Abschneiden in Digitalisierungsrankings

Anfrage an: Stadt Ulm

- Sämtliche interne Kommunikation im Bezug auf das Ziel, das Abschneiden im Bitkom Smart City Index zu bewerten oder einzuordnen in den Jahren 2020, 2021 und 2022.

- Sämtliche Dokumente in Verbindung mit Aufträgen an externe Dienstleister zur Einordnung des Abschneidens in Digitalisierungsrankings und zur Verbesserung dieses Abschneidens in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Gemeint ist insbesondere der Smart-City-Index des BITKOM, aber auch andere Rankings, sofern zutreffend.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2022
  • Frist
    21. September 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche in…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257451]
Datum
19. August 2022 20:00
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche interne Kommunikation im Bezug auf das Ziel, das Abschneiden im Bitkom Smart City Index zu bewerten oder einzuordnen in den Jahren 2020, 2021 und 2022. - Sämtliche Dokumente in Verbindung mit Aufträgen an externe Dienstleister zur Einordnung des Abschneidens in Digitalisierungsrankings und zur Verbesserung dieses Abschneidens in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Gemeint ist insbesondere der Smart-City-Index des BITKOM, aber auch andere Rankings, sofern zutreffend.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257451/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschneiden in Digitalisierungsrankings“ vom 1…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257451]
Datum
30. September 2022 17:32
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschneiden in Digitalisierungsrankings“ vom 19.08.2022 (#257451) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Ulm
Abschneiden in Digitalisierungsrankings Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Anf…
Von
Stadt Ulm
Betreff
Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257451]
Datum
31. Oktober 2022 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Abschneiden in Digitalisierungsrankings Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 19.08.2022 wegen der Aktivitäten rund um Digitalisierungsrankings. Grundsätzlich gilt: Es gibt diverse Rankings, wobei lediglich von Bitkom Rückmeldungen oder Korrekturen zu von dort erhobenen Daten angefordert. Diese Daten gehen an die Fachbereiche/Ämter mit der Bitte die nötigen Angaben an uns zu übermitteln. Dies läuft sowohl telefonisch, als per Mail, teilweise durch direkten Eintrag in excel-Listen ab. Die zentrale Rückgabe an Bitkom erfolgt über die Digitale Agenda, manchmal verbunden mit inhaltlichen telefonischen Rückfragen der Fachämter, was genau an Daten / Inhalten erfragt wird. Nun zu dem Vorgehen nach den Jahren: 2020 Für den Smart City Index 2020 wurde keine Abfrage bei internen Stellen der Fachämter vorgenommen, da dies aufgrund der Kürze der Zeit und der Urlaubszeit im Süden Deutschland nicht möglich war. Die Informationen im Index entsprechen nur den von Bitkom erhobenen Informationen. 2021 Das Abschneiden des Smart City Index aus dem Jahr 2020 wurde intern anhand einer eigenen Analyse aufgearbeitet und festgestellt, dass nicht alle Informationen der Fachämter eingeflossen waren. Diese Erkenntnisse wurden mit den Fachteams telefonisch besprochen. Der Smart City Index für das Jahr 2021 wurde allerdings durch eine ehemalige Mitarbeiterin koordiniert. Die Mitarbeiterin hat die Stadt Ulm in 2021 verlassen. Dementsprechend liegen keine internen Informationen für das Jahr 2021 vor. 2022: Zum Smart City Index von 2022 finden Sie die interne Kommunikation im Anhang. Die diesjährige Pressemitteilung ist beigefügt. Zum besseren Ausfüllen durch die Fachämter wurde durch die Tools der internen IT (Formularserver) ein Fragebogen erstellt. Allerdings kann ein Ranking auch Schwachstellen aufzeigen. Daher wurde im Jahr 2021 ein externer Dienstleister beauftragt, die Ergebnisse von Ulm genauer aufzuarbeiten. Die Vergabeunterlagen finden sie ebenso im Anhang. Allgemein: Die Stadt Ulm orientiert sich bei den Aktivitäten zum Digitalen Wandel an den politischen Festlegungen zu Handlungsschwerpunkten, an inneren Notwendigkeiten und grundlegend an der eigenen Digitalisierungsstrategie, die sowohl in der Roadmap zur Verwaltungsdigitalisierung als auch in der Smart City Strategie vorliegt. Der Bitkom Index legt transparent die Bewertungsindikatoren offen, bisweilen ist für den Bewerteten allerdings nicht erkennbar, was die genauen Kriterien sind, wie bewertet und gewichtet wird. Dies ist zum Beispiel beim Hasselhorst Index der Fall, der die Digitalisierungsbemühungen der Stadt Ulm auch in keinster Weise beeinflusst. Wir teilen das Unbehagen von mehreren Kommunen, dass Digitalisierungsleistungen der Kommunen extern nach teilweise nicht transparenten Kriterien (wie bei Hasselhorst) beurteilt werden und damit wichtige kommunale Sichtweisen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt werden. Leider gibt es von der kommunalen Seite heraus entwickelt noch kein eigenes Indikatorensetting, das wir sehr begrüßen würden. Mit freundlichen Grüßen