt; einen Antrag nach dem VIG stellt diese Anfrage entsprechend nicht dar.
Bezüglich des UIG weise ich auf § 2 Abs. 3 Nr. 6 UIG hin.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Deutsche Diplomaten haben das Gefängnis Jelenovka nach dessen Beschuss durch die Ukraine nicht besucht.
Information nicht vorhanden
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Datum10. August 2022
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13. September 2022
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