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Frackingverbot und LNG-Gas

Mit dem Bau von Terminals zur Anlandung von LNG-Gas besteht die Möglichkeit, dass mittels konventionellem und unkonventionellem Fracking gewonnene Stoffe den Weg nach Deutschland finden. Gleichzeitig gibt es eine Verbot von Fracking in Deutschland. Hieraus ergeben sich folgende Fragen zu denen ich gemäß Umweltinformationsfreiheitsgesetz und Informationsfreiheitsgesetz um Antworten bitte:

1. Ist ausgeschlossen, dass über die geplanten Terminals in Wilhelmshaven und Stade, aber auch über Terminals in den Niederlanden, so genanntes Fracking-Gas nach Deutschland eingeführt wird?
2. Wenn ja, wie ist dies ausgeschlossen?
3. Wenn nein, wie wird dies gerechtfertigt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. August 2022
  • Frist
    21. September 2022
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Thomas Ganskow
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit dem Bau von T…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Thomas Ganskow
Betreff
Frackingverbot und LNG-Gas [#257381]
Datum
18. August 2022 22:26
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit dem Bau von Terminals zur Anlandung von LNG-Gas besteht die Möglichkeit, dass mittels konventionellem und unkonventionellem Fracking gewonnene Stoffe den Weg nach Deutschland finden. Gleichzeitig gibt es eine Verbot von Fracking in Deutschland. Hieraus ergeben sich folgende Fragen zu denen ich gemäß Umweltinformationsfreiheitsgesetz und Informationsfreiheitsgesetz um Antworten bitte: 1. Ist ausgeschlossen, dass über die geplanten Terminals in Wilhelmshaven und Stade, aber auch über Terminals in den Niederlanden, so genanntes Fracking-Gas nach Deutschland eingeführt wird? 2. Wenn ja, wie ist dies ausgeschlossen? 3. Wenn nein, wie wird dies gerechtfertigt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Ganskow Anfragenr: 257381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257381/ Postanschrift Thomas Ganskow << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Ganskow
Thomas Ganskow
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Frackingverbot und LNG-Gas“ vom 18.08.2022 (#2…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Thomas Ganskow
Betreff
AW: Frackingverbot und LNG-Gas [#257381]
Datum
21. September 2022 09:45
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Frackingverbot und LNG-Gas“ vom 18.08.2022 (#257381) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Ganskow
Thomas Ganskow
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Frackingverbot und LNG-Gas“ vom 18.08.2022 (#2…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Thomas Ganskow
Betreff
AW: Frackingverbot und LNG-Gas [#257381]
Datum
21. September 2022 09:46
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Frackingverbot und LNG-Gas“ vom 18.08.2022 (#257381) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Ganskow
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Ganskow, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nuklea…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage zum Thema: Frackingverbot und LNG-Gas [#257381]
Datum
21. September 2022 10:16
Status
Warte auf Antwort
logog7-jpg.jpg
3,5 KB


Sehr geehrter Herr Ganskow, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Entschuldigen Sie bitte die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage. Eine rechtliche Prüfung in unserem Haus hat ergeben, dass Ihre Anfrage nicht als UIG-/ IFG-/ VIG-Anfrage, sondern als Bürgeranfrage, gewertet wird. Die Zuständigkeit für diese Bürgeranfrage liegt laut unserem Fachreferat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Eine folgerichtige Abgabe an das BMWK können wir leider nicht durchführen, da die dafür benötigte Einverständniserklärung zur Weitergabe Ihrer Daten an Dritte nicht vorliegt. Wenn weiterhin Interesse an der Beantwortung der Fragen besteht, empfehlen wir Ihnen eine direkte Anfrage beim zuständigen BMWK. Mit freundlichem Gruß
Thomas Ganskow
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Hiermit erteile ich Ihnen ausdrücklich die Weiterle…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Thomas Ganskow
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Thema: Frackingverbot und LNG-Gas [#257381]
Datum
21. September 2022 16:11
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Hiermit erteile ich Ihnen ausdrücklich die Weiterleitung meiner Anfrage an die zuständige Ministeriumsstelle. Ich bitte um Mitteilung, wenn dies geschehen ist. Mit freundlichen Grüßen Thomas Ganskow Anfragenr: 257381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257381/ Postanschrift Thomas Ganskow << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, anbei übersenden wir Ihnen zuständigkeitshalber eine Bürgeranfrage mit der Bit…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Thema: Frackingverbot und LNG-Gas [#257381] (Ticket: DP02-30387)
Datum
22. September 2022 09:38
Status
Warte auf Antwort
logog7-jpg_1.jpg
3,5 KB
logog7-jpg.jpg
3,5 KB


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, anbei übersenden wir Ihnen zuständigkeitshalber eine Bürgeranfrage mit der Bitte um Übernahme durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die Anfrage ging usprünglich als UIG- bzw. IFG-Anfrage ein. Eine rechtliche Prüfung im Haus hat jedoch ergeben, dass es sich hierbei um eine Bürgeranfrage handelt. Herr Ganskow wird hiermit über die Weiterleitung informiert. (U.s. befindet sich seine Einverständniserklärung zur Weiterleitung der Anfrage.) Mit freundlichem Gruß