Inspektion des Gefängnisses Jelenovka

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

War ein deutscher Militärattaché bei der Inspektion des Gefängnisses Jelenovka am 09.08.2022 mit dabei?
(siehe hierzu z.B. https://www.anti-spiegel.ru/2022/besuch-im-von-der-ukraine-bombardierten-gefaengnis-jelenovka/)

Wenn ja:
Wurde ein Bericht hierüber verfasst?
Sollte dies so sein, bitte ich um eine (anonymisierte) Kopie des Berichtes, möglichst in elektronischer Form.

Wenn nein:
Gab es eine Einladung der Russischen Föderation oder der DVR ggf. auch LVR an die BRD zu einer Inspektion des Gefängnisses Jelenovka?
(zu der am 09.08. oder auch an einem anderen Datum nach dem 29.07.2022)

Wurde eine solche Einladung zu einem anderen Termin (als dem 09.08.2022) angenommen und ein Bericht hierüber verfasst?
Auch in diesem Fall bitte ich um Übersendung einer (anonymisierte) Kopie des Berichtes, möglichst in elektronischer Form.

Soweit im Folgenden das VIG genannt wird, halte ich dieses nicht für einschlägig, dieses wird bei den Vorlagen von fragdenstaat automatisch mit genannt; einen Antrag nach dem VIG stellt diese Anfrage entsprechend nicht dar.

Bezüglich des UIG weise ich auf § 2 Abs. 3 Nr. 6 UIG hin.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Deutsche Diplomaten haben das Gefängnis Jelenovka nach dessen Beschuss durch die Ukraine nicht besucht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: War ein deutscher Mi…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inspektion des Gefängnisses Jelenovka [#256833]
Datum
10. August 2022 22:04
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: War ein deutscher Militärattaché bei der Inspektion des Gefängnisses Jelenovka am 09.08.2022 mit dabei? (siehe hierzu z.B. https://www.anti-spiegel.ru/2022/besuch-im-von-der-ukraine-bombardierten-gefaengnis-jelenovka/) Wenn ja: Wurde ein Bericht hierüber verfasst? Sollte dies so sein, bitte ich um eine (anonymisierte) Kopie des Berichtes, möglichst in elektronischer Form. Wenn nein: Gab es eine Einladung der Russischen Föderation oder der DVR ggf. auch LVR an die BRD zu einer Inspektion des Gefängnisses Jelenovka? (zu der am 09.08. oder auch an einem anderen Datum nach dem 29.07.2022) Wurde eine solche Einladung zu einem anderen Termin (als dem 09.08.2022) angenommen und ein Bericht hierüber verfasst? Auch in diesem Fall bitte ich um Übersendung einer (anonymisierte) Kopie des Berichtes, möglichst in elektronischer Form. Soweit im Folgenden das VIG genannt wird, halte ich dieses nicht für einschlägig, dieses wird bei den Vorlagen von fragdenstaat automatisch mit genannt; einen Antrag nach dem VIG stellt diese Anfrage entsprechend nicht dar. Bezüglich des UIG weise ich auf § 2 Abs. 3 Nr. 6 UIG hin. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256833/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
WG: Inspektion des Gefängnisses Jelenovka [#256833]; Vg. 301-2022
Datum
11. August 2022 14:38
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB
image002.jpg
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/da...) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Bescheid
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
15. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen