Rodungsmaßnahmen innerhalb der Kernbrutsaison in Havkenscheid

Nachweis über bauökologische Überwachung bzw. Gutachten über Nachweis der Unbedenklichkeit zu großflächigen Rodungsarbeiten innerhalb der Vogelbrutsaison. Die Rodungsarbiten sind in der 33. KW durchgeführt worden. Nachweise in Form von Fotodokumentation liegen vor und können bei Bedarf nachgereicht werden.

Ort: Gemarkung Laer, Gemarkungsnummer 1101, Flurstück 195, Flurnummer 10

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2022
  • Frist
    21. September 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg - Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rodungsmaßnahmen innerhalb der Kernbrutsaison in Havkenscheid [#257461]
Datum
19. August 2022 21:53
An
Bezirksregierung Arnsberg - Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachweis über bauökologische Überwachung bzw. Gutachten über Nachweis der Unbedenklichkeit zu großflächigen Rodungsarbeiten innerhalb der Vogelbrutsaison. Die Rodungsarbiten sind in der 33. KW durchgeführt worden. Nachweise in Form von Fotodokumentation liegen vor und können bei Bedarf nachgereicht werden. Ort: Gemarkung Laer, Gemarkungsnummer 1101, Flurstück 195, Flurnummer 10
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257461/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Arnsberg - Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen
Ich werde ab dem 01.07.2022 nicht mehr im Dienst sein. Wenden Sie sich bitte zukünftig an Herrn van den Berg (Tel.…
Von
Bezirksregierung Arnsberg - Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen
Betreff
Automatische Antwort: Rodungsmaßnahmen innerhalb der Kernbrutsaison in Havkenscheid [#257461]
Datum
19. August 2022 21:53
Status
Warte auf Antwort
Ich werde ab dem 01.07.2022 nicht mehr im Dienst sein. Wenden Sie sich bitte zukünftig an Herrn van den Berg (Tel. 02331/207-4776, eMail <<E-Mail-Adresse>>) Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg - Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Rodungsmaßnahmen innerhalb der Kernbrutsaison in Havkenscheid [#257461]
Datum
19. August 2022 22:06
An
Bezirksregierung Arnsberg - Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachweis über bauökologische Überwachung bzw. Gutachten über Nachweis der Unbedenklichkeit zu großflächigen Rodungsarbeiten innerhalb der Vogelbrutsaison. Die Rodungsarbiten sind in der 33. KW durchgeführt worden. Nachweise in Form von Fotodokumentation liegen vor und können bei Bedarf nachgereicht werden. Ort: Gemarkung Laer, Gemarkungsnummer 1101, Flurstück 195, Flurnummer 10 Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257461/
Bezirksregierung Arnsberg - Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen
Guten Morgen Herr Heidt, den beiliegenden Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen bezüglich Rodungsmaßnahmen in …
Von
Bezirksregierung Arnsberg - Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen
Betreff
WG: Automatische Antwort: Rodungsmaßnahmen innerhalb der Kernbrutsaison in Havkenscheid [#257461]
Datum
22. August 2022 08:37
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Heidt, den beiliegenden Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen bezüglich Rodungsmaßnahmen in Bochum-Laer leite ich Ihnen zuständigkeitshalber weiter. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Arnsberg - Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren Antrag nach Umweltinformationsgesetz vom 19.08.20…
Von
Bezirksregierung Arnsberg - Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen
Betreff
Rodungsmaßnahmen innerhalb der Kernbrutsaison in Havkenscheid [#257461]
Datum
12. September 2022 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren Antrag nach Umweltinformationsgesetz vom 19.08.2022 habe ich Rücksprache mit den Kolleg*innen der unteren Naturschutzbehörde Rücksprache gehalten und kann Ihnen folgende Informationen geben: In der KW. 33 wurde durch eine vom Investor beauftragte Firma eine Baustraße im Bereich der Havkenscheider Höhe angelegt. Hierbei handelt es sich um eine genehmigte Maßnahme im Rahmen der Quartiersentwicklung Ostpark. Zur Herstellung der Baustraße wurde der vorhandene Jungwuchs entfernt, der durch eine frühere Maßnahme nicht älter als 2 Jahre war. Der Artenschutz wurde bereits während des Bebauungsplanverfahrens ausreichend berücksichtigt und Maßnahmen formuliert. Ordnungswidrige Rodungsmaßnahmen von Gehölzen innerhalb des gesetzlich geschützten Brut- und Aufzuchtszeit sind damit nicht erfolgt. Weiterführende Information sowie Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 900 -Ostpark/Feldmark- finden Sie auf der Internetseite Bebauungsplanauskunft der Stadt Bochum unter: Stadt Bochum - Bebauungsplanauskunft (o-sp.de)<https://www.o-sp.de/bochum/plan?pid=28401> Aufgrund der Geringfügigkeit des Verwaltungsaufwands sehe ich von Gebühren ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für die Übersendung Ihrer Mail und die damit verbundene Stell…
An Bezirksregierung Arnsberg - Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rodungsmaßnahmen innerhalb der Kernbrutsaison in Havkenscheid [#257461]
Datum
1. Oktober 2022 11:44
An
Bezirksregierung Arnsberg - Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für die Übersendung Ihrer Mail und die damit verbundene Stellungnahme zu meiner Anfrage bzgl. der durchgeführten Rodungsarbeiten. Die von Ihnen verlinkten Gutachten zum Bebauungsplan 900 sind mir bereits bekannt. Diese sind der ursprüngliche Grund für meine Nachfrage gewesen, da hier ebenfalls ein Verbot von Rodungs- und Schnittarbeiten außerhalb des gesetzlichen Zeitfensters vom 1. Oktober bis 28. Februar als umzusetzende Maßnahme formuliert wird: "Zum Schutz aller (auch die weiteren nicht planungsrelevanten) wild lebenden Tiere ist das bundeseinheitliche Fäll- und Schnittverbot nach § 39 BNatSchG innerhalb des Schutzzeitraumes vom 1. März bis zum 30. September einzuhalten. Das Zeitfenster für die Gehölzfällung vom 1. Oktober bis zum 28. Februar liegt außerhalb der Brutzeiten der Vögel und stellt sicher, dass keine belegten Nester beschädigt werden (Allgemeiner Artenschutz gem. BNatSchG § 39 ff.)." Quelle: Seite 79, Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 900 „Ostpark / Feldmark“, Stadt Bochum, Kuhlmann & Stucht GbR. Im weiteren Verlauf des Gutachtens wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass "Im Rahmen der Baufeldräumung, Fällung und Rodung von Gehölzen sind die gesetzlichen Fällzeiträume des BNatSchG einzuhalten." Quelle: Seite 84, Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 900 „Ostpark / Feldmark“, Stadt Bochum, Kuhlmann & Stucht GbR. Laut dem vorliegen Gutachten und der allgemeinen Auffassung ist nur unter der Voraussetzung der Einhaltung der o.g. Zeiträume das Auslösen von Verbotstatbeständen gem. BNatschG ausgeschlossen. Da dies nicht geschehen ist, ist es meiner Auffassung her zumindest notwendig, die Rodungsarbeiten durch eine anwesende ausreichend qualifizierte ökologische Bauüberwachung zu begleiten, welche eine Begehung der Gehölze im zeitlich engen Zusammenhang mit den Rodungsarbeiten durchführt und diese freigibt. Sollten entsprechende Gutachten vorliegen, würde ich Sie bitten, mir diese zukommen zu lassen. Ferner möchte ich Sie bitten, mir eine entsprechende Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen für die Rodungsarbeiten innerhalb der Kernbrutsaison zukommen zu lassen, insofern diese vorliegt. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich bedanke mich rechtherzlich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 257461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257461/

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Bezirksregierung Arnsberg - Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits geschildert wurde in der KW. 33 eine Baustraße auf dem Gelän…
Von
Bezirksregierung Arnsberg - Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen
Betreff
Rodungsmaßnahmen innerhalb der Kernbrutsaison in Havkenscheid [#257461]
Datum
21. November 2022 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits geschildert wurde in der KW. 33 eine Baustraße auf dem Gelände an der Havkenscheider Straße hergereicht. Hierbei kam es zu keinerlei Fäll- oder Rodungsarbeiten innerhalb des Schutzzeitraumes (01.03.-30.09). In der Tat sind bei der Herstellung der Baustraße lediglich einzelne Äste durch ein Baufahrzeug beschädigt worden. Die Untere Naturschutzbehörde hat den Schaden daraufhin begutachtet und als eher geringfügig eingeschätzt. Eine Gefährdung von Tierarten durch den unsachgemäßen Umgang der Baufirma kann mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, da augenscheinlich keine Brutstandorte zu erkennen waren und keine Nester oder Quartiere in diesem Bereich nachgewiesen wurden. Durch den Baulärm ist davon auszugehen, dass bspw. Vögel vorab geflohen sind. Die Planung zum Bauvorhaben -Havkenscheider Höhe- (Bebauungsplan Nr. 901) sieht zwangsläufig die Fällung des Gehölzbestandes vor, um die Wohnbebauung realisieren zu können. Die handelnde Baufirma wurde auf den unsachgemäßen Umgang aufmerksam gemacht und verwarnt. Erst nach dem 30.09.2022 sind Fäll-und Rodungsarbeiten auf dem Gelände durchgeführt worden. Die vorgeschriebene Ökologische Baubegleitung hat diese Maßnahmen begleitet und dokumentiert. Diese Dokumentation können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort einsehen. Ein Verstoß gegen §39 und/oder §44 BNatSchG wurde geprüft und lag demnach nicht vor. Mit freundlichen Grüßen