E-Mail zu DEIGs

die E-Mail vom 2.8.2022 von Staatssekretär Torsten Akmann an die Polizei Berlin betreffend den Probelauf mit Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG, "Taser"), über die die BZ in [1] berichtete

[1]: https://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-senat-schafft-den-taser-wieder-ab

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
E-Mail zu DEIGs [#257322]
Datum
18. August 2022 10:21
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die E-Mail vom 2.8.2022 von Staatssekretär Torsten Akmann an die Polizei Berlin betreffend den Probelauf mit Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG, "Taser"), über die die BZ in [1] berichtete [1]: https://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-senat-schafft-den-taser-wieder-ab
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257322/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: E-Mail zu DEIGs [#257322]
Datum
18. August 2022 10:21
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport. Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mail zu DEIGs“ vom 18.08.2022 (#257322) wurd…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Automatische Antwort: E-Mail zu DEIGs [#257322]
Datum
5. Oktober 2022 15:59
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mail zu DEIGs“ vom 18.08.2022 (#257322) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
AW: 220818 IFG zu DEIGs [#257322] Sehr <<entfernt>>, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer u…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: 220818 IFG zu DEIGs [#257322]
Datum
13. Oktober 2022 09:26
Status
Warte auf Antwort
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Sehr <<entfernt>>, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer unten stehenden Anfrage vom 18. August 2022. Ihre Anfrage befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieses noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Sobald das Ergebnis vorliegt, werden Sie unmittelbar in Kenntnis gesetzt. Mit freundlichen Grüßen