Beleuchtung Gehweg

Meine Anfrage bezieht sich auf die kürzlich installierte Beleuchtung auf dem Gehweg im Stadtteil Hüsten, der an der Straße Schäferweg beginnt und u.a. die Straßen Joseph-Schmidt-Weg und Marie-Hellmann-Weg miteinander verbindet:
- Auf welcher Grundlage bzw. mit welcher Begründung wurde die Beleuchtung installiert?
- Wie hoch waren die geplanten/tatsächlichen Kosten des Aufbaus?
- Welche jährlichen Kosten für Betrieb und Wartung wurden kalkuliert?
- Hat eine Überprüfung stattgefunden, ob durch die Beleuchtung die dort lebenden Tiere beeinträchtigt werden?
- Ist es geplant, weitere Gehwege im Stadtgebiet Arnsberg zu beleuchten? Warum bzw. warum nicht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beleuchtung Gehweg [#257311]
Datum
18. August 2022 09:21
An
Kommunalverwaltung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage bezieht sich auf die kürzlich installierte Beleuchtung auf dem Gehweg im Stadtteil Hüsten, der an der Straße Schäferweg beginnt und u.a. die Straßen Joseph-Schmidt-Weg und Marie-Hellmann-Weg miteinander verbindet: - Auf welcher Grundlage bzw. mit welcher Begründung wurde die Beleuchtung installiert? - Wie hoch waren die geplanten/tatsächlichen Kosten des Aufbaus? - Welche jährlichen Kosten für Betrieb und Wartung wurden kalkuliert? - Hat eine Überprüfung stattgefunden, ob durch die Beleuchtung die dort lebenden Tiere beeinträchtigt werden? - Ist es geplant, weitere Gehwege im Stadtgebiet Arnsberg zu beleuchten? Warum bzw. warum nicht?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257311/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beleuchtung Gehweg“ vom 18.08.2022 (#257311) w…
An Kommunalverwaltung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beleuchtung Gehweg [#257311]
Datum
28. September 2022 13:41
An
Kommunalverwaltung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beleuchtung Gehweg“ vom 18.08.2022 (#257311) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beleuchtung Gehweg“ vom 18.08.2022 (#257311) w…
An Kommunalverwaltung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beleuchtung Gehweg [#257311]
Datum
5. Oktober 2022 17:58
An
Kommunalverwaltung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beleuchtung Gehweg“ vom 18.08.2022 (#257311) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beleuchtung Gehweg“ vom 18.08.2022 (#257311) w…
An Kommunalverwaltung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beleuchtung Gehweg [#257311]
Datum
25. Oktober 2022 17:31
An
Kommunalverwaltung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beleuchtung Gehweg“ vom 18.08.2022 (#257311) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Arnsberg
Sehr << Antragsteller:in >> hier nun die Antworten zu Ihrer am 18.08.2022 gestellten Anfrage. - Die G…
Von
Kommunalverwaltung Arnsberg
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage „Beleuchtung Gehweg“ vom 18.08.2022 (#257311)
Datum
3. November 2022 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hier nun die Antworten zu Ihrer am 18.08.2022 gestellten Anfrage. - Die Grundlage für das errichten der Beleuchtungsanlage war ein Antrag der CDU Fraktion im Jahr 2021. Der Beschluss des Rates erfolgte am 09.12.2021 einstimmig auf Empfehlung vom Haupt- und Finanzausschuss. (siehe Anhänge) - Die geplanten Kosten betragen 10414,86€. (siehe Anhang) - Die reinen Wartungskosten betragen jährlich ca. 40,00€. Zu den Stromkosten können keine Angaben gemacht werden , da die Beleuchtungsanlage über ein Lichtmanagementsystem und Bewegungsmelder gesteuert wird, und somit nicht ganz nächtig in Betrieb ist. - Wenn ein Beschluss des Rates vorliegt werden von unserer Seite keine weiteren Überprüfungen vorgenommen, diese werden dann umgesetzt.. Ich gehe aber davon aus das durch den Einsatz modernster Technik keine dort lebenden Tiere beeinträchtigt werden. - Für die weitere Vorgehensweise zur Beleuchtung von Gehwegen erarbeitet der Fachdienst Planen|Bauen|Wohnen ein Konzept, das zukünftig dann umgesetzt wird. Mit freundlichen Grüßen