Energiebelieferung der Bundesregierung

Informationen zur Belieferung der Bundesbehörden mit Energie (Strom und Gas)

Laut ihrer Homepage https://www.bundesimmobilien.de/7397201/energiemanagement sind Sie für die zentrale Energiebeschaffung der Bundesregierung verantwortlich. Bitte senden Sie mir Informationen zu den Verträgen des Bundes mit Energieversorgern, insbesondere:

- Wie viel Energie verbraucht die Bundesregierung insgesamt pro Jahr? Für welchen Anteil sind Sie verantwortlich?

- Wie viel zahlt die Bundesregierung pro Jahr für die Energieversorgung?

- In welcher Form haben Sie die Aufträge vergeben? In öffentlichen Ausschreibungen?

- Was sind die Kriterien für die Vergabe? Inwieweit berücksichtigen Sie Aspekte der Nachhaltigkeit und es Umwelt-/Klimaschutzes?

- Wie lang sind die Vertragslaufzeiten? Besteht nur ein Liefervertrag oder mehrere parallel?

- Mit welchen Unternehmen und über welche Energiemengen wurden die Verträge geschlossen?

Ergebnis der Anfrage

Meine Anfrage wurde teilweise beantwortet.
Die BImA ist für die Energiebeschaffung der zivilen Liegenschaften der Bundesregierung verantwortlich. Der Energieverbrauch dieser Liegenschaften liegt bei ca. 89 GWh pro Jahr, davon ca. 2,5 GWh Erdgas. Hierfür entstehen Kosten von ca. 16 Mio. Euro. Die Stromversorgung erfolgt dabei komplett aus erneuerbaren Energien. Es bestehen ein Erdgas- und drei Stromlieferverträge, die eine Vertragslaufzeit von drei Jahren mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr haben.
Mit welchen Unternehmen die Verträge abgeschlossen wurden, wurde nicht genannt. Mit Verweis auf §6 IFG bzw. das erforderliche Verfahren zur Beteiligung Dritter nach §8 wurde dies als eine nicht mehr einfache Auskunft bewertet. Daher wären für eine Anfrage Kosten in Höhe von 30-80€ entstanden.
Daraufhin habe ich meine Anfrage zurückgezogen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. Dezember 2017
  • Frist
    16. Januar 2018
  • Kosten dieser Information:
    80,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebelieferung der Bundesregierung [#25693]
Datum
13. Dezember 2017 23:12
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur Belieferung der Bundesbehörden mit Energie (Strom und Gas) Laut ihrer Homepage https://www.bundesimmobilien.de/7397201/energiemanagement sind Sie für die zentrale Energiebeschaffung der Bundesregierung verantwortlich. Bitte senden Sie mir Informationen zu den Verträgen des Bundes mit Energieversorgern, insbesondere: - Wie viel Energie verbraucht die Bundesregierung insgesamt pro Jahr? Für welchen Anteil sind Sie verantwortlich? - Wie viel zahlt die Bundesregierung pro Jahr für die Energieversorgung? - In welcher Form haben Sie die Aufträge vergeben? In öffentlichen Ausschreibungen? - Was sind die Kriterien für die Vergabe? Inwieweit berücksichtigen Sie Aspekte der Nachhaltigkeit und es Umwelt-/Klimaschutzes? - Wie lang sind die Vertragslaufzeiten? Besteht nur ein Liefervertrag oder mehrere parallel? - Mit welchen Unternehmen und über welche Energiemengen wurden die Verträge geschlossen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 13.12.2017 – Informationsbegehren zur „Energiebelie-ferung der Bundesregierung“ S…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 13.12.2017 – Informationsbegehren zur „Energiebelie-ferung der Bundesregierung“
Datum
19. Dezember 2017 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail am 13.12.2017. Sie bitten die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) um Auskünfte zur „Energiebelieferung der Bundesregierung“. Insbesondere bitten Sie um Beantwortung der folgenden Fragen: (1) „Wie viel Energie verbraucht die Bundesregierung insgesamt pro Jahr? Für welchen Anteil sind Sie verantwortlich?“ (2) „Wie viel Zahlt die Bundesregierung pro Jahr für die Energieversorgung?“ (3) „In welcher Form haben Sie die Aufträge vergeben? In öffentlichen Ausschreibungen?“ (4) Was sind die Kriterien für die Vergabe? Inwieweit berücksichtigen Sie Aspekte der Nachhaltigkeit und [d]es Umwelt-/Klimaschutzes?“ (5) „Wie lang sind die Vertragslaufzeiten? Besteht nur ein Liefervertrag oder mehrere parallel?“ (6) „Mit welchen Unternehmen und über welche Energiemengen wurden die Verträge geschlossen?“ Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Der Stabsbereich Recht ist innerhalb der BImA für Anträge nach dem IFG und dem UIG zuständig. Soweit Sie Ihren Antrag auf das VIG stützen, teile ich Ihnen mit, dass die BImA keine zuständige Stelle nach §§ 1, 2 Abs. 2 VIG ist. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist somit nicht eröffnet. Ich habe die zuständige Fachabteilung um die zur Bearbeitung Ihres Antrages notwendigen Informationen gebeten. Sobald mir diese vorliegen werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen. Wunschgemäß teile ich Ihnen vorab mit, dass bei einer stattgebenden Entscheidung über den Informationszugang Kosten gemäß § 10 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) entstehen können. Der Informationszugang ist gebührenfrei, wenn es sich um einen einfachen Fall der Auskunftserteilung (auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften) handelt. Im Übrigen richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Verwaltungsaufwand. Der Verwaltungsaufwand für einen etwaigen Informationszugang kann derzeit noch nicht ermittelt werden. Über eventuell entstehende Kosten werde ich Sie erneut informieren. Die BImA bescheidet Anträge nach dem IFG und dem UIG auf dem Postwege. Bitte teilen Sie mir hierfür Ihre Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 13.12.2017 – Informationsbegehren zur „Energiebelie-ferung der Bundesregierun…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 13.12.2017 – Informationsbegehren zur „Energiebelie-ferung der Bundesregierung“ [#25693]
Datum
19. Dezember 2017 19:37
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Freu Reuter, meine Adresse finden Sie unten angegeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Anfrage nach IFG [...] wegen "Energiebelieferung der Bundesregierung" vom 13.12.2017
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach IFG [...] wegen "Energiebelieferung der Bundesregierung" vom 13.12.2017
Datum
15. Januar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Die von Ihnen gegebenen Informationen sind sehr…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach IFG [...] wegen "Energiebelieferung der Bundesregierung" vom 13.12.2017 [#25693]
Datum
30. Januar 2018 18:27
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Die von Ihnen gegebenen Informationen sind sehr interessant. Gerne hätte ich auch noch die Namen der Vertragspartner erfahren, aber Geld zu zahlen ist es mir dann doch nicht wert. In diesem Sinne können Sie meine Anfrage als abgeschlossen ansehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>