Abschneiden in Digitalisierungsrankings

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

- Sämtliche interne Kommunikation im Bezug auf das Ziel, das Abschneiden im Bitkom Smart City Index zu bewerten oder einzuordnen in den Jahren 2020, 2021 und 2022.

- Sämtliche Dokumente in Verbindung mit Aufträgen an externe Dienstleister zur Einordnung des Abschneidens in Digitalisierungsrankings und zur Verbesserung dieses Abschneidens in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Gemeint ist insbesondere der Smart-City-Index des BITKOM, aber auch andere Rankings, sofern zutreffend.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. August 2022
  • Frist
    21. September 2022
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche inter…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
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Betreff
Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257449]
Datum
19. August 2022 20:00
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche interne Kommunikation im Bezug auf das Ziel, das Abschneiden im Bitkom Smart City Index zu bewerten oder einzuordnen in den Jahren 2020, 2021 und 2022. - Sämtliche Dokumente in Verbindung mit Aufträgen an externe Dienstleister zur Einordnung des Abschneidens in Digitalisierungsrankings und zur Verbesserung dieses Abschneidens in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Gemeint ist insbesondere der Smart-City-Index des BITKOM, aber auch andere Rankings, sofern zutreffend.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257449 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257449/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschneiden in Digitalisierungsrankings“ vom 1…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
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Betreff
AW: Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257449]
Datum
30. September 2022 17:31
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschneiden in Digitalisierungsrankings“ vom 19.08.2022 (#257449) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>