Vorbereitete Pressemitteilung/veröffentlichte Tatsache zur Uniper SE

Die vorbereitete Pressemitteilung zur Insolvenz der Uniper SE bzw. Tatsache für den Fall, dass die Uniper SE nicht mit staatlichem Geld gerettet worden wäre (sofern existent).

Aufgrund der Größe und angeblichen Systemrelevanz des börsennotierten Unternehmens ist es zumindest nicht abwägig, dass die BaFin eine Tatsache analog zu der Beigefüten bezüglich der UDI[1] zumindest vorbereitet hat.

[1] https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2022/meldung_2022_07_29_moeglicher_ausfall_von_forderungen_UDI_Immo_Sprint_FESTZINS_I.html

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  • Datum
    16. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die vorbereitete …
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorbereitete Pressemitteilung/veröffentlichte Tatsache zur Uniper SE [#257240]
Datum
16. August 2022 21:58
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die vorbereitete Pressemitteilung zur Insolvenz der Uniper SE bzw. Tatsache für den Fall, dass die Uniper SE nicht mit staatlichem Geld gerettet worden wäre (sofern existent). Aufgrund der Größe und angeblichen Systemrelevanz des börsennotierten Unternehmens ist es zumindest nicht abwägig, dass die BaFin eine Tatsache analog zu der Beigefüten bezüglich der UDI[1] zumindest vorbereitet hat. [1] https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2022/meldung_2022_07_29_moeglicher_ausfall_von_forderungen_UDI_Immo_Sprint_FESTZINS_I.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257240/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung wir…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
AW: Vorbereitete Pressemitteilung/veröffentlichte Tatsache zur Uniper SE [#257240]
Datum
25. August 2022 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung wird auf eine formale Bescheiderstellung zu Ihrem Antrag verzichtet. Die BaFin hat in Bezug auf die Uniper SE weder eine Pressemitteilung veröffentlicht, noch vorbereitet, da das Unternehmen über keine Erlaubnis der BaFin verfügt, nicht ihrer laufenden Aufsicht unterliegt und es darüber hinaus auch keinen aufsichtsrechtlichen Anknüpfungspunkt gibt. Mithin hat die BaFin auch keine Möglichkeit, Maßnahmen zu erlassen und diese als Pressemitteilung zu veröffentlichen. Bei den von Ihnen genannten Veröffentlichungen in Bezug auf Unternehmen der UDI-Gruppe ging es um einen anderen Sachverhalt. Es handelte sich aber auch hierbei nicht um Pressemitteilungen der BaFin, sondern lediglich um die Bekanntgabe von Veröffentlichungen nach § 11a Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) des Emittenten. Nach § 11a Absatz 1 VermAnlG ist der Emittent einer Vermögensanlage nach Beendigung des öffentlichen Angebots verpflichtet, jede Tatsache, die sich auf ihn oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht und nicht öffentlich bekannt ist, unverzüglich zu veröffentlichen, wenn sie geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen. Der aufsichtsrechtliche Anknüpfungspunkt der BaFin bestand hier – anders als bei Uniper SE – in der Veröffentlichungspflicht des Emittenten nach dem VermAnlG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren der BaFin, vielen Dank für Ihre Ausführungen zur mangelnden Anwendbarkeit der BaFin…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
unterlassene ad-hoc Veröffentlichung: Vorbereitete Pressemitteilung/veröffentlichte Tatsache zur Uniper SE [#257240]
Datum
25. Oktober 2022 12:17
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren der BaFin, vielen Dank für Ihre Ausführungen zur mangelnden Anwendbarkeit der BaFin seitigen Veröffentlichung von Tatsachen nach dem VermAnlG bei der - dem WpHG unterliegenden - börsennotierten Firma Uniper SE. Ich fasse daher meine Anfrage nach dem IFG wie folgt neu: "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche - mutmaßlich vorhandenen - Dokumente, die die mutmaßlich existente BaFin Untersuchtung betreffen, die die unterlassene ad-hoc Mitteilung der Uniper SE bezüglich der Presseberichte der vergangenen Woche [1] hinsichtlich des plötzlich aufgetretenen, immensen Kapitalbedarf i.H.v. bis zu 40 Mrd. € zum Gegenstand hat." Insbesondere hinsichtlich der Tatsache, dass sich das börsennotierte Unternehmen offensichtlich weigert, Stellung zu den presseöffentlichen Tatsachen zu beziehen: "Die Bundesregierung, Uniper und sein finnischer Mutterkonzern Fortum lehnten Stellungnahmen ab". Sofern keine Untersuchung zu diesem Sachverhalt anhängig sein sollte, wird um förmlichen Bescheid der Nichtexistenz einer Solchen sowie um Weiterleitung dieser Anfrage an die Market Contact Group gebeten. [1] https://www.spiegel.de/wirtschaft/uni... Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie die von mir gemeinte, zwischenzeitlich erfolgte ad-hoc Mitteilung…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
inzwischen erfolgt: unterlassene ad-hoc Veröffentlichung: Vorbereitete Pressemitteilung/veröffentlichte Tatsache zur Uniper SE [#257240]
Datum
27. Oktober 2022 08:29
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie die von mir gemeinte, zwischenzeitlich erfolgte ad-hoc Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihr Antrag vom 25.10.2022 Sehr [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 25.10.2022 und übersende Ihnen …
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihr Antrag vom 25.10.2022
Datum
17. November 2022 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 25.10.2022 und übersende Ihnen beigefügten Bescheid zu dem von Ihnen gestellten Antrag auf Informationszugang. Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung: Informationen zum Datenschutz und zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf der Internetpräsenz der BaFin unter: https://www.bafin.de/dok/11142484 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Wertpapieraufsicht/Asset Management Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt [geschwärzt] * [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]'[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]