Albert-Ludwigs-Universität Freiburg - Rechtswissenschaftliche Fakultät: Hausarbeit Zivilrecht Anfängerübung WS 22/23

- Stellungnahme des Ministeriums zum Fauxpas der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (https://www.jura.uni-freiburg.de/de/einrichtungen/dekanat/aktuelles/wichtiger-hinweis-hausarbeit-zivilrecht-anfaengeruebung-ws-22-23).
- Maßnahmen des Ministeriums zur Qualitätssicherung, damit es nicht erneut zu solchen eklatanten Fehlern kommt (leider bereits nach Presseangaben zum dritten Mal an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät passiert).
- Information zu personellen Konsequenzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2022
  • Frist
    21. September 2022
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Jura Student
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Stellungnahm…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
Jura Student
Betreff
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg - Rechtswissenschaftliche Fakultät: Hausarbeit Zivilrecht Anfängerübung WS 22/23 [#257405]
Datum
19. August 2022 11:03
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Stellungnahme des Ministeriums zum Fauxpas der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (https://www.jura.uni-freiburg.de/de/einrichtungen/dekanat/aktuelles/wichtiger-hinweis-hausarbeit-zivilrecht-anfaengeruebung-ws-22-23). - Maßnahmen des Ministeriums zur Qualitätssicherung, damit es nicht erneut zu solchen eklatanten Fehlern kommt (leider bereits nach Presseangaben zum dritten Mal an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät passiert). - Information zu personellen Konsequenzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jura Student Anfragenr: 257405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257405/
Mit freundlichen Grüßen Jura Student

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, Sie haben sich am 19. August 2022 per E-Mail an das Wi…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg - Rechtswissenschaftliche Fakultät: Hausarbeit Zivilrecht Anfängerübung WS 22/23
Datum
19. September 2022 19:00
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, Sie haben sich am 19. August 2022 per E-Mail an das Wissenschaftsministerium mit der Bitte um Stellungnahme des Ministeriums sowie Auskunft über Maßnahmen und eventuelle personelle Konsequenzen gewandt. Sie baten zudem um Auskunft, wenn keine Zuständigkeit des Wissenschaftsministeriums vorliegen sollte, sowie dass Ihre Anfrage an die zuständige Behörde weitergegeben wird und Ihre Daten nicht weitergegeben werden. Ihre Bitte um Empfangsbestätigung sehen wir mit dieser Auskunft als erfüllt an. Amtliche Informationen zu den von Ihnen genannten Vorgängen im Sinne von § 3 Ziffer 3 LIFG liegen im Wissenschaftsministerium nicht vor. Daher kann Ihrem Auskunftsersuchen gemäß § 3 LIFG im vorliegenden Fall nicht entsprochen werden. Gern geben wir Ihnen aber weiterführende Hinweise in der Sache. Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Universität, sicherzustellen, dass Prüfungen geeignet sind, die Lösungskompetenz der Studierenden zu dokumentieren. Sollte die Prüfungsaufgabe dafür nicht mehr geeignet sein (etwa, weil Lösungsskizzen im Internet veröffentlicht wurden), so liegt es in der Verantwortung der Universität, darauf zu reagieren und beispielsweise die Prüfungsaufgabe zurückzuziehen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich beispielsweise an die studentischen Vertreterinnen und Vertreter in den zuständigen Gremien wie dem Fakultätsrat zu wenden. Unsererseits werden wir ebenfalls Ihrem Hinweis nachgehen, diesen prüfen und gegebenenfalls auf Sie zurückkommen. Wunschgemäß werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben. Mit freundlichen Grüßen