Abschneiden in Digitalisierungsrankings

Anfrage an: Stadt Dresden

- Sämtliche interne Kommunikation im Bezug auf das Ziel, das Abschneiden im Bitkom Smart City Index zu bewerten oder einzuordnen in den Jahren 2020, 2021 und 2022.

- Sämtliche Dokumente in Verbindung mit Aufträgen an externe Dienstleister zur Einordnung des Abschneidens in Digitalisierungsrankings und zur Verbesserung dieses Abschneidens in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Gemeint ist insbesondere der Smart-City-Index des BITKOM, aber auch andere Rankings, sofern zutreffend.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden, Umweltinformationsgesetz Sachsen (Sächs…
An Stadt Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257363]
Datum
18. August 2022 21:09
An
Stadt Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche interne Kommunikation im Bezug auf das Ziel, das Abschneiden im Bitkom Smart City Index zu bewerten oder einzuordnen in den Jahren 2020, 2021 und 2022. - Sämtliche Dokumente in Verbindung mit Aufträgen an externe Dienstleister zur Einordnung des Abschneidens in Digitalisierungsrankings und zur Verbesserung dieses Abschneidens in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Gemeint ist insbesondere der Smart-City-Index des BITKOM, aber auch andere Rankings, sofern zutreffend.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung Dresden). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257363/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Dresden
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden, Abschneiden der Landeshauptstadt Dresde…
Von
Stadt Dresden
Betreff
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden, Abschneiden der Landeshauptstadt Dresden im Bitkom Smart City Index, Anhörung zum Antrag
Datum
16. September 2022 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Abschneiden der Landeshauptstadt Dresden im Bitkom Smart City Index Anhörung zum Antrag Sehr [geschwärzt], wir bedanken uns für Ihren Antrag, der uns zur Beantwortung übergeben wurde. Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung: Sie haben sinngemäß beantragt, Ihnen im Zusammenhang mit dem Smart-City-Index des BITKOM --die interne Kommunikation und - die Dokumente, die in Verbindung mit der Beauftragung externer Dienstleister zur Verbesserung des Abschneidens der Landeshauptstadt Dresdens stehen in elektronischer Form per Email zu übermitteln. Der Antrag wurde ausdrücklich auf die Informationsfreiheitssatzung Dresden gestützt. Ihrem Antrag auf Übersendung interner Kommunikation und weiterer im Antrag näher bezeichneten Dokumente können wir gegenwärtig leider nicht entsprechen, da nicht ermittelbar ist, ob Sie die erforderliche Einwohnereigenschaft besitzen. Daher geben wir Ihnen hiermit bis zum 17.10.2022 die Möglichkeit der eigenen Aufklärung des Sachverhaltes zu diesem Punkt. Teilen Sie uns bitte bis zu dem vorgenannten Termin auch mit, ob der Antrag gleichwohl Aufrecht erhalten wird. Nach Ablauf der Frist wird eine Entscheidung über den Antrag ergehen. Eine Entscheidung über Ihren Antrag würde darauf gründen, dass die Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt nur die Einwohner Dresdens berechtigt, Ansprüche nach der Satzung geltend zu machen (vergl. § 1 Abs. 1) Der Anwendungsbereich der Informationsfreiheitssatzung wäre für Sie nicht eröffnet, wenn die Einwohnereigenschaft nicht vorliegen würde. Im Antrag haben Sie lediglich eine Postadresse in [geschwärzt] angegeben. Eine Nachfrage bei der Einwohnermeldestelle Dresden hat ergeben, dass die Namensangabe in Verbindung mit der Berliner Adresse es nicht ermöglicht, festzustellen, ob Sie Einwohnerin im Sinne des § 1 der Informationsfreiheitssatzung sind. Die Anfrage bei der Einwohnermeldestelle in Berlin erbrachte ebenfalls kein anderes Ergebnis. Auf Grund der Angabe einer [geschwärzt] Adresse müssen wir gegenwärtig davon ausgehen, dass die Einwohnereigenschaft nicht vorliegt. Trotz möglichen Nichtbestehens eines Anspruchs und unabhängig von der möglichen Ablehnung des Auskunftsantrags teilen wir Ihnen mit, dass keine externen Dienstleister in Verbindung mit dem in Rede stehenden Ranking in den letzten Jahren beauftragt wurden und daher entsprechende Dokumente nicht vorliegen. Im Übrigen verwendet Bitkom nach unserem Wissen im Rahmen des Rankings öffentlich zugängliche Quellen, die als Grundlage der Bewertung dienen. Das Bitkom-Ranking selbst ist ebenfalls veröffentlicht. Weiterhin wurde die entsprechende Pressemitteilung zu dem Abschneiden der Landeshauptstadt in dem Digitalisierungsranking veröffentlicht. Um Ihnen den Zugang zu den entsprechenden Veröffentlichungen zu erleichtern, haben wir einige Informationsquellen im Anhang aufgeführt. Wir hoffen, Ihren Interessen mit dieser Auskunft gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] | [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]'[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden, Abschneiden der Landeshauptstadt Dr…
An Stadt Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden, Abschneiden der Landeshauptstadt Dresden im Bitkom Smart City Index, Anhörung zum Antrag [#257363]
Datum
28. September 2022 22:37
An
Stadt Dresden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich wohne tatsächlich nicht in Dresden. Damit hat sich meine Anfrage nach Auskunft dann nach der Rechtslage offensichtlich erledigt. Trotzdem vielen Dank für die zusätzlichen Informationen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257363/