Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein
Antrag nach dem IZG-SH, Mein Zeichen: III 33.22/V104
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Behörden und die Regierung des Landes Schleswig-Holstein nutzen das Kfz-Kennzeichen SH gefolgt von einer individuellen Kennung.
Gibt es ein Dokument, in dem geregelt wird, welche Kennung an welche Behörde / Institution vergeben wird? Falls ja beantrage ich die Herausgabe dieses Dokuments.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH).
Ich weiß leider nicht, welches Ministerium hierfür zuständig ist. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mir eine kurze Abgabenachricht zu schicken. In allen anderen Fällen widerspreche ich ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Sollten personenbezogene Daten enthalten sein (wovon ich nicht ausgehe), können diese gerne geschwärzt werden.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Anfrage wurde vom Ministerpräsidenten / Staatskanzlei zuständigkeitshalber ans Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport weitergeleitet. Von dort erfolge zuständigkeitshalber erneut eine Weiterleitung, diesmal an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein. Auch dieser war jedoch nicht zuständig und verweist auf die Zulassungsstelle der Landeshauptstadt Kiel.
Und ihr glaubt es nicht: von dort wird nach über 2 Monaten wieder auf eine andere Behörde verwiesen, diesmal zurück auf das Innenministerium, das sich schon vor Monaten auch für nicht zuständig erklärt hat.
Noch dazu ist in der Landeshauptstadt Kiel noch eine schon längst nicht mehr gültige Bezeichnung des Innenministeriums hinterlegt.
Wir Nordlichter stehen der Stadt Schilda in Sachen Irrsinn in nichts nach.
Anfrage erfolgreich
-
Datum19. August 2022
-
25. Oktober 2022
-
3 Follower:innen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
- Datum
- 19. August 2022 17:21
- An
- Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
- Betreff
- 20220824 << Adresse entfernt >> - Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
- Datum
- 2. September 2022 12:58
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
- Betreff
- WG: 20220824 << Adresse entfernt >> - Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
- Datum
- 12. September 2022 15:40
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
- Betreff
- AW: 20220824 << Adresse entfernt >> - Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
- Datum
- 14. September 2022 14:09
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: 20220824 << Adresse entfernt >> - Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
- Datum
- 14. September 2022 22:25
- An
- Landeshauptstadt Kiel
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
- Datum
- 29. November 2022 00:16
- An
- Empfängername
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landeshauptstadt Kiel
- Betreff
- AW: Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
- Datum
- 29. November 2022 12:40
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
- Datum
- 29. November 2022 21:20
- An
- Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein“ [#257435]
- Datum
- 13. Dezember 2022 22:09
- An
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Betreff
- Re: Vermittlung bei Anfrage „Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein“ [#257435]
- Datum
- 3. Januar 2023 16:44
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
- Betreff
- AW: [EXTERN] AW: Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
- Datum
- 6. Januar 2023 14:23
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: [EXTERN] AW: Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
- Datum
- 7. Januar 2023 15:03
- An
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 9. Januar 2023 11:48
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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