Richtlinien, wann und zu welchem Zweck Nutzer auf Twitter durch @polizeihamburg geblockt werden

Anfrage an: Polizei Hamburg

Richtlinien oder Unterlagen ueber die Entscheidungskriterien und Hintergruende

* aus welchen Gruenden (d.h. nach welchen Kriterien) und
* zu welchem Zweck

Twitter-Benutzeraccounts auf Twitter durch das Social-Media-Team hinter @polizeihamburg geblockt werden sollen/koennen. Die urspruengliche Anfrage hatte ich bereits am 23.11.2017 via Twitter gestellt (https://twitter.com/_stk/status/933777012552019969), heute wurde ich auf https://www.polizei.hamburg/social-media-team/ verwiesen. Dort finden sich die gewuenschten Informationen aber nicht, d.h. die Anfrage wurde bislang nicht oder nur unzureichend beantwortet.

Bitte senden Sie mir weiter zu

* ob es Unterlagen ueber die Entscheidungsfindung gibt, dass das Social-Media-Team Nutzer durch den Twitter-Account @polizeihamburg blocken darf
* ob es Unterlagen ueber einen Abwaegungsprozess gibt, in dessen Rahmen das Blockieren durch den Account und die behoerdliche Information der Bevoelkerung z.B. bei Gefahrenlagen gegeneinander abgewaegt wurden

Falls diese Unterlagen existieren, bitte ich ebenfalls um deren Zusendung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Dezember 2017
  • Frist
    20. Januar 2018
  • 2 Follower:innen
Stefan Kaufmann
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
Stefan Kaufmann
Betreff
Richtlinien, wann und zu welchem Zweck Nutzer auf Twitter durch @polizeihamburg geblockt werden [#25741]
Datum
19. Dezember 2017 11:48
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Richtlinien oder Unterlagen ueber die Entscheidungskriterien und Hintergruende * aus welchen Gruenden (d.h. nach welchen Kriterien) und * zu welchem Zweck Twitter-Benutzeraccounts auf Twitter durch das Social-Media-Team hinter @polizeihamburg geblockt werden sollen/koennen. Die urspruengliche Anfrage hatte ich bereits am 23.11.2017 via Twitter gestellt (https://twitter.com/_stk/status/933777012552019969), heute wurde ich auf https://www.polizei.hamburg/social-media-team/ verwiesen. Dort finden sich die gewuenschten Informationen aber nicht, d.h. die Anfrage wurde bislang nicht oder nur unzureichend beantwortet. Bitte senden Sie mir weiter zu * ob es Unterlagen ueber die Entscheidungsfindung gibt, dass das Social-Media-Team Nutzer durch den Twitter-Account @polizeihamburg blocken darf * ob es Unterlagen ueber einen Abwaegungsprozess gibt, in dessen Rahmen das Blockieren durch den Account und die behoerdliche Information der Bevoelkerung z.B. bei Gefahrenlagen gegeneinander abgewaegt wurden Falls diese Unterlagen existieren, bitte ich ebenfalls um deren Zusendung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann
Polizei Hamburg
Ihr Antrag nach HmbTG Sehr geehrter Herr Kaufmann, beigefügt die Antwort der Polizei Hamburg, Presse- und Öffentl…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Ihr Antrag nach HmbTG
Datum
21. Dezember 2017 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kaufmann, beigefügt die Antwort der Polizei Hamburg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Mit freundlichem Gruß,
Stefan Kaufmann
AW: Ihr Antrag nach HmbTG [#25741] Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank fuer Ihre bisherige Antwort. No…
An Polizei Hamburg Details
Von
Stefan Kaufmann
Betreff
AW: Ihr Antrag nach HmbTG [#25741]
Datum
5. Januar 2018 19:43
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank fuer Ihre bisherige Antwort. Noch nicht beantwortet wurde der zweite Teil meiner Anfrage, den ich hier nochmal zitiere: * ob es Unterlagen ueber die Entscheidungsfindung gibt, dass das Social-Media-Team Nutzer durch den Twitter-Account @polizeihamburg blocken darf * ob es Unterlagen ueber einen Abwaegungsprozess gibt, in dessen Rahmen das Blockieren durch den Account und die behoerdliche Information der Bevoelkerung z.B. bei Gefahrenlagen gegeneinander abgewaegt wurden Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann Anfragenr: 25741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizei Hamburg
Ihr Antrag nach HmbTG [#25741] Sehr geehrter Herr Kaufmann, Unterlagen im Sinne Ihrer Anfrage liegen uns nicht vo…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Ihr Antrag nach HmbTG [#25741]
Datum
10. Januar 2018 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kaufmann, Unterlagen im Sinne Ihrer Anfrage liegen uns nicht vor. Mit freundlichem Gruß