Abschneiden in Digitalisierungsrankings

Anfrage an: Stadt Wuppertal

- Sämtliche interne Kommunikation im Bezug auf das Ziel, das Abschneiden im Bitkom Smart City Index zu bewerten oder einzuordnen in den Jahren 2020, 2021 und 2022.

- Sämtliche Dokumente in Verbindung mit Aufträgen an externe Dienstleister zur Einordnung des Abschneidens in Digitalisierungsrankings und zur Verbesserung dieses Abschneidens in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Gemeint ist insbesondere der Smart-City-Index des BITKOM, aber auch andere Rankings, sofern zutreffend.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. August 2022
  • Frist
    21. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257448]
Datum
19. August 2022 20:00
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche interne Kommunikation im Bezug auf das Ziel, das Abschneiden im Bitkom Smart City Index zu bewerten oder einzuordnen in den Jahren 2020, 2021 und 2022. - Sämtliche Dokumente in Verbindung mit Aufträgen an externe Dienstleister zur Einordnung des Abschneidens in Digitalisierungsrankings und zur Verbesserung dieses Abschneidens in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Gemeint ist insbesondere der Smart-City-Index des BITKOM, aber auch andere Rankings, sofern zutreffend.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257448/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschneiden in Digitalisierungsrankings“ vom 1…
An Stadt Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257448]
Datum
30. September 2022 17:33
An
Stadt Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschneiden in Digitalisierungsrankings“ vom 19.08.2022 (#257448) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Wuppertal
Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung auf Ihre Anfrage. Ihr…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
AW: Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257448]
Datum
5. Oktober 2022 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung auf Ihre Anfrage. Ihre Angelegenheit wird derzeit von uns bearbeitet und Sie werden schnellstmöglich eine Antwort von uns erhalten. Da Ihre Anfrage recht umfangreich ist, kann eine Geltendmachung von Gebühren nicht ausgeschlossen werden. Auch hierzu werden Sie schnellstmöglich eine Nachricht von uns erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Wuppertal
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Erst einmal Entschuldigung, dass Sie auf di…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
AW: Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257448]
Datum
17. Oktober 2022 17:50
Status
image001.jpg
1,9 KB
smime.p7s
6,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Erst einmal Entschuldigung, dass Sie auf die Antwort warten mussten, aber Ihre erste Anfrage vom 17.8.2022 hat mich leider nicht erreicht. Ich würde Ihnen gerne einmal den Prozess beschreiben, den die Anfrage der Bitkom bei uns auslöst. Viele Antworten ergeben sich wahrscheinlich direkt daraus. Der Bitkom e. V. sendet uns jedes Jahr per E-Mail eine Tabelle mit Fragen zu den verschiedenen Themenbereichen geclustert in Verwaltung, IT- und Kommunikation, Energie und Umwelt, Mobilität und Gesellschaft zu. Diese Tabelle ist bereits ausgefüllt und enthält die Daten, die die Bitkom im Vorfeld erhoben hat. Woher diese Daten kommen, wissen wir nicht im Detail - es handelt sich zum Beispiel um die Ergebnisse der Vorjahre, Analyse der Internetpräsenzen der Städte, Daten der Bundesnetzagentur oder anderer Quellen der Bitkom. Wir werden aufgefordert, die uns betreffenden Daten zu überprüfen und aus unserer Sicht falsche Einträge mit Quellenangaben bzw. Nachweisen zu korrigieren. Die Frist für die Antwort lag vom 17.5.2022 (Eingang der Anfrage der Bitkom per Mail) bis zum 9.6.2022 (Abgabefrist). Wir prüfen dann die Daten - dies geschieht in der Regel durch mich selbst und die beiden Fachgebietsleitungen für Smart City (Hr. Bouaissa) und Verwaltungsdigitalisierung und E-Government (Fr. Sommer). Je nach Datenpunkt wird dann Rücksprache mit den zuständigen Teamleitungen genommen - in der Regel aktuell in Videocalls oder Telefonaten - normalerweise in den regelmäßigen Jour Fixen oder formlos per Mail. Die Punkte, zu denen wir innerhalb des Amtes für Informationstechnik und Digitalisierung keine Angaben machen können, versuchen wir auf gleichem Wege mit den Kollegen der Fachverwaltung zu klären (zum Beispiel mit dem Bereich Straßen und Verkehr oder der Stadtentwicklung). Als zentraler Dienstleister für die Themen in der Verwaltung sind wir aber in den meisten Punkten selbst aussagefähig, so dass ein Großteil der Prüfungen bei uns liegt. Außerhalb der Stadtverwaltung stimmen wir uns noch mit den Stadtwerken (WSW) ab, da einige der Datenpunkte der Bitkom (Anzahl der Busse etc.) dort verantwortet werden. Wir werden in der Bearbeitung nicht von externen Dienstleistern unterstützt. Auf Grund der kurzen Frist ist dies auch gar nicht möglich. Bei der gesamten Bearbeitung handelt es sich um keinen Verwaltungsakt, so dass auch keine Dokumentation in unserem DMS als E-Akte erfolgt. Wir speichern nur das Endergebnis für Folgejahre. Die Tabelle mit unseren Korrekturvorschlägen schicken wir dann innerhalb der Frist an die Bitkom zurück. Wir bekommen keine Rückmeldung, ob die Änderungen angenommen werden oder nicht. Es gab auch bisher keine Rückfragen zu unseren Angaben von Seiten der Bitkom. Da es sich bei der Tabelle und den gelieferten Daten sowie der Abfragemethodik um das geistige Eigentum der Bitkom e.V. handelt, würde ich um Verständnis bitten, dass wir Ihnen die Tabelle der Bitkom e.V. nicht von uns aus zur Verfügung stellen können. Die Bitkom e.V. selbst veröffentlicht zur Methodik und den Indikatoren relativ umfangreiche Informationen auf ihrer Seite, jedoch nicht die entsprechenden Fragebögen - Sie finden hier<https://www.bitkom.org/sites/main/files/2022-09/Methodenuebersicht-SmartCityIndex-2022.pdf> die Informationen der Bitkom e.V.. Was die Datei angeht, die wir zurück schicken, würde ich Sie daher bitten sich an Herrn Felix Lange bei der Bitkom zu wenden (er hat uns die Abfrage geschickt), ob er Ihnen die Rohdatei der Abfrage bereit stellen kann. Sollten Sie noch Fragen haben, die sich aus meiner Antwort ergeben, können wir gerne telefonieren oder uns auch mit den Kollegen zu einem Videocall zusammen setzen. i. A.