Sehr Geehrte Damen und Herren

Akten die die Entscheidung dass, im Zeitraum 12.08-14.08 auf der Radweg auf der Lerchenstrasse, geparkt werden darf, betreffen.

Insbesondere Anträge von Eventveranstalter, Mails die das Thema diskutieren, und Genehmingung von mögliche Anträge.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. August 2022
  • Frist
    14. September 2022
  • 7 Follower:innen
Justin Burstein
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Justin Burstein
Betreff
Sehr Geehrte Damen und Herren [#256961]
Datum
12. August 2022 18:19
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten die die Entscheidung dass, im Zeitraum 12.08-14.08 auf der Radweg auf der Lerchenstrasse, geparkt werden darf, betreffen. Insbesondere Anträge von Eventveranstalter, Mails die das Thema diskutieren, und Genehmingung von mögliche Anträge.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Justin Burstein Anfragenr: 256961 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256961/ Postanschrift Justin Burstein << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Justin Burstein
Kommunalverwaltung Essen
Neue E-Mailadresse des Presse- und Kommunikationsamt der Stadt Essen Hallo Zusammen, das E-Mailpostfach: <<…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Neue E-Mailadresse des Presse- und Kommunikationsamt der Stadt Essen
Datum
17. August 2022 11:44
Status
Warte auf Antwort
image001.png
15,7 KB


Hallo Zusammen, das E-Mailpostfach: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> wird nicht mehr vom Presse- und Kommunikationsamt der Stadt Essen genutzt sondern von einem anderen Fachbereich. Um unnötige Verzögerungen bei der Beantwortung zu vermeiden, korrigieren Sie bitte die E-Mailadresse in: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen
Justin Burstein
AW: Neue E-Mailadresse des Presse- und Kommunikationsamt der Stadt Essen [#256961] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Justin Burstein
Betreff
AW: Neue E-Mailadresse des Presse- und Kommunikationsamt der Stadt Essen [#256961]
Datum
18. August 2022 09:33
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund des Falschen Mailaddresse, nochmal meine Anfrage. bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten die die Entscheidung dass, im Zeitraum 12.08-14.08 auf der Radweg auf der Lerchenstrasse, geparkt werden darf, betreffen. Insbesondere Anträge von Eventveranstalter, Mails die das Thema diskutieren, Genehmingung von mögliche Anträge, sowie Verträge mit dem Veranstalter und Gutachten oder Berichte zu dieser Massnahme. Mit freundlichen Grüßen Justin Burstein Anfragenr: 256961 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256961/
Kommunalverwaltung Essen
Sehr geehrter Herr Burstein, die Freigabe des Radwegs entlang der Lerchenstraße zum Parken ist Teil eines Gesamt…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Sehr Geehrte Damen und Herren [#256961]
Datum
2. September 2022 14:38
Status
Warte auf Antwort
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4,9 KB


Sehr geehrter Herr Burstein, die Freigabe des Radwegs entlang der Lerchenstraße zum Parken ist Teil eines Gesamtkonzeptes, welches regelmäßig bei großen Veranstaltungen am Seaside Beach in Abstimmung mit allen Beteiligten (unter anderem auch Polizei und Feuerwehr) umgesetzt wird. Infolge der notwendigen Vollsperrung der unmittelbaren Zufahrt zum Seaside Beach soll den Fahrzeugen eine alternative Parkmöglichkeit angeboten werden (es handelt sich um mind. 200 Parkplätze, die dadurch zur Verfügung gestellt werden können), und zwar nicht nur für Besucher*innen der Veranstaltung, sondern auch für alle anderen Personen, die den Baldeneysee besuchen wollen. Gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Von diesem Recht ist vorliegend Gebrauch gemacht worden. Ferner sei darauf hingewiesen, dass anstelle des Radwegs die Straße genutzt werden konnte, wie es auf zahlreichen Straßen dauerhaft der Fall ist, da es dort gar keinen Radweg gibt. Ergänzend wurde vorwiegend zum Schutz der Radfahrer*innen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. In diesem Fall handelt es sich um Einschränkungen, die nur an wenigen Tagen bestanden bzw. bestehen. Im Rahmen der Abwägung aller Interessen wurde schon vor vielen Jahren die beschriebene Verkehrsführung beschlossen, damit Veranstaltungen mit einer Größenordnung wie jene des letzten Wochenendes, die dem öffentlichen Interesse dienen und überdies das Image der Stadt Essen aufwerten, überhaupt stattfinden können. Mit der Freigabe des Radwegs zum Parken steht und fällt die zukünftige Entscheidung für solche Großveranstaltungen. Mit freundlichen Grüßen
Justin Burstein
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht mit der Erklärung und Hintergrund. Leider finde ich …
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Justin Burstein
Betreff
AW: Sehr Geehrte Damen und Herren [#256961]
Datum
2. September 2022 16:24
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht mit der Erklärung und Hintergrund. Leider finde ich in Ihre Antwort keine von den Unterlagen die ich gefordert habe. Also nochmal meine Förderung, ich bitte um Zusendung von folgenden Unterlagen: * Mailverkehr wo Parken auf dem Lerchenstrasseradweg diskutiert wird * Protokolle wo Parken auf dem Lerchenstrasseradweg diskutiert wird * Anträge vom Veranstalter die das Thema Parken auf dem Lerchenstrasseradweg betreffen * Verträge die das Thema Parken auf dem Lerchenstrasseradweg betreffen * Gutachten die das Thema Parken auf dem Lerchenstrasseradweg betreffen Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen Justin Burstein Anfragenr: 256961 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256961/

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Kommunalverwaltung Essen
Sehr geehrter Herr Burstein, die Einsicht in die vorliegenden Unterlagen im Amt für Straßen und Verkehr wäre nach…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Sehr Geehrte Damen und Herren [#256961]
Datum
20. September 2022 17:05
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
4,9 KB


Sehr geehrter Herr Burstein, die Einsicht in die vorliegenden Unterlagen im Amt für Straßen und Verkehr wäre nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Wenden Sie sich bei Interesse hierzu bitte an [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]>). Ich weise jedoch darauf hin, dass dieses Verfahren gemäß § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich hierbei nach dem individuell entstehenden Aufwand. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] ==== [[geschwärzt]] [geschwärzt]! [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ==== [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] * [geschwärzt] * [geschwärzt] * [geschwärzt] * [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]