Unterlagen zu einer Untersuchung bezügl. der Uniper SE und deren Monopolstellung

Anfrage an: Bundeskartellamt

Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Unterlagen die die Uniper SE und ihre marktbeherrschende Monopolstellung (sog. Systemrelevanz) betreffen.

Sofern Sie die Unterlagen nicht herausgeben möchten/dürfen, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Frage:
Führt das Bundeskartellamt derzeit Ermittlungen oder Untersuchungen durch, die die marktbeherrschende Monopolstellung des o.g. Unternehmens zum Gegenstand haben?

Ich bin als Mieter (mittelbar) Kunde eines Erdgaslieferanten, der die durch die Lex-Uniper geschaffene Erdgasumlage in Kürze erheben wird. Ich gehe davon aus, dass dies Ihren Anforderungen nach § 56 Abs. 3 GWB genügt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche in Ihre…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu einer Untersuchung bezügl. der Uniper SE und deren Monopolstellung [#257184]
Datum
16. August 2022 11:46
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Unterlagen die die Uniper SE und ihre marktbeherrschende Monopolstellung (sog. Systemrelevanz) betreffen. Sofern Sie die Unterlagen nicht herausgeben möchten/dürfen, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Frage: Führt das Bundeskartellamt derzeit Ermittlungen oder Untersuchungen durch, die die marktbeherrschende Monopolstellung des o.g. Unternehmens zum Gegenstand haben? Ich bin als Mieter (mittelbar) Kunde eines Erdgaslieferanten, der die durch die Lex-Uniper geschaffene Erdgasumlage in Kürze erheben wird. Ich gehe davon aus, dass dies Ihren Anforderungen nach § 56 Abs. 3 GWB genügt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257184 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257184/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskartellamt
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Umständen kann die Bearbeitung Ihrer Nachrichten an dieses Postfach länger d…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
Automatische Antwort: Unterlagen zu einer Untersuchung bezügl. der Uniper SE und deren Monopolstellung [#257184]
Datum
16. August 2022 11:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Umständen kann die Bearbeitung Ihrer Nachrichten an dieses Postfach länger dauern. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis. Bitte beachten Sie unbedingt auch die Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Bundeskartellamt: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Service/ElektronischeKommunikation/elektronischekommunikation_node.html Sobald wie möglich werden wir uns mit Ihrem Anliegen beschäftigen. Mit freundlichen Grüßen,
Bundeskartellamt
Ihr Antrag vom 16.08.2022 auf Übersendung sämtlicher vorliegender Unterlagen, die die Uniper SE und ihre marktbehe…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Unterlagen zu einer Untersuchung bezügl. der Uniper SE und deren Monopolstellung [#257184]
Datum
19. September 2022 14:31
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag vom 16.08.2022 auf Übersendung sämtlicher vorliegender Unterlagen, die die Uniper SE und ihre marktbeherrschende Stellung betreffen (fragdenstaat.de) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 16. August 2022 und Ihr Interesse. Sie begehren unter Berufung auf § 1 IFG sowie § 3 UIG (Umweltinformationsgesetz) und § 1 VIG (Verbraucherinformationsgesetz) die Übersendung sämtlicher im Bundeskartellamt vorliegenden Unterlagen, die die Uniper SE und ihre marktbeherrschende Monopolstellung (sog. Systemrelevanz) betreffen. Sofern die Unterlagen nicht herausgegeben werden dürfen, verlangen Sie die Beantwortung der Frage, ob das Bundeskartellamt derzeit Ermittlungen oder Untersuchungen durchführt, die die marktbeherrschende der Uniper SE zum Gegenstand haben. Ihr unter Nutzung der automatisierten Plattform „fragdenstaat.de“ gestellter Antrag ist als Antrag nach § 56 Abs. 5 GWB auszulegen. Eine Herausgabe nach dem IFG scheidet aus, da § 56 GWB als abschließende Regelung des Zugangs zu Akten der Kartellbehörden das IFG aufgrund der Subsidiaritätsklausel in § 1 Abs. 3 IFG vollständig verdrängt. Die UIG und VIG sind nicht einschlägig, da es sich bei den von Ihnen begehrten Informationen weder um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG, noch um produktbezogene Informationen im Sinne des § 1 VIG handelt. Nach § 56 Abs. 5 S. 1 GWB kann das Bundeskartellamt einem Dritten nur dann Auskünfte aus den betreffenden Akten erteilen oder Einsicht in diese gewähren, soweit der Dritte hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein berechtigtes Interesse geht aus Ihrer Anfrage nicht hervor. Im Kontext der von der Bundesregierung auf Basis von § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) beschlossenen Gaspreisanpassungsverordnung („Gasumlage“) ist eine etwaige marktbeherrschende Stellung der Uniper SE ohne Bedeutung. Eine solche steht auch nicht im Zusammenhang mit der von Ihnen vorgetragenen „Systemrelevanz“. Für Fragen und Belange rund um die Gasumlage ist das Bundeskartellamt nicht zuständig. Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit der Antwort behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskartellamts, ich weise freundlich d…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bitte um förmlichen Bescheid: Unterlagen zu einer Untersuchung bezügl. der Uniper SE und deren Monopolstellung [#257184]
Datum
19. September 2022 22:06
An
Bundeskartellamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskartellamts, ich weise freundlich darauf hin, dass Ihre heutige E-Mail keine Rechtsbehilfsbelehrung enthält und auch den Schriftformerfordernissen eines förmlichen Bescheids nicht genügt. Alles Weitere wird Ihnen schriftlich oder in einer als Schriftformersatz anerkannten elektronischen Art und Weise mitgeteilt werden. Mit vorzüglicher Hochachtung << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257184 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257184/

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Antwort auf heutige E-Mail
An Bundeskartellamt Details
Von
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Briefpost
Betreff
Antwort auf heutige E-Mail
Datum
19. September 2022
An
Bundeskartellamt
Status
geschwärzt
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